»Nach dem Gesetz aber gilt es so, wenn Sie die Behauptung Ihrer Frau nicht widerlegen können, daß an jenem Abend —«
»Herr Doktor,« sagt der Bäckermeister sehr aufgebracht, »wenn ich das jetzt so höre, da möchte ich meinen, daß meine Frau das damals schon gewußt hat.«
»Das würde nichts am Tatbestand ändern, mein lieber Herr Reiche. Aber ich denke, daß wir uns einigen werden. Es ist ja auch nicht üblich, die Frau als schuldigen Teil bloßzustellen. Darum macht man es gewöhnlich so, daß der Mann die Schuld übernimmt, da es nach dem Gesetz nun mal einer sein muß.«
»Ich habe doch aber meiner Frau nichts zuleide getan. Oder ist es nach dem Gesetz anders zu nehmen?«
»Nein, durchaus nicht, Herr Reiche. Im Gegenteil, Ihre Frau hat sich sehr lobend über Sie ausgesprochen. Das einfachste wird schon sein, wir konstruieren einen Ehebruch auf Ihrer Seite.«
»Wer? Ich?« ruft Herr Reiche entrüstet aus. »Und wenn ich noch einmal heiraten will, welche Frau soll mich denn da nehmen, wenn ich ihr sage, weswegen meine erste Ehe geschieden ist? Nein, Herr Doktor, da muß sich das Gesetz schon etwas anderes ausdenken.«
»Aber, lieber Reiche, das ist doch lediglich eine Formsache. Und außerdem brauchen Sie doch als Mann nicht solche Bedenken —«
»Herr Doktor,« sagt Herr Reiche, während er sich erhebt, »wenn ich schon solche modernen Sachen wie Scheidung und so mitmache, deswegen bin ich noch kein schlechter Mann. Und wegen der anderen Sache, da muß ich erst noch mit jemand sprechen, ob sie keinen Anstoß daran nimmt.«
»Wie meinten Sie?«
»Daß ich's mir erst überlegen muß, meine ich, das mit der feinen Sache, die das Gesetz verlangt.«