[102] Eckstein, p. 258, 259; Grosch, "Der Generalstreik", p. 14, 15; vgl. auch Kautsky, "Allerhand Revolutionäres", p. 687 ff.

[103] Soweit dies nicht der Fall ist, können die Unternehmer übrigens durch internationale und nationale Vereinbarungen den Konkurrenzausschluß selbst herbeiführen (vgl. Düwell).

Der Massenstreik, und mit ihm der Klassenstreik, werden also in ihrer Wirkung auf das Unternehmertum stets hinter der Wirkung des partiellen Streiks zurückbleiben müssen, da das positive Interesse des Unternehmers an der Aufrechterhaltung des Betriebes keinesfalls stärker berührt, sein negatives Interesse aber ausgeschaltet wird. Der Massenstreik kann also keineswegs von vornherein als der Superlativ des partiellen Streiks angesehen werden; noch weniger ist die Berechtigung seiner Anwendung aus etwaiger Erfolglosigkeit partieller Ausstände zu folgern.[104]

[104] Dies tut z. B. Briand (Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32, und "La grève générale et la révolution", p. 4, 5); vgl. auch Umrath, a. a. O.; Dejeante (Congrès général ... Paris 1899, p. 257 ff.). — Die tatsächliche Zunahme der Massenstreiks und die Wahrnehmung, daß dieselben immer häufiger den Charakter politischer Ereignisse tragen (bes. im Eisenbahnbetrieb und im Bergbau: Pennsylvanien, Kolorado, Frankreich, England, Belgien, Deutschland, Österreich usw.), förderte die Überzeugung, diese Waffe, die "die technische Entwicklung den Arbeitern in die Hand gegeben" habe (Prot. Parteitg. Wien 05, p. 132), sei auch im politischen Kampf anzuwenden (vgl. Kautsky, "Der Kongreß in Köln"; ders.: "Die soziale Revolution", p. 49, 50; Roland-Holst, "G-str. u. Sozd.", p. 32 ff., 54; Bernstein, "Trust und Streik"; ders.: "Der Kampf in Belgien und der politische Massenstreik", p. 416; ders. am Parteitg. in Jena (Prot. p. 315); Stadthagen (ebenda, p. 330).

Was dem Massenstreik aber an gewerblicher Wirkung abgeht, das kann unter Umständen die außergewerbliche, die soziale Wirkung ersetzen, die den partiellen Streiks überhaupt fehlt, oder doch nur den exzeptionellen unproletarischen Streiks[105] zukommt.

[105] Streiks der Schüler, Advokaten, Ingenieure, Richter, Handelsgehilfen, Ärzte, Apotheker, Munizipalbeamten (Streik der Gemeinderäte bei der südfranzösischen Winzerbewegung 1907). Die österreichische Hausbesitzerversammlung soll gar den abenteuerlichen Plan gefaßt haben (sofern keine Zeitungsente vorliegt), alle Wohnungen zu kündigen, falls die Regierung nicht unverzüglich an die Abänderung der Hauszins- und Gebäudesteuer ginge (gemäß "Fremdenblatt", cit. von der Arbeiterzeitung Wien, 24. Juni 1906).

Die soziale Wirkung des Massenstreiks kann von der Zahl der Streikenden abhängen; denn jede Arbeitsniederlegung sehr vieler Menschen veranlaßt eine allgemeine Beunruhigung, Erregung, Unsicherheit, eine allgemeine Störung von Handel und Wandel.[106]

[106] Resel (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 70 ff.) Die Minderung der Kaufkraft der Ausständigen wird sich auf dem das Proletariat versorgenden Markte fühlbar machen; das Stillliegen vieler Betriebe zwingt, infolge der arbeitsteiligen Entwickelung, auch zahlreiche Dritte zur Arbeitsunterbrechung; die Verlängerung der Umschlagsdauer des Kapitals wird ein Sinken der Industriewerte nach sich ziehen usw.

Doch es kommt nicht nur auf die Zahl der Ausständigen, sondern auch auf die soziale Bedeutung der stillgelegten Werke an, wonach sich die soziale Wirkung in qualitativer Richtung bestimmt. Unter den sozial wichtigen Unternehmungen aber wird die Arbeitsruhe derjenigen Gruppen den bedeutendsten Effekt herbeiführen, von deren fortwährenden Leistungen, also von deren ununterbrochener Inbetriebhaltung das gesellschaftliche Dasein in besonderem Maße abhängt (wie Kraft- und Lebensmittelversorgung, Transport, Sanitätsdienst usw.). Je allgemeiner in diesen Unternehmungen der Streik, um so empfindlicher seine Wirkung auf die Gesellschaft.[107]

[107] Zur Förderung des sozialen Druckes bemühen sich die Arbeiter daher auch um Fernhaltung der Konkurrenz beim Streik; so wurde z. B. beim Streik im Ruhrgebiet seitens der Arbeiterschaft versucht, die belgische und englische Kohle durch Verständigung mit den dortigen Genossen fernzuhalten.