Da war der Zeuge Schreiber. Er war, solange er von fürsorglichen Behörden beschützt und behütet war, ein Zeuge, wie man sich nur einen Zeugen wünscht. Aber als er gezwungen werden sollte, Aug’ in Aug’ seine Aussagen zu wiederholen: da war der Zeuge Schreiber in seine heimischen eidgenössischen Felder entrückt. Auf dringendste Einladung begnügt er sich nicht, wie sein unerfahrenerer Kollege Toifl mit „Schutz vor den Kommunisten“: er stellt Bedingungen. Neben einer ganz ansehnlichen Entschädigung in Schweizer Valuta fordert er die Auszahlung von 4000 M., welche ihm nach seiner Angabe die Münchner Polizei schuldet. Und fordert Vorausbezahlung!

Da war ein Weibsbild, von Lemurenhäßlichkeit und zudem in Reichswehruniform maskiert. In jedem anderen Falle hätte man sie sofort eingesponnen; aber hier war der Polizeikommissar Maslack, der es befürwortete, – und der Untersuchungsrichter Dr. Marquardt erteilte der Polizeispitzelin Schröder-Mahnke Sprecherlaubnis ohne Aufsicht durch Gefängnisbeamte! In einem Falle, da zur Isolierung der Angeklagten besondere Vorsichtsmaßregeln getroffen wurden: da darf man Spitzeln Akten zeigen, Spitzel in die Gefängnisse schicken, von Spitzeln die Welt heimsuchen lassen wie von Heuschrecken das Land Ägypten; da ist jedes Mittel recht.

Und dann sind da die „Mittel“: die lange Kette Blau, Toifl, Strolz, Acosta, Samson – von den unbekannteren ganz zu schweigen ... und hier ist die große Lücke, die der Prozeß gelassen hat. Wir alle sehen nur die Spitzel; wo aber ist die Hand, die sie lenkte? Wo ist der große Unbekannte, dessen Werkzeuge über die kommunistische Partei herfielen? Wo ist der Mann, der sie bezahlte: Den Schreiber für die Beseitigung von Blau, den Toifl für den Raubüberfall auf Orlowsky, den Strolz und Acosta für das stramme Zufassen?

Hier und gerade hier war das kriminalistische, moralische und politische Zentrum des ganzen Prozesses, und nur, wenn dieses Dunkel erhellt wurde, konnte psychologisch die Tat aufgeklärt werden. Und nur dann konnte festgestellt werden, wer Mörder war und wer den Mord brauchte. Und dann konnte gezeigt werden, ob der Opfer des großen Unbekannten noch mehr seien als Hoppe, Winkler und Fichtmann; es galt zu untersuchen, ob nicht vom Morde an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, über Leo Jogisches, die 30 Matrosen, Dorenbach und all die Hunderte namenlos Gemordete eine einzige Linie führt.

Das war aufzuklären!

J. Steinborn.
(Aus der Roten Fahne, Nr. 123 u. 125, 1920.)

III.
Denkschrift des Reichsjustizministers
über die politischen Morde.
Nr. IV 62598 Gr.

Reichstag 4. 12. 23.
verkündet in der 394. Sitzung.

16. Der Polizeiagent Blau.

In der Strafsache gegen Fichtmann und Genossen wegen Ermordung des Inspektors Blau sind in der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht beim Landgericht I in Berlin vom 24. Juni bis 5. Juli 1920 die Zeugen Schreiber und Toifl, von denen der erstere sich in der Schweiz aufhält und zur Verhandlung nicht erschien, letzterer eidlich vernommen wurde, der Teilnahme an der Ermordung verdächtigt worden. Die Verdächtigungen entbehren aber jeder Grundlage.