3. den Schneidergesellen Willi Winkler aus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geb. 16. September 1899 Berlin, evangelisch, unverheiratet,
welche hinreichend verdächtig erscheinen, in Berlin zu Anfang August 1919
a) Fichtmann und Hoppe gemeinschaftlich mit anderen den Inspektor Blau (Karl) vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben,
b) Winkler den Angeschuldigten Fichtmann und Hoppe und den Mitgliedern bei Begehung des Verbrechens zu a durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben,
Verbrechen gegen §§ 211, 47, 49, StGB.
das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin eröffnet.
Die Untersuchungshaft gegen die Angeklagten Hoppe und Winkler dauert aus den bisherigen Gründen fort.
Die Ausführungen des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. Weinberg in der Schutzschrift vom 1. Juni 1920 stehen der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht entgegen.
Berlin, den 7. Juni 1920.
Landgericht II, Strafkammer 5
gez. Scheringer David Gerhard.