In erster Linie handelt es sich hierbei um prinzipielle politische Forderungen, um politische Rechte,[34] in allererster Reihe um das politische Wahlrecht.[35] In der Defensive: Schutz der Verfassung gegen den Staatsstreich;[36] Verteidigung des Wahlrechts gegen "reaktionäre Anschläge"; Bekämpfung eines als ungenügend und entwicklungshemmend empfundenen neuen Wahlprojekts (wie 1902 in Schweden); Effektuierung nur theoretisch vorhandener Rechte.[37] In der Offensive: Eroberung parlamentarischer Grundrechte (z. B. in Begleitung der bürgerlichen Revolution; Rußland); Ausbau der Demokratie, Erzwingung "drängender politischer Forderungen",[38] vor allem Eroberung des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts.[39]

[34] Umrath, "Zur Generalstreikdebatte", p. 15; Roland-Holst (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 25); Amsterdamer Resolution über den Generalstreik (Prot. p. 24 ff.); v. Elm (Prot. Gwft. Kongreß Köln 05); Destrée und Vandervelde, "Le Socialisme en Belgique", p. 22; Bernstein, "Ist der politische Streik in Deutschland möglich?", p. 36.

[35] Durch das zugleich das Koalitionsrecht bedingt wird, vgl. Kloth, "Generalstreik und Maifeier auf dem Gewerkschaftskongreß in Köln"; Liebknecht (Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 195, 196); vgl. auch Prot. Parteitg. Jena 05; A. v. Elm, "Rückblick auf den 5. deutschen Gewerkschaftskongreß.

[36] Vgl. z. B. Girardins Plan von 1851 (unten p. 38); Parvus, "Staatsstreich und politischer Massenstreik".

[37] So wünscht Lensch ("Politischer Massenstreik und politische Krisis") den Klassenstreik, um die tatsächliche Bedeutung des dem Proletariat zugänglichen Parlaments zu erhöhen; "pour briser la force de la soldatesque", die sich in der Dreifuskrise über das Parlament hinwegzusetzen schien, also um dieses und die parlamentarische Regierung zu unterstützen, würde Kautsky ("Jaurès et Millerand", Mouvement socialiste 1899) seinerzeit den französischen Proletariern den Eintritt in einen Klassenstr. empfohlen haben, wenn Kautsky nicht selbst — und mit Recht — gezweifelt hätte, daß ein bürgerliches Ministerium sich dieses Hilfsmittels bedienen würde.

[38] Cohnstaedt, a. a. O. p. 743, 744; ähnl. Amsterdamer Resolution über den Generalstreik, a. a. O.; Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 193.

[39] Die Wahlrechtsforderung erschien schon in der Chartistenbewegung, und die verlockende "Idee, durch Einstellung der Arbeit die Gewährung politischer Forderungen zu erzwingen", taucht "in der Geschichte der modernen Demokratie" immer wieder auf (Bernstein, "Der Streik als politisches Kampfmittel", p. 689).

Außerdem kommen auch gelegentliche politische Teilforderungen vor, die sich auf einzelne unliebsame Maßnahmen der Regierung beziehen, deren Ausführung oder Wiederholung verhindert werden soll, z. B. auf kriegerische Unternehmungen,[40] oder auf die Beeinflussung der Wirtschaftskämpfe durch die öffentliche Gewalt.[41]

[40] Durch den Kriegsstreik (Prot. int. Kongr. Brüssel 1891, p. 24, 27, 31; Prot. int. Kongr. Zürich 1893, p. 20 ff.; Prot. int. Kongr. London 1896, p. 24; Jaeckh, "Die Internationale", p. 76; Hervé (cit. in der "Hilfe", XI. Jahrg. Nr. 21); Enquête sur l'idée de patrie et la classe ouvrière [Mouvement socialiste 1. und 15. Nov. 05, p. 327)]; La "Patria" e l'Antimilitarismo, Inchiesta fra la classe operaia organizzata ["Il Divenire sociale", 16. XII. 04, p. 387, 388]) und zwar entweder spez. Militärstreik (Dienst- und Stellungsweigerung), oder Streik der auf den Krieg bezüglichen Gewerbe, oder überhaupt Klassenstreik im Moment des Kriegsausbruchs.

[41] Klassenstreik z. B. als Protest gegen Soldatenverwendung bei Streiks (Italien 1904); oder als Protest gegen die Hinderung des Streikpostenstehens ("die famose Idee des Genossen Wiesenthal", deren Mitteilung durch Bömelburg auf dem Kölner Gewerkschaftskongreß 05 große Heiterkeit erregte [vgl. Prot. p. 219]).