DIE VERHANDLUNG.
Eröffnung.
Die Verhandlung begann am Donnerstag, dem 24. Juni 1920, vor dem Schwurgericht des Landgerichts II zu Berlin und dauerte bis Montag, den 5. Juli. Das Aufsehen, das der Prozeß in der Öffentlichkeit erregte, war außerordentlich; besonders die republikanischen Organe und die Presse der Linken nahm Anlaß zu heftigen Ausführungen. „Der Spitzelsumpf“ – „Die Spitzelorganisation der Garde-Kavallerie-Schützendivision“ – „Die Mordzentrale“ – „Der Lockspitzel als Zeuge“ waren etwa die Überschriften, die den Berichten vorstanden, und es ist sehr verständlich, daß weder Richter noch Staatsanwalt von den Enthüllungen der Beweisaufnahme erbaut waren: ein Schmutz trat zutage, der in die Berechtigung dieses speziellen Verfahrens ernsthafte Zweifel setzen läßt und nach allgemeiner Remedur ruft.
Den Vorsitz der Verhandlung führte Landgerichtsdirektor Dr. Joel, die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann, die Verteidigung der Angeklagten lag in den Händen der Rechtsanwälte Theodor Liebknecht, Dr. Kurt Rosenfeld und Dr. Siegfried Weinberg. Unter den Geschworenen befanden sich Vertreter folgender Berufe: Bibliothekar, Dreher, Bäckermeister, Bankbeamter, Bürobeamter, Brauereidirektor, Generaldirektor, Rieselmeister, Maler, Landwirt, Architekt, Molkereibesitzer, Kassenbeamter, Vorarbeiter, Chemiker, Obergärtner, Buchdruckereibesitzer, Ingenieur, Rittergutsbesitzer, Fabrikbesitzer, Kaufmann. Bei der Auslosung machte die Verteidigung von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch. Als beisitzende Richter waren Landgerichtsrat, Geh. Justizrat Bienutta und Gerichtsassessor Siemens tätig, als Gerichtsschreiber Landgerichtsratsassistent Schröder.
Die Sitzungen des Gerichts füllten neun volle Tage aus. Bei kurzen Prozessen gestattet die Anwesenheit aller Beteiligten eine klare Disposition des Vorsitzenden: er vermag die Verhandlung so übersichtlich zu leiten, daß ein genaues Protokoll imstande ist, ein klares Bild zu geben. Hier, wo während der Tagung dauernd das Bild sich verschob, nachträglich neue Zeugen erschienen, deren Aussagen an in Tagen vorher Niedergelegtes sich anschließt; hier, wo zeitweise das Thema der Verhandlung sich gar nicht um die Angeklagten zu drehen schien: ist es unmöglich, eine getreu den Ereignissen folgende Schilderung ohne intensives Studium zu überblicken. Es muß versucht werden, Zusammengehöriges im Zusammenhang darzustellen, so gut es geht. Die Gesichtspunkte, unter denen dies unternommen wurde, sind geteilt; es ergaben sich Abschnitte, die den Gang des Prozesses betreffen; und solche, in denen bestimmte zur Sprache gebrachte Personen oder Gebiete für sich allein interessieren. Wenn hier nochmal gesagt ist, daß diese Ausführungen keinerlei Stellungnahme beabsichtigen: weder zum Urteil, noch zur Verhandlungsführung wird die gewählte Darstellung, die sich übrigens streng an die Berichte hält, sicher zu Mißverständnissen keinen Anlaß geben.
Allgemeines und Einleitendes.
Bereits erwähnt wurde, daß bei der Auslosung der Schöffen die Anwälte von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machten. Wesentliches spielte sich dabei nicht ab.
Rechtsanwalt Liebknecht stellt dann einen
Antrag der Verteidigung
„es möchte die Vertagung der Verhandlung beschlossen werden, da es trotz der zehn Monate langen Voruntersuchung der Verteidigung nicht möglich war, die Gerichtsakten rechtzeitig einzusehen.“