[Dritter Teil:] Zur Kritik des Klassenstreiks.

Erstes Kapitel: Bedingungen des Klassenstreiks.

§ 21. Bedingungen des Ausbruchs des Klassenstreiks.

Der Ausbruch eines Klassenstreiks ist vor allem an gewisse objektive Voraussetzungen gebunden: nämlich an das Vorhandensein einer zahlreichen Lohnarbeiterschaft, von deren Arbeitsleistung ein so großer Bruchteil der Gesamtheit abhängt, daß die Arbeitsverweigerung eine aufsehenerregende gesellschaftliche Störung herbeiführen kann. Diese Bedingung wird in vollem Umfang durch die moderne Wirtschaftsordnung erfüllt.

Hierzu gesellt sich als subjektive Voraussetzung die Fassung des Streikentschlusses durch die erforderliche Anzahl von Arbeitern resp. Arbeitergruppen.

a) Der Streikentschluß kann planmäßig, überlegt gefaßt werden. Hierbei haben sich alle Beteiligten bereits vorher untereinander über ihr Vorhaben verständigt. Sie wissen, um was es sich handelt. Sie besitzen eine gewisse Organisation zur Durchführung des Streiks im konkreten Fall. Das "Kommando" zum Ausstand[653] wird von einer im Voraus bestimmten Leitung erwartet und gegeben.

[653] Vgl. z. B. Resel (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 70 ff.). Wir begegnen dieser Form des Streikentschlusses z. B. in Belgien und Schweden.

Anders beim spontanen Streikentschluß. Dieser wird von jedem einzelnen für sich allein gefaßt. Es ist möglich, daß ein und dasselbe Ereignis in jedem einzelnen Teilnehmer den Streikentschluß ausgelöst hat, daß die Faktoren aller einzelnen Streikentschlüsse objektiv zusammenhängen, daß der Streik also mit innerer Notwendigkeit aus den allgemeinen Ereignissen herauswächst.[654] Es kann aber auch der Fall eintreten, daß die einzelnen Teilnehmer oder Teilnehmergruppen durch ganz verschiedene Ereignisse zum Streikentschluß geführt werden. Wenn nun eine größere Zahl partieller Ausstände zeitlich zusammenfällt, so kann sich aus diesem Streikkonglomerat leicht ein Klassenstreik entwickeln.[655]

[654] So z. B. beim ital. G-str. 1904; so auch wohl beim Versuch des "heiligen Monats" 1842.

[655] Ein solches Streikkonglomerat schwebte wohl der Brüsseler Zeitung "Internationale" vor, als sie 1869 schrieb: "Wenn die Streiks sich ausbreiten und einander nähern, sind sie wohl nahe daran, ein Generalstreik zu werden" (cit. bei Umrath p. 13, 14).