Man muß dem Vaterland, der Wehrmacht und – vor allem – dem Generalstab die Erschütterung ersparen, die nicht ausbleiben kann, wenn so etwas bekannt wird.
„Er selbst, Exzellenz ...?“
„Ja. Niemand darf etwas über die Todesursache erfahren! Bin ich verstanden worden, Herr Oberst?“
„Zu Befehl, Exzellenz!“
„Heute nacht muß alles geschehen!“
„Zu Befehl, Exzellenz!“
„Sie werden sofort eine Kommission zusammenstellen, Herr Oberst! Bestehend aus Höfer als Leiter, aus dem Chef des Auditoriats, Ihnen und dem Leiter der Kundschafterstelle. Nur vier Herren. Die Berichte sind direkt an mich zu erstatten.“
„Zu Befehl, Exzellenz.“
Während Oberst Redl, überwacht, in der Richtung zur Brigittenau strebte, und dann diese Absicht aufgab, wartete in der Halle des Hotels Klomser ein alter Bekannter auf ihn, dem er aus Prag sein Kommen telegraphiert hat, um mit ihm den Abend zu verbringen: es ist der Generaladvokat bei der Generalprokuratur des Obersten Gerichts- und Kassationshofes, Erster Staatsanwalt Dr. Viktor Pollak. Redl und Pollak kennen einander von Berufswegen. Wenn Redl als militärischer Gutachter Belastungsmaterial über Belastungsmaterial auf einen spionageverdächtigen Angeklagten gehäuft hatte, war es Dr. Pollak als höchster öffentlicher Ankläger, der in seinem unwiderlegbaren, vehementen Plaidoyer diesem Gutachten die (den Angeklagten) vernichtende Wirkung lieh. Diese Mitarbeit hat diese zwei Menschen auch persönlich, menschlich zusammengeführt. Partner und Freunde sind sie. Sie gehen heute gemeinsam ins Restaurant Riedhof in der Josefstadt. Der Oberstaatsanwalt hat keine Ahnung, daß das Souper überwacht wird. Er weiß nichts davon, daß sein Freund, an dessen Glas er eben seines stößt, ein so schwerer Verbrecher ist, wie er keinem in seiner langjährigen staatsanwaltlichen Praxis begegnet ist. Was aber dem Generalprokurator auffällt, ist die Nervosität, die Aufregung, die Einsilbigkeit des Tischgenossen.
Oberst Redl überlegt. Wie könnte er sich dem Tod entziehen? Soll er sich seinem Freunde, dem Oberstaatsanwalt anvertrauen, seinen Rat einholen, seine Intervention erbitten? Und zu welchem Ende? Um ins Ausland zu flüchten? Um im Sanatorium Schutz zu suchen, sich auf Geistesstörung ausredend oder sich als Opfer seiner Sexualverirrungen hinstellend?