Unmittelbar nach dem zweiten belgischen Wahlrechtsstreik, vielleicht psychologisch durch ihn beeinflußt[280] und, wie er, den Höhepunkt in einer Wahlrechtsbewegung markierend, im Mai 1902, fand auch in Schweden ein Klassenstreik statt. Außer den Arbeitern hatten weite Volkskreise auch dort eine Reform des veralteten Zensus-Wahlrechts[281] gefordert, sodaß die Regierung im März 1902 dem Reichstag einen diesbezüglichen Entwurf vorlegte.[282] Da dieser aber das allgemeine Stimmrecht durch "Garantien"[283] einschränkte, so rief er einen "Sturm der Entrüstung" hervor,[284] der natürlich am lautesten in der Arbeiterschaft tobte, resp. in der sozialdemokratischen Partei, die die Führung des Proletariats in dieser Angelegenheit übernommen hatte.[285] Sie entwarf alsbald einen sorgfältig durchdachten Demonstrationsplan.[286] Es sollte "bis zur Einführung einer zufriedenstellenden Erweiterung des Stimmrechts"[287] eine permanente Klassenstreik-Agitation veranstaltet werden; insbesondere sollte das Volk durch sonntägliche, später allabendliche Massendemonstrationen im ganzen Lande so aufgerüttelt werden, "daß die Niederlegung der Arbeit aus der immer gespannter werdenden Situation organisch herauswachsen", und daß der Volksprotest "durch möglichst allgemeine Arbeitsruhe während der Parlamentsberatung der Wahlrechtsfrage noch mehr verstärkt werden" könne.[288] Nach diesem Plan wurde auch verfahren,[289] und da am 15. Mai die auf 2-3 Tage berechnete Reichstagsdebatte beginnen sollte, so proklamierte die sozialdemokratische Partei für den gleichen Tag und die gleiche Dauer einen allgemeinen Ausstand im ganzen Lande,[290] einen "Demonstrationsstreik",[291] der zeigen sollte, "daß die Arbeiterschaft nicht gesonnen sei, sich politisch als quantité négligeable behandeln zu lassen";[292] er sollte seine Spitze "nicht im geringsten gegen die Unternehmer richten", sondern, "ausschließlich gegen die Regierung und das Zensus-Parlament",[293] um letzterem die Abweisung der Wahlrechtsvorlage nahe zu legen.

[280] Vgl. Allg. Ztg. 21./4.; Enquète, p. 377.

[281] Das schwedische Wahlsystem soll damals nur 6,7% der Bevölkerung das Wahlrecht gewährt haben, während z. B. in Norwegen 19,9%, in Deutschland 21,2% wahlberechtigt gewesen seien (vgl. N. Z. Z. 24./5.).

[282] Vgl. Branting, "Die schwedischen Reichstagswahlen", p. 54.

[283] Z. B. sollten Wähler über 40 Jahre 2 Stimmen haben.

[284] Vgl. Branting, a. a. O.

[285] Die Gewerkschaften wollten nicht in diese rein politische Angelegenheit gezogen werden, vgl. Branting, "Schweden vor einer neuen Stimmrechtskampagne", p. 624.

[286] Auf einem außerordentlichen Kongreß in Stockholm vom 10.-13. April.

[287] Vgl. N. Z. Z. 14./4.

[288] Branting, "Die Generalstreikprobe in Schweden", p. 421 und "Die schwedischen Reichstagswahlen", p. 54.