Wegen des Raubüberfalles auf den Diamantenhändler Orlowsky hat vor dem außerordentlichen Kriegsgericht beim Landgericht II in Berlin ein Strafverfahren geschwebt, in dem nur Fichtmann und Manske verurteilt wurden. Toifl wurde in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen. Wie die Urteilsgründe ergeben, hat Toifl allerdings an dem Unternehmen als „Regierungsagent“ teilgenommen. Das Gericht betonte aber ausdrücklich, daß Toifl notgedrungen die Rolle des Führers übernehmen mußte, um nicht Verdacht zu erregen und als Regierungsagent entlarvt zu werden. Und, daß es seinen, wenn auch uneidlichen Angaben, vollen Glauben geschenkt habe.

Bei dieser Sachlage ist mangels begründeten Verdachtes einer strafbaren Teilnahme von der Strafverfolgung des Toifl und Schreiber Abstand genommen worden.

Unterschriften des Blau.

Bericht des Blau an Leutnant Siebel.