1. In erster Linie waren es die inneren politischen Verhältnisse, die die Diskussion des politischen Massenstreiks heraufbeschworen. Der politische Einfluß des Proletariats entsprach keineswegs den Erwartungen, die im Jahre 1903 von der Partei an ihren 3 Millionen-Sieg geknüpft worden waren;[350] alles war beim alten geblieben,[351] ja, "die in verschiedenen Staaten versuchte oder durchgeführte" Wahlrechtsverschlechterung[352] schien sogar auf eine Verstärkung der Reaktion hinzuweisen. Je mehr die Partei sich der eigenen Machtlosigkeit bewußt wurde, um so größere Besorgnisse hegte sie hinsichtlich einer Verkürzung der politischen Rechte, insbesondere des Reichstagswahlrechts.[353] Beim sächsischen "Wahlrechtsraub" freilich hatte, nach Bebels eigenen Worten, "überhaupt noch kein Mensch an den politischen Streik ... gedacht";[354] später aber veranlaßten Enttäuschung und Besorgnis die deutschen Sozialisten, oder doch gewisse politisch führende Kreise derselben, zu einer Revision ihrer Taktik. Auf zwei Wegen konnten sie das verlorene Ansehen zurückzugewinnen versuchen: waren sie einsichtig genug, ihre Ohnmacht aus der doktrinären Intoleranz herzuleiten,[355] so mußten sie die in Dresden beschlossene Intransigenz aufgeben und, mit Benutzung der erreichbaren parlamentarischen Wege, eine praktische Sozialpolitik anstreben; sahen sie ihre Einflußlosigkeit aber gerade als Folge einseitiger Pflege oder Überschätzung[356] des Parlamentarismus an, so mußten sie auf weitere Isolierung halten und neben (oder statt) dem für ungenügend befundenen Parlamentarismus außerparlamentarische Aktionen, "eindringlichere Kampfmittel",[357] suchen. Diesen letzteren Weg schlug die deutsche Sozialdemokratie ein, und das Resultat war die "Aufzäumung des Generalstreikgauls".[358]

[350] Vgl. Giesberts, "Die Utopie des Generalstreiks", p. 35.

[351] Dr. Liebknecht (Prot. Parteitg. Jena 05, p. 326).

[352] Vgl. "Hamburger Echo", Leitart. über "Anarcho-Sozialismus" (27. Aug. 05, Nr. 200). — Es handelte sich um "die Wahlrechtsräubereien in Sachsen, Lübeck und Hamburg, die Verschlechterung des Gemeindewahlrechts in zahlreichen Städten, die ... immer offener heraustretenden Absichten auf Einschränkung des Reichstagswahlrechts" (David, "Rückblick auf Jena", p. 841).

[353] Vgl. Bömelburg (Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 215); vgl. auch Cohnstaedt, "Generalstreik, Massenstreik und Sozialdemokratie", p. 748. Eine Resolution des Breslauer sozialdemokratischen Vereins vom 29. Mai 05 (vgl. Vorwärts, 1./6. 05) forderte bereits, "in solchen Fällen, wo dem Volke wirkl. Rechte genommen werden sollen", den pol. Str. ev. ernsthaft in Betracht zu ziehen. Mit dem Reichstagswahlrecht sei zugleich auch das Koalitionsrecht bedroht (Kautsky, Vorwort zu Roland-Holst, "G-str. u. Sozd.").

[354] Prot. Parteitg. Jena 05, p. 337.

[355] Frankf. Ztg. a. a. O.; Eugen Katz, "Der politische Massenstreik" Nr. 33, p. 3.

[356] Vgl. Michels, "Le Socialisme allemand et le Congrès d'Jéna", p. 281-307.

[357] Vgl. z. B. Roland-Holst, "Zur Massenstreikdebatte", p. 685 und Dr. Liebknecht, a. a. O.

[358] v. Gerlach, "Maifeier und Massenstreik". Katz, a. a. O., wirft die Frage auf, ob man den Arbeitern nicht etwa deshalb "das Opium des Massenstreiks" eingegeben habe, "damit sie die Unfruchtbarkeit der marxistischen Politik so bald nicht erkennen?"