Der Rechtsanwalt liest: »Ich erkläre mich bereit, mein Grundstück zwischen der Föhrbrücke und dem Verbindungskanal für die Zwecke eines Hafenbaus zur Verfügung zu stellen, wenn mir im Falle einer privatwirtschaftlichen Verwaltung eine angemessene Beteiligungsmöglichkeit geboten wird. Für die Vorverhandlungen in meinem Auftrage bevollmächtige ich Herrn Joachim Becker —«
Noch ehe er zu Ende lesen konnte, erklärt der Direktor weiter: »Dies Dokument war als Vollmacht gedacht und ist später zurückgezogen worden. Die vorangehende Erklärung war mitbestimmend für die Bildung des Konsortiums und hat auch den Magistrat zur Entscheidung veranlaßt. Eine Beteiligung wurde angeboten, zu Konzessionen sind wir noch bereit. Also muß die jetzige Weigerung unbedingt angefochten werden.«
»Sollten vielleicht die Voraussetzungen für die Beteiligung inzwischen —«
»Das ist gleichgültig, das geht uns nichts an.«
»Vom juristischen Standpunkt —«
»Kommen Sie mir nicht mit Formelkram. Beweisen Sie Ihre Tüchtigkeit, indem Sie im Notfalle eine Ausnahme konstruieren, einen Präzedenzfall schaffen. Bitte, hier sind die Akten. Herr Gregor steht Ihnen wegen Ihrer Bevollmächtigung und anderer Einzelheiten jederzeit zur Verfügung.«
Er klingelt nach dem nächsten Besucher, nicht ohne den Rechtsanwalt noch mit einem gewinnenden Lächeln einige Schritte geleitet zu haben.
Man war trotz allem in dem Gefühl fortgegangen, einer zwar strengen, aber im Grunde liebenswürdigen Persönlichkeit begegnet zu sein ...
Nun sitzt der Rechtsanwalt im Bureau des Gegners und erkennt als einzige aussichtsvolle Möglichkeit einen Vergleich mit den bewilligten größeren Konzessionen. Er ist keine Kampfnatur und hat wenig Lust, sich hier hinter Paragraphen und versteckten Fallen zu verschanzen, um mit List und krummen Wegen zu siegen.
Aber vielleicht wird jetzt ein Angestellter hereinkommen und sagen, daß Herr Pohl keine Zeit habe oder ihn nicht zu empfangen beabsichtige.