[671] Vgl. Briand, "La grève générale et la révolution"; Jaurès ("Aus Theorie und Praxis" p. 30) nennt den Klassenstreik das "mächtigste Mittel legalen Zwangs".
[672] Der Kontraktbruch ist bei der Ausdehnung des Klassenstreiks und der regelmäßigen Beteiligung mehrerer Gewerbe praktisch wohl unvermeidlich. Übrigens begegnen Versuche zu seiner Vermeidung: so wurde z. B. in Zürich in den Tarifvertrag der Holzarbeiter unter dem Eindruck der Streikbewegung im Sommer 1906 eine Generalstreikklausel aufgenommen (ich verdanke diese Mitteilung Herrn Prof. Herkner). — Aus dem Kontraktbruch erwächst übrigens nicht überall ein Schadenersatzanspruch (vgl. ab-Yberg, p. 119 ff.). In Frankreich z. B. soll "keine Verpflichtung zu vorheriger Kündigung" vorliegen, "da der Streik eine zeitweilige Aufhebung der Arbeit ist" (gemäß Beschluß des französischen obersten Arbeitsrates betr. Kündigung und Streik, vom Juni 1905, angenommen mit 19 gegen 18 Stimmen [cit. in der Soz. Prx. 17. Aug. 05]). In England ist, gemäß der Conspiracy and Protection of Property-Act von 1875, der Kontraktbruch (nicht die Arbeitseinstellung als solche) unter Umständen mit einer Strafe bis zu 20 £ oder Gefängnis bis zu drei Monaten bedroht, und zwar tritt diese Strafe ein, "wenn jemand, der sich im Dienst einer Person befindet welche die Verpflichtung übernommen hat, eine Ortschaft mit Gas oder Wasser zu versorgen, den Dienstvertrag in böswilliger Weise bricht, obwohl er annehmen konnte, daß dadurch dieser Gas- oder Wasserbezug ganz oder zum Teil unterbrochen würde, ferner, wenn durch den Vertragsbruch Menschenleben, körperliche Sicherheit oder fremdes Eigentum in die Gefahr der Zerstörung oder ernstlichen Schadens gebracht wird." (Herkner, Arbeiterfrage, p. 504, 505.)
[673] Völlig zulässig soll der Klassenstreik nur in Frankreich, England u. Belgien sein (Louis, "L'Avenir du Socialisme", p. 312). In Deutschland könne der Streik, wenn er "einen Druck auf gesetzgebende Körperschaften bezweckte", besonders da Ausschreitungen und Zusammenstöße unvermeidlich wären, bis zum Zuchthaus führen, zum Hochverrat gestempelt werden, die Verhängung des Belagerungszustands und den Eingriff der Militärjustiz herbeiführen (vgl. Heine, "Politischer Massenstreik im gegenwärtigen Deutschland?"). 1843 wurden mehr als 30 Chartistenführer verurteilt, weil sie, wie es in der Anklage u. a. hieß, in der Absicht, "to bring about and produce a change in the laws and constitution of this realm", zum Streik aufforderten (vgl. Gammage, p. 231).
Der Streikentschluß wird nun um so schwerer zu Stande kommen, je stärker die rechtlichen Schranken sind. Doch je fester die Arbeiter an den Streikerfolg glauben, und zwar an einen Streikerfolg, der sie zugleich vor den bisher üblichen Streikstrafen zu bewahren vermag,[674] und je lebhafter sie sich in ihren Lebensinteressen gefährdet fühlen,[675] um so weniger werden sie sich von rechtlichen Schranken zurückhalten lassen.
[674] Bei gesetzlich besonders stark gebundenen Arbeitern müßte das Streikziel unter Umständen also eine Gesetzesänderung oder geradezu der Sturz der Regierung sein. Kautsky ("Allerhand Revolutionäres", p. 736, 737) vergleicht den Klassenstreik mit dem Barrikadenkampf, bei dem man das Leben um so eher gewagt habe, je mehr auf dem Spiele stand, und je wahrscheinlicher der Sturz der Regierung erschien. — Auch die Annahme, die Regierung werde bei einer außerordentlichen Ausdehnung des Streiks die Rechtsverfolgung aufgeben müssen, kann den Streikentschluß fördern.
[675] In gewissen Fällen seien "Geldstrafen und sogar Gefängnis weniger abschreckend ..., als das, was durch die Arbeitsniederlegung bekämpft werden soll" (Axel Hirsch, a. a. O. p. 197).
3. Natürlich kommt außerordentlich viel auf den Charakter des Proletariats an. Je temperamentvoller, heißblütiger, je mehr in revolutionären Traditionen erzogen und zu putschistischen Aktionen geneigt es ist, um so wahrscheinlicher eine Disposition zu raschen Streikentschlüssen; je bedächtiger, kühler, allem Theatralischen abgewandt die Arbeiter sind,[676] um so schwerer fallen ihnen spontane Unternehmungen, und um so notwendiger werden zur Herbeiführung des Streikentschlusses eine starke Opferwilligkeit und ein starkes Solidaritätsgefühl. — Der Streikentschluß wird also den romanischen Arbeitern leichter fallen, als den germanischen. Der Ausstand wird im allgemeinen den Verkehrs-, speziell den Hafenarbeitern mit ihrer oft unregelmäßigen Beschäftigung leichter fallen, als den meist strenger disziplinierten Industriearbeitern; er wird diesen wiederum leichter fallen, als den Landarbeitern.[677]
[676] Heine, a. a. O., konstatiert dies beim deutschen Arbeiter.
[677] Vgl. z. B. Hanisch über die österr. Agrarbevölkerung (Prot. Parteitg. Wien 1894).
4. Auch die Stellungnahme der proletarischen Organisationen zum Klassenstreik-Problem ist von großer Bedeutung. Dieser Einfluß wird um so stärker wirken, je größere Einigkeit zwischen Partei und Gewerkschaft herrscht.[678] Bei Differenzen zwischen ihnen gibt regelmäßig die Stellungnahme der gewerkschaftlichen Organisation den Ausschlag.[679] Diese Stellungnahme selbst aber variiert je nach der Form, Stärke und Richtung, also nach dem ganzen Typus der in Frage kommenden Gewerkschaft.[680]