Nach Maßgabe der in beiden Ausführungen niedergelegten Beweiskraft entscheidet das Gericht (die Strafkammer des Landgerichts) in nichtöffentlicher Verhandlung über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Der Beschluß wird abermals allen Beteiligten zugestellt. Sobald die Untersuchung zu einem vorläufigen oder endgültigen Abschluß gelangt ist, wird die Verhandlung über die festgestellten Reate anberaumt. Erst in der Verhandlung treten die Geschworenen auf; bis dahin läuft der Gerichtsweg zwischen Staatsanwalt, Beschuldigtem, Verteidiger und den von Amt bestimmten Richtern.

Bei allen Eingaben ist die
nachstehende Geschäftsnummer
anzugeben.

Geschäftsnummer:
2 c J. 2691. 19 155.

In der Strafsache

gegen Fichtmann und Gen.

wegen Mordes

wird Ihnen die Anklageschrift in der Anlage mitgeteilt. Für den Fall, daß Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Hauptverhandlung beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen, werden Sie aufgefordert, Ihre Anträge oder Einwendungen innerhalb einer Frist von 5 Tagen entweder schriftlich einzureichen oder zum Protokolle des Gerichtsschreibers zu erklären.

Die Rechtsanwälte Liebknecht, N 4, Chausseestr. 121 und Dr. Weinberg, C 2, Klosterstr. 65, sind von Ihnen zu Verteidigern gewählt worden.

Berlin, den 27. Mai 1920.
NW 52, Turmstr. 93.