Vorsitzender:

„Wurde erzählt, wer den Wein holte, wer die Schlinge zuzog?“

Hoppe:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Sie waren demnach nicht bei der Tat zugegen und hatten nichts damit zu tun?“

Hoppe:

„Ich hatte nichts damit zu tun.“

Der in der Anklageschrift enthaltene Kassiber des Hoppe an Winkler kommt zur Verlesung. Dazu gibt Hoppe auf Befragen des Vorsitzenden an, er habe den Kassiber geschrieben, um dem Winkler die Ereignisse ins Gedächtnis zu rufen; außerdem habe ihn die nervöse Spannung der Haft zu diesem Mittel getrieben. Jedenfalls habe ihm eine Beeinflussung des Winkler ferngelegen; eher habe er versucht, den Winkler vor Schaden zu bewahren, denn: indem er ihm mitteilte, daß er selbst alles gestanden habe, enthob er den Freund der Rücksicht auf ihn und damit der Gefahr, durch nutzloses Schweigen sich selbst zu schädigen.

Der Vorsitzende befragt Hoppe, ob er sich mit Hypnose und ähnlichen Fragen beschäftigt habe. Hoppe bejaht: er sei mehrere Male von einem seiner Bekannten in Hypnose versetzt worden und habe sich zu diesen Versuchen sehr geeignet erwiesen. Einmal habe er in diesem Zustande eine Rede als Ministerpräsident Scheidemann gehalten, ein anderes Mal eine Debatte als Reichswehrminister Noske geführt.