[315] Rdsch. Soz. Mh. 05, p. 354, 355; Branting, a. a. O. p. 623, 624.
[316] Die gefestigte Unternehmerorganisation würde sich "nicht noch einmal überrumpeln" lassen (Branting; Roland-Holst, "G-str. u. Sozd.", p. 62); auch würden die Arbeiter bei einem zweiten Streik das Publikum gegen sich gehabt haben (Branting); der Streik würde zu Konflikten mit der bewaffneten Macht geführt haben.
§ 12. Österreich.
In der österreichischen Wahlrechtsbewegung spielte der Klassenstreik ebenfalls eine beträchtliche Rolle, wenngleich es hier bei der bloßen Androhung sein Bewenden haben sollte. Der belgische Wahlrechtsstreik von 1893 legte der österreichischen Sozialdemokratie damals schon den Gedanken nahe, das veraltete Wahlsystem nach belgischem Muster zu bekämpfen.[317] Da die erlangte mäßige Wahlreform nicht befriedigte,[318] so zog der Wiener Parteitag von 1894[319] als letztes Auskunftsmittel den Klassenstreik in Betracht, nahm aber von dessen momentaner Ausführung wegen zu geringer Entwicklung der Organisationen noch Abstand.[320] Mit der Steigerung der Wahlrechtsbewegung[321] entwickelte sich auch wieder eine eifrigere Diskussion des Klassenstreiks, dessen Ansehen seit der von den belgischen Arbeitern 1902 erwiesenen Rückzugsmöglichkeit beträchtlich zugenommen hatte.[322] Der besonders von den Bergarbeitern längere Zeit vertretene Standpunkt,[323] den Klassenstreik nicht nur für das Wahlrecht, sondern zugleich auch für den Achtstundentag zu inszenieren,[324] wurde gänzlich aufgegeben. Doch handelte es sich für die österreichische Sozialdemokratie auch jetzt noch mehr um akademische Erörterungen.[325] Akut wurde die Frage erst, nachdem in Ungarn das allgemeine Wahlrecht zugesichert worden war. Die Kampflust des Parteitags von 1905 wurde durch die Kunde von dem gleichzeitig erlassenen russischen Oktobermanifest noch um ein Beträchtliches gesteigert; so forderte er denn die Arbeiter zur Bereitschaft für den politischen Massenstreik auf und wies die Vertrauensmänner an, denselben im entscheidenden Moment zu proklamieren.[326] Dem Drängen nicht nur des Proletariats, sondern weitester Kreise des Bürgertums[327] nachgebend, erfolgte endlich die Zusicherung der Wahlreform;[328] die Sozialdemokratie hielt daher vorerst noch mit dem Äußersten zurück.[329] Sobald indeß die Reform im Parlament auf Schwierigkeiten stieß, wurde das Arbeiterheer mobilisiert.[330] Und zwar sah das sozialistische Aktionsprogramm bei weiterer "Wahlreformverschleppung" zunächst einen dreitägigen Demonstrationsstreik nur der Wiener Arbeiterschaft vor, um dem Gegner gleichsam einen Vorgeschmack des allgemeinen Ausstands zu geben; sollte auch diese letzte Drohung keinen Eindruck machen, so hätte der Massenstreik in ganz Österreich zu folgen.[331] Die Wiener Massenmeetings und zahlreiche andere Versammlungen pflichteten diesem Plan, sowie den von den Führern getroffenen Vorbereitungen durchaus bei.[332] Die Massenstreikbereitschaft veranlaßte natürlich Gegenmaßregeln: die Regierung verstärkte die Wiener Garnison;[333] die Vereinigung der Arbeitgeber Österreichs beschloß, trotz ihrer Sympathie für das allgemeine Wahlrecht, dem dreitägigen Ausstand event. mit einer entsprechenden Aussperrung zu begegnen;[334] im Parlament wurden Stimmen laut, man solle die Wahlreform nun erst recht verweigern, als Protest gegen den beabsichtigten Druck von außen.[335] Dennoch kam sie zu Stande, und glücklicherweise ohne daß der angekündigte politische Ausstand ausgeführt wurde. Aber die Wahlreform ist nicht eigentlich der Klassenstreikdrohung zu danken, oder doch nur zum kleinsten Teil.[336] Die Klassenstreikdrohung mag den Gang der Ereignisse etwas beschleunigt haben; diese selbst aber hatten ihre Ursache nicht in proletarischen Sonderwünschen, sondern im Gesamtempfinden des österreichischen Volkes.
[317] Vgl. Prot. Parteitg. Wien 1894, Bericht der Parteileitung, p. 4-6, Adler, p. 31, 34. Am 20. Aug. 1893 war gelegentlich einer Massendemonstration für das allg. Wahlrecht im Wiener Prater zum ersten Mal öffentlich vom "Generalstreik" die Rede.
[318] Nach dem Scheitern des Taaffe'schen Wahlprojekts (Bernstein, "Pol. M.-str. u. pol. Lage", p. 21).
[319] 25.-31. März 1904. Auf Anregung der Parteivertretung und gemäß dem Beschluß einer am 8. Okt. 1893 in Wien zusammengetretenen Reichskonferenz der österreichischen Sozialdemokratie wurde "das allgemeine Wahlrecht und der Generalstreik" als dritter Punkt der Tagesordnung behandelt und eine Adler'sche Resolution hierüber angenommen.
[320] Prot. Parteitage Wien 1894 (p. 105), 1905 (p. 127, 128).
[321] Diese nahm schon 1903 wieder recht energische Formen an und führte sogar zu blutigen Zusammenstößen mit dem Militär, z. B. in Brünn am 7./9. 03 (Prot. Parteitg. Wien 05, p. 127 ff.); in den folgenden Jahren fanden allenthalben große Wahlrechtsdemonstrationen statt, z. B. am 10. Okt 05 in Prag, (bei Eröffnung des Landtags), wobei ca. 40 000 Menschen teilnahmen, unter allgemeiner Arbeitsruhe (Alfred Weber, "Die Wahlrechtsfrage in Österreich").
[322] Vgl. Prot. Parteitg. Wien 1903, p. 122-133).