Bd. V
Bl. 93 v Hoppe hat zunächst überhaupt zu Abrede gestellt, in der Versammlung in der Schule, in der Wohnung des Pohl und Winkler und mit Blau zusammengewesen zu sein. Erst nach hartnäckigem Bd. V
Bl. 111 v,
ff. 151 Leugnen hat er dies schließlich zugegeben. Er sucht die Sache jetzt so darzustellen, Bd. VI
Bl. 18 ff. daß er die Wohnung des Winkler verlassen habe, als er merkte, daß man Blau umbringen wollte. Seine Angaben verdienen indes keinen Glauben und werden im übrigen durch die Bekundungen des Zeugen Pohl widerlegt. Diesen und den Mitangeschuldigten Winkler hat er auch zu Bd. V
Bl. 9 v falschen Angaben verleiten wollen. Als er und Pohl kurz nach ihrer Festnahme im Isoliergewahrsam zusammentrafen, stieß Hoppe den Pohl im Vorbeigehen an und sagte: „Wir kennen uns nicht.“ Später steckte er dem Winkler im Bd. VI
Bl. 17 Gefängnis einen Kassiber zu. Winkler aber kam nicht zum Lesen desselben, da er ihm vorher von dem Gefängnisbeamten Bruhnke abgenommen wurde. Auf die Frage des Bruhnke, Bd. VIII
Bl. 90 was er dem Winkler zugesteckt habe, erwiderte Hoppe: „Streichhölzer.“ Der Kassiber hatte folgenden Wortlaut:
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Bl. 17 „Lieber Willy! Aus dem Dir zugegangenen Haftbefehl gegen uns ersiehst Du ohne weiteres die Situation. Den Ernst derselben, soweit es sich um mich handelt, zu unterschätzen, wäre nicht möglich. Ich bitte Dich daher dringend, um das Schlimmste zu verhindern, mich, soweit es möglich ist, zu entlasten, wie ich es bei Dir auch dauernd bestrebt bin. Ich bitte Dich daher um folgendes: Bei der Verhandlung gestehe ein, daß Du die Wohnungsschlüssel auf sein Geheiß einem Menschen in braunem Anzug (Dir unbekannt) auf ein bestimmtes Parolewort (was Du aber vergessen hast) an der Hagelsbergerstraße Ecke Großbeerenstraße ausgehändigt hast. (Zeitpunkt etwa ½ Stunde nach meinem Besuch in Deiner Wohnung. Grund: Da ich noch etwas zu erledigen hatte und Du aber noch nicht angezogen warst, um mit herunterzugehen, mir also die Schlüssel nicht gleich mitgeben konntest.) Alles vorher Geschehene bleibt wie abgemacht (Sitzung abhalten usw.). Das wäre die 1. Bitte, die zu erfüllen wohl für Dich keine großen Schwierigkeiten machen kann. Jetzt jedoch zu einer anderen, etwas heikleren Frage, die für Dich aber auch noch kein allzugroßes Opfer bedeutet im Verhältnis zur Wichtigkeit derselben im Interesse meiner Person. Denn Du könntest mich damit retten und für Dich wäre die Sache dadurch immer noch zu ertragen. Und dann, l. W., kommt es doch hier nur darauf an, das Leben zu retten, alles andere wäre doch nur von kurzer Dauer, denn die Zeit arbeitet doch für uns. Mit dieser Hoffnung will ich Dir gleich meine 2. Bitte vortragen. Ich habe alles eingestanden. Bin auch zu Deiner Wohnung mit raufgegangen, aber nach einer ½ Stunde wieder runtergekommen, da ich oben merkte, was die T.-Leute für Absichten hatten und ich aber damit nicht einverstanden war, sondern dafür war, Blau nur festzuhalten und dem Strolz u. a. gegenüberzustellen. Ich äußerte also meine Bedenken, worauf man mich als Feigling runterschickte. Ich bin also nach ½ Stunde runtergekommen und nach Hause gegangen und in den Straßen umhergeirrt, und bin dann, erst halb aus Neugierde, halb aus Angst, ½ Stunde bevor die T.-Leute mit Blau herunterkamen, wieder vor Deinem Hause angelangt und habe dort gestanden, bis man von oben runterkam. Im Protokoll habe ich nur angegeben, daß ich Acosta unten getroffen habe. Pohl dagegen hat auch Dich und Schröder angegeben. Ich brauche jetzt also entweder Dich oder Schröder als Alibi-Zeugen, der mich gesehen hat unten auf der Straße, während die anderen oben waren. Ich rechne da stark auf Dich, l. W. Nur weiß ich nicht, wann Du überhaupt unten standest, also ob bei meinem Runterkommen oder später, etwa ½ Stunde bevor die anderen runterkamen mit d. L. Äußere Dich, bitte, ausführlich über meine Bitte und Ausführung. Wenn Du gewillt bist, dann überlasse alles mir bis zur Verhandlung. Was oben in der Wohnung vorgeht, hast Du erst von Acosta erfahren. Mit kom. Gruß Erwin C. II 48. Wenn Du also willst, dann rufe ich Dich in der Verhandlung als Alibi-Zeugen an.“
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Bl. 9 Fichtmann stellt sogar in Abrede, mit in der Winklerschen Wohnung gewesen zu sein. Der Zeuge Pohl hat ihn aber als eine der beiden Personen erkannt, die hinter Hoppe und Blau in das Mordhaus hineingegangen sind und die später Wein aus der Teltower Straße geholt haben. Fichtmann ist nach den Angaben des Pohl auch beim Transport der Leiche nach dem Wasser vorangegangen und fortgelaufen, nachdem sie ins Wasser geworfen war. Er ist auch von Hoppe als derjenige bezeichnet werden, der bei Bd. VI
Bl. 164 der Ausführung der Mordtat sich schlapp benommen und auf den Knien des Blau gelegen hatte. Sein Alibibeweis ist mißglückt. Nach der Bd. VII
Bl. 44 Vorstrafe ist ihm die Mordtat auch zuzutrauen.
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Bl. 93 ff.,
11 ff. Winkler erklärte anfangs, daß er von der ganzen Sache überhaupt nichts wüßte und zur fraglichen Zeit überhaupt nicht in Berlin, sondern mit seinen Eltern auf der Laube am Teltowkanal Bd. VI
Bl. 51 ff., 89 gewesen sei. Diese Angabe wurde von ihm später widerrufen. Er erklärte nunmehr, Bd. VIII
Bl. 79 f. daß er dem Hoppe seine Wohnung zu einer „Sitzung“ zur Verfügung gestellt habe. Seine Angaben, die er dem Pohl gegenüber über das Besorgen des Korbes und über die Decken gemacht hat, sein ganzes auffälliges Verhalten während der Zeit, wo der Mord in seiner Wohnung ausgeführt wurde, und die Angaben des Hoppe in dem an ihn gerichteten Kassiber lassen erkennen, daß er in den Mordplan eingeweiht gewesen ist.
Beweismittel:
a) Angaben der 3 Angeschuldigten,
b) Skizze Blatt Bd. II Bl. 31, Bild des Blau Bd. I. 31. 52, Lichtbilder Bd. V Bl. 155, Brief des Herm Bd. III Bl. 51. 19. (Abschriften: Bd. I. Bl. 50, Bd. III Bl. 7) Kassiber des Hoppe Bd. VI Bl. 13, Kasseauszug Bd. V Bl. 51 ff. Briefe des Leuschner Bd. V Bl. 73 f., Bd. VI Bl. 162 c,
c) Vorstrafakten des Fichtmann: 67 J. 2099/19 Staatsanwaltschaft I Berlin.
d) Sachverständige:
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Bl. 4 ff. 1. Gerichtsarzt Professor Dr. Strauch in Berlin,