Die Bewohner des Marutse-Reiches sind keine Langschläfer, sie gehen schon eine bis 1½ Stunden vor Sonnenaufgang an die Arbeit und legen sich spät zur Ruhe. Die Vergnügungen beginnen mit der Tagesneige und dies um so später, je niedriger die Personen gestellt sind. Man schläft zumeist auf Carossen, Fellen, Stroh oder Grasmatten; des Königs Lager bestand aus fünfundvierzig großen prächtigen, auf einander gelagerten Carossen und jede Nacht waren drei bis vier Königinnen, jede an einem Bettrande Platz nehmend, beordert, des Königs Schlummer zu bewachen.
Die Kinder werden den Frauen zur Erziehung überlassen, die Knaben entschlüpfen jedoch schon sehr zeitig dem wachenden Mutterauge und schließen sich mehr dem Vater an. Kinder eines Freien erhalten Sklavenkinder zu Genossen, zu Spielgefährten und zu ihrem künftigen Troß, und diese üben oft nicht geringen Einguß auf die heranwachsenden Herren aus, welche ihnen oft mit innigerer Zuneigung als ihren Rathgebern und Willensvollstreckern zugethan sind. Die Eltern sind meist so von ihren Kindern eingenommen, daß ich schon zwölfjährige Knaben ihre Väter beherrschen sah. Die Knaben werden frühzeitig im Waffengebrauch unterrichtet, und bauen sich frühzeitig ihre eigenen Hütten. Die Mädchen werden tüchtig zur Arbeit angehalten, während der Vater bezüglich des Unterhalts der Familie in dem aufwachenden Mädchen eine Helferin zu sehen gewohnt ist. Mädchen bis zum zehnten oder zwölften Jahre werden meist zum Wasserherbeischaffen und in der Haushaltung bechäftigt.
Die Heiraten werden mit lauten, zu einem gewissen Grade orgienartig ausartenden Festlichkeiten gefeiert, bei welchen, wie bei den Beerdigungen, der reichliche Genuß von Kafirkornbier und ein besonderer Tanz die hervorragendsten Momente bilden. Die Ehen werden in der Regel unmittelbar, nachdem die Mädchen ihre Reife erlangt haben, geschlossen, wenn die Kinder nicht schon im zartesten Kindesalter einander verlobt wurden. Oft geschieht es, daß ein angesehener Mann die erwachsene Tochter seines Freundes zur Frau begehrt, sein Wunsch vom Vater gebilligt und von der Tochter angenommen wird, worauf dann der neue Schwiegersohn, der gewöhnlich schon mehrere Frauen und Kinder besitzt, eines seiner kleinen Mädchen dem Schwiegervater verspricht, d. h. verlobt, was zu dem im Marutse-Mabunda-Reiche häufig anzutreffenden Verhältniß führt, daß der Schwiegersohn zum Schwiegervater wird. Sepopo war mehreren Koschi’s und Kosana’s gegenüber Schwiegersohn und Schwiegervater zugleich. Hat ein Mädchen ihre Reife erreicht, so werden sofort ihre Gespielinnen davon benachrichtigt, die sie dann täglich, acht Tage lang, spät am Abend aufsuchen und bis tief in die Nacht in ihrem Höfchen unter Castagnetten- und Gesangbegleitung einen Tanz aufführen, nachdem zuvor eines der Mädchen (bei einbrechender Dunkelheit) die Genossinnen durch lautes Jodeln zum Besuche aufgeboten hatte. Hat die Tochter eines Koschi oder des Königs, oder eines seiner nahen Verwandten ihre Reife erlangt und ist sie eine Verlobte, so wird sie von ihren nächsten verheirateten Verwandten in ein nahes Wald- oder Schilfdickicht geführt, wo sie eine Woche lang, nur von einer Sklavin bedient, ein abgeschiedenes Leben führen muß. Sie wird jedoch täglich von ihren Freundinnen (gegen Abend) aufgesucht, ihr Kopf mit Parfüm eingerieben und sie mit Ermahnungen und Zureden für den ehelichen Stand vorbereitet, um nach Ablauf der obgenannten Frist ihrem Gemahl übergeben zu werden. Die Hochzeiten werden mit Tänzen gefeiert, an denen sich jedoch blos das männliche Geschlecht betheiligt und die ich unter dem Namen Hochzeitstänze schon besprach. Solch’ ein Tanz dauert in der Regel, selbst bei Leibeigenen, zwei bis drei Tage und Nächte. Die Sklavenheiraten sind nichts anderes als die ausgeführten Befehle ihrer Herren, d. h. der Freie gibt seinem Leibeigenen eine seiner Sklavinnen zur Frau.
Das Wesen der Beerdigung im Marutse-Reiche bildet zu dem bei den Völkern südlich des Zambesi beobachteten einen schroffen Gegensatz. Während die Stämme des Marutse-Mabunda-Reiches ihre Todten unter Singen, Schreien, Musikbegleitung und Schießen beerdigen, thuen es ihre südlichen Nachbarn meist im Dunkel der Nacht, ganz nahe an ihren Gehöften zwischen diesen oder unter den Hecken, damit die Beerdigungsstelle womöglich verborgen bleibe. Die meisten Völker des Marutse-Mabunda-Reiches suchen ihre Beerdigungsstellen zu kennzeichnen. Im Reiche ist es Sitte, die Jagd-Trophäen aufzubewahren. Diese Jagd-Trophäen bestehen, wie schon erwähnt, in auf Pfählen aufgedeckten Kopfskeleten der Gazellen, Zebras etc. etc., während die Köpfe der großen Raubthiere, ähnlich der Sitte im Matabele-Lande, wo Löwenfelle an den König abgeliefert werden müssen, an den jeweiligen Statthalter, oder in des Königs Nähe an diesen abgegeben werden. Diese Kopfskelete werden auf dem Grabe des Jägers niedergelegt und oft Bäumchen um dasselbe in Ellipsenform gepflanzt, oder wenigstens trockene Aeste herumgelegt, um das Betreten der Stelle durch Thiere und die Entweihung des Grabes hintanzuhalten. Daß die meisten Stämme des Marutse-Reiches ihrem Bestattungswesen mehr Zeremonien widmen, fußt wohl in ihren Ideen, die sie über unsere Vergänglichkeit gefaßt und darin, daß sie an ein Fortleben nach dem Tode glauben.
Das Vollkommenste in der Form der Grabdenkzeichen findet man im Mutterlande des herrschenden Stammes, in der Barotse, wo für jedes der angesehenen verstorbenen Mitglieder der königlichen Familie ein Mausoleum errichtet wurde. Ich bedaure tief, daß ich auf dem Zuge nach Nordwest verhindert wurde, diese Grabdenkmäler zu besichtigen, meine Kenntniß derselben beschränkt sich auf die Berichte Sepopo’s, seiner Leute, der wichtigen in Schescheke lebenden Häuptlinge, sowie der beiden Elfenbeinhändler Westbeech und Blockley, welche die Barotse auf des Königs Geheiß im Jahre 1872 bis 1873 besucht hatten.
Besuchen die Unterthanen den König und kommen sie aus entlegenen Provinzen, so rufen sie beim Eintritt in den königlichen Hof ein mehrmaliges »Tau-tu-ña, Tau-tu-ña aus«, worauf sie sich abseits, nahe am Eingange niederhocken und stillschweigend warten, bis sie von einem Abgesandten des Königs angesprochen werden. Bisweilen werden sie von ihrem in Schescheke wohnenden Koschi, Kosana etc. eingeführt, der sich dann in kriechender Stellung nähernd, dem Könige ihre Ankunft meldet. Werden sie nun zum Herrscher gerufen, so nähern sie sich in demüthiger Weise auf allen Vieren kriechend, halten in einer Entfernung von vier bis sechs Schritten vor dem Gebieter inne, um so lange in die Hände zu klatschen, bis sie von ihm angesprochen werden. Bei mehreren übernimmt dies ihr Führer. Hat ihnen der Herrscher eine Rückantwort ertheilt, so ziehen sie sich, abermals laut klatschend, zurück, ihre Audienz ist vorüber. Solche, die aus der Nähe kommen, begrüßen den König mir »Schangwe-Schangwe«; gewöhnliche Grußformen sind: »Schangwe, Koschi« oder »Rume-la, Ra, Rumela Intate«; das erstere namentlich den Weißen gegenüber.
Was das Reisen im Marutse-Reiche betrifft, so reist man zu Lande mit Hilfe von Trägern, die man für die ganze Strecke miethet, oder von Stamm zu Stamm wechselt, was jedoch haarklein beim Könige ausbedungen werden muß. Für die Bewilligung der Träger gibt man dem Könige einen Hinterlader mit 200 Patronen oder drei Elephantengewehre (Vorderlader), jetzt Kleider etc. als Geschenk, diesem oder jenem Statthalter, dessen Provinz man durchzieht, ein schönes Kleidungsstück oder eine gute Wolldecke; als Bezahlung gibt man einem dortigen Diener für zwei Monat Arbeit eine Baumwollendecke oder drei Yards Kattun und ein Pfund schönblauer kleiner Glasperlen. Für die Zeit von sechs bis zwölf Monaten muß erst jeder Unterthan vom Herrscher die Erlaubniß einholen, um so lange eines Weißen Diener zu sein — außer es wird im Geheimen zwischen einem Koschi und seinem Sklaven abgemacht. Für zwölf Monate Dienst gab man am Zambesi eine Muskete und natürlich die Gesammtzeit hindurch die nöthige Nahrung, zuweilen ein Stückchen Tabak oder Dacha. Haben die Träger und Bootsleute einen strengen Ausseher über sich, so gehen sie rüstig vorwärts, sie begnügen sich mit einer täglichen Mahlzeit, einer halbstündigen und vier- bis fünfmaligen viertelstündigen Rast, um von Tagesanbruch bis vier oder fünf Uhr dem Marsche oder dem Rudern obzuliegen. Die freie Rastzeit wird benützt, um rasch ein Feuer anzuzünden — ein Feuerbrand wird stets mitgetragen — und ein Pfeifchen Dacha zu rauchen.
All’ dies bekommt jedoch einen anderen Anstrich, wenn man keinen guten Makosana als Aufseher hat, dann bereiten namentlich jene, die schon öfter mit den Weißen in Berührung kamen, dem Reisenden Unannehmlichkeiten und belästigen ihn nicht wenig, verzögern und hindern die Reise, wo sie können. Gibt man ihnen nach, wird es umso ärger. Das Gepäck wird meist auf dem Kopfe oder an einem über die Schulter gelegten Pfahle, schwere Gegenstände an einem langen Pfahle von zwei bis vier Männern getragen. Gewöhnlich legen die Träger drei englische Meilen in der Stunde zurück, in der Bootfahrt stromaufwärts 3½ bis 4½, stromabwärts 5½ bis sieben Meilen, wenn nicht Strömungen und Schnellen die Flußfahrt verzögern oder Flußpferde den Weg versperren.
Reisen die Eingebornen allein, so nehmen sie nie größere Quantitäten Nahrung mit sich, jene, die in den zweirudrigen Booten die Kornabgaben nach Schescheke bringen, haben die kleinen Fahrzeuge derartig überladen, daß sie darauf angewiesen sind, sich ihre Nahrung unterwegs zu verschaffen, sie nehmen sich höchstens einige Fische mit, sammeln wilde Früchte, und da sie in der Regel geräuschlos längs dem Ufer dahingleiten, sind sie im Stande, so manchen in dem Uferschilf und Gras schlummernden Vogel mit einem sicheren Wurfe des Thoboni-Stockes zu erlegen.
Ich will noch einer Begrüßungsform erwähnen, welche von Seite des Herrschers sowohl als von Seite der Koschi, Kosana und eines jeden Haus- und Hüttenherrn, dem fremden Besucher gegenüber beobachtet wird. Nachdem man einige Worte ausgetauscht (beim Herrscher, wenn die Ankömmlinge angesehene Personen sind), nimmt der Gastgeber aus seiner am Leibgurte oder an einem Riemchen um den Hals, an einem der Armringe oder auch an der Carosse befestigten Schnupftabakdose eine tüchtige Prise; oft wird ihr ganzer Inhalt auf die linke Hohlhand geschüttet, und nachdem sich der Eigentümer selbst daran gelabt, reicht er den Inhalt mit halb geschlossener Hand dem zunächst Begünstigten, dann noch zweien oder dreien der übrigen.