Die Rechtspflege im Marutse-Reiche hat in der That manche gute Seite, und vor Allem durch die Bildung des großen Rathes viel gewonnen. Leider hat diese durch den Geist des herrschenden Stammes und das Wohlwollen eines lange dahingeschiedenen guten Herrschers gestiftete Institution nach und nach durch despotischen Königswillen an Macht und Geltung eingebüßt, bis sie unter Nero-Sepopo den Todesstoß erlitt, so daß sich in den letzten Decennien die Rechtspflege im Marutse-Reiche, ich möchte sagen von Jahr zu Jahr verschlechterte. Altgewohnte Gebräuche, welchen Gesetzeskraft innewohnt, erben sich unter den eingebornen Stämmen treu fort und werden willig befolgt, und jeder Verstoß gegen ihre Rechtskraft, d. h. jede willkürliche Beschränkung derselben von Seite eines Herrschers sehr mißliebig aufgenommen; durch die Unterdrückung dieser Gewohnheitsgesetze hat sich Sepopo das Volk zuerst entfremdet. Die Rechte über das bewegliche und unbewegliche Eigenthum, mochte das erstere sowohl Personen als auch Habe in sich begreifen, die socialen Rechte der verschiedenen Stämme untereinander und zum herrschenden Stamm, der Unterthanen und Tributzahlenden zum Herrscher im Allgemeinen, die Thronfolge-Bestimmungen, Vertragsclauseln, die Strafgesetze etc., wurden von Sepopo theils abgeschafft, theils vollkommen nach seinem Gutdünken zugestutzt und neu formulirt; es ist jedoch sicher, daß unter Wana-Wena seinem Nachfolger der größte Theil der alten Marutse-Gesetze wieder zur Geltung gelangen wird.
Kleine Zwistigkeiten werden von den Makosana und Kosana, wichtigere von dem Statthalter geschlichtet; alle schwerer erscheinenden Verbrechen etc. müssen, wenn sie nicht in gar zu weiter Entfernung von der Residenz des Königs begangen, vor diesen und den großen Rath gebracht werden. Mord ist im Allgemeinen ein seltenes Verbrechen und wird mit gleicher Münze bestraft. In der Residenz des Königs werden die meisten Hinrichtungen im Lande vorgenommen, weil so viele Unbeliebte, Beneidete aus den Provinzen, des Hochverrathes angeklagt und nach der Residenz geschleppt werden. Sepopo nahm keine Rücksicht; jahrelange, treue ergebene Dienstleistung, selbst von Würdenträgern, enge Verwandschaftsbande mit dem Könige etc. konnten nicht schützen, wo sein Verdacht rege wurde; in einem solchen Falle war jedes Gesetz null und nichtig. Die Beschuldigung des Hochverrates, des Mordes, der Flucht aus dem Reiche, des Verkaufes von Elfenbein und Honig, des Diebstahles an königlichem Eigenthume, des Ehebruches mit einer der Königinnen begangen, der zufällige Tod eines Nächsten genügten, um vergiftet oder verbrannt zu werden. Raufereien, Verwundungen, leichter Diebstahl wurden mit schwerer Arbeit in den königlichen Feldern oder lebenslänglicher Sklaverei bestraft. Fühlte der König kein persönliches Interesse oder Uebelwollen, so wurde der Ausspruch dem großen Rathe übergeben, und stimmte dieser für den Tod, so wurde der Verurteilte dem Gottesurteile mit dem Giftbecher unterworfen.
Im Folgenden will ich es versuchen, die Vorbereitungen und das Ceremoniell eines solchen Gottesurtheiles, respective einer Hinrichtung zu schildern.
Ein glühender Lichtschimmer überfluthete die meilenweite, die neue Hauptstadt des Marutse-Reiches, Schescheke, im Osten begrenzende Ebene; in manchen Theilen der Stadt herrschte noch Stille, da die Bewohner sich bis tief in die Nacht bei Butschuala-Gelagen gütlich gethan hatten. In den Dörfern der Mabunda und Masupia’s war es dagegen bereits ziemlich rege, namentlich jedoch in den unmittelbar am Flußufer erbauten Mamboë-Dörfern. Die Mamboë, denen die Fischerei obliegt, pflegen sich nicht von den schimmernden Vorboten des goldenen Gestirns zur Arbeit aufmuntern zu lassen; kaum daß es graut, sind sie schon bei ihren Kähnen und Netzen, um sich in die nahen und entfernten Lagunen und Flußbuchten zu begeben, und die ihnen von dem königlichen Küchenmeister vorgeschriebene Anzahl von Fischen zu erbeuten. Das rege Treiben in der winzigen Bucht nahe an meiner Hütte, wo sie ihre Kähne zu bergen pflegten, hatte mich oft früh angelockt, und so stand ich auch heute und schaute ihrem Treiben zu. Als die Letzten abstießen, wandte ich mich nach meiner Hütte. Zwischen derselben und dem königlichen Häusercomplex lag ein etwa sechshundert Schritte breiter Streifen freien Landes, und über dieses hin bewegte sich ein Zug von etwa zwanzig Menschen. Diese hatten die Richtung nach dem Walde eingeschlagen, einen der Pfade wählend, der zwischen meiner Hütte und dem aus Schilfrohr erbauten Häuschen der portugiesischen Händler, durch die Marutse-Dörfer führte. Voran schritt ein Mann, der, jedem Bewohner von Schescheke nur zu wohl bekannt, als Vollstrecker der Grausamkeiten des Königs Sepopo, ein Schrecken im Marutse-Reiche geworden war. Es war Maschoku, die Mabundahyäne. Er war mit einem bis an die Knöchel reichenden, buntcarrirten Wollhemd bekleidet; ihm folgte ein Mann von mittleren Jahren und diesem zwei Greise, wahre wandelnde Mumien, die mit ihren fezartigen Kopfbedeckungen als des Königs Leibärzte und die Hauptredner in dem unmenschlichen engeren Rathe, der dem Könige zur Seite stand, allgemein bekannt waren. Hinter denselben schritten vier mit Assagaien bewaffnete junge Männer. Den Zug schlossen zwei Gruppen von etwa acht Personen, in der ersteren bemerkte ich ein Weib und zwei Kinder. Die Leute bewegten sich, wie es schien, in einer gedrückten Stimmung, während die letzte Gruppe schreiend und lärmend einherzog. Als ich diesem Zuge nachsah, hörte ich hinter mir ein leise geflüstertes »camaja mo mositu, ku umubulaja mona mo!« (Die gehen in den Wald, um jenen Mann zu tödten.) Es war ein Knabe aus Schescheke, der mir für Glasperlen Fische zum Verkaufe brachte und die Gruppe bemerkte, die meine Aufmerksamkeit erregt hatte.
Der zur Hinrichtung Geschleppte war von einigen Nachbarn, die auf seine reiche Ernte neidisch waren, des Hochverrathes angeklagt und von dem Könige gegen den Ausspruch des hohen Rathes zum Tode verurtheilt worden. Der König war unpäßlich geworden, und die Krankheit wurde auf gewisse Zaubereien geschoben, die jener begangen haben sollte.
An der Hinrichtungsstelle angekommen, riß der Scharfrichter dem Verurtheilten seine Lederschürze vom Leibe, zerbrach die aus Elfenbein und Holz gearbeiteten Armringe, während seine vier bewaffneten Helfer nach den nahen Büschen griffen, um dem Armen aus grünen Buschzweigen eine Schürze um die Hüften zu flechten. In der Mitte der kleinen Lichtung standen zwei, drei Fuß von einander abgehende und fünf Fuß über den Boden ragende rauhe Pfähle, welche im unteren Drittel und an ihren freien Enden mit je einem Querholze verbunden waren. Hie und da sehen wir einen Aschenhaufen, aus dem einzelne halbverbrannte Menschenknochen hervorragen.
Maschoku faßte den Verurteilten bei der Hand, führte ihn zu dem Joche, ließ ihn auf das untere Querholz niedersetzen und hieß ihn mit den Händen die Pfähle erfassen. Einer seiner Begleiter brachte eine kleine Kürbißflasche, ein anderer eine hölzerne Schale. Der Scharfrichter goß aus der ersteren eine dunkle Flüssigkeit, ein Decoct von giftigen Kräutern in die Schale, welches er selbst am vorhergehenden Abend von dem Könige zu diesem Zwecke erhalten hatte; er reichte die Schale dem Manne hin und gebot ihm zu trinken. Kaum hat der Aermste getrunken, so stürzten jene, welche gesenkten Hauptes und klagend dem Manne zur Hinrichtung gefolgt waren, auf diesen zu und brachen in lautes Wehklagen aus. »Mein Mann, mein Bruder, mein Vater, Freund, Freund!« riefen sie durcheinander. »Fürchte Dich nicht, Du sollst nicht sterben, Du bist ein guter Mann, Du hast nie Böses gethan; böse Menschen, die nach Deinem Mabele (Korn) und nach Deinem Khomo (Vieh) trachteten, haben schlechte Worte gesprochen, und deshalb hat man Dich hierhergeschleppt; Du hast nie Böses gegen den König im Sinne gehabt, so wirst Du auch nicht sterben. Njambe, der gute und schlechte Herzen kennt, sieht auch Deine Unschuld und wird Dich das Molemo (Gift) erbrechen lassen.« So reden die Freunde des Verurtheilten; sie streicheln und liebkosen ihn. Wie sie etwas in ihrem Eifer nachlassen, treten die Ankläger heran, jene, welche beim Zuge die Nachhut bildeten. Mit geballten Fäusten drohen sie dem am Schaffot Sitzenden, die ärgsten Verwünschungen gegen ihn ausstoßend. »Du Verräther, Du schlechter Mensch, schwarz ist Dein Herz, Du wolltest den König tödten! Schlechte Medicinen hast Du in seine Behausung geworfen, die ihm die Krankheit in dieselbe brachten, allein wir haben Deine Schlechtigkeit gesehen, wir sagten es dem Könige, und nun sollst Du dafür sterben. Siehst Du das Feuerchen da, was eben unsere Brüder angezündet haben, sieh’, das wollen wir groß machen und dann Deine Gebeine, die Knochen eines schlechten Hochverräthers, daran rösten und verbrennen!« Und abermals drohen sie mit den Fäusten und speien ihn an.
Nach den alten Marutse-Gesetzen muß jeder Verurtheilte eine Schale Gift trinken. Fällt er nach dem Genusse des Giftes besinnungslos zur Erde, so wird er für schuldig erklärt und sofort verbrannt. Wenn im Gegentheile der Verurtheilte das Gift erbricht, so wird er für unschuldig erklärt, allerdings kein wohltuendes Begnadigungsmittel, da nach dem Genusse des Giftes eine Blutzersetzung eintritt, welche Ausschläge und Siechthum und nach vielen Leiden, einige Jahre später den Tod zur Folge hat. Der König Sepopo, der die meisten Gesetze und Gebräuche seines Landes umstieß, berücksichtigte auch diesen nicht und gab oft im Geheimen dem Scharfrichter den Auftrag, die Verurteilten auf jeden Fall zu tödten.
So geschah es, daß, als der König von der Barotse nach Schescheke übersiedelte, er von seinem Mutterlande des Tsetse-Gürtels halber, der die Umgegend von Schescheke umspannt, keine Rinder für seinen Bedarf nach der neuen Residenz mitnehmen konnte. In Schescheke lebte aber unter mehreren Häuptlingen Einer, der große Heerden besaß; auf ihn fiel sofort des Königs Augenmerk und damit war auch das Los des Aermsten entschieden. Er wurde angeklagt und verurtheilt, doch das Gift hatte keine Wirkung. Da fand sich ein zweiter Sklave, der den Häuptling des Hochverrathes beschuldigte, und als auch die zweite Verurtheilung nichts half, folgte eine dritte, schließlich wurde er so lange mit dem Vorderkörper in’s Feuer gehalten, bis er seinen Geist aufgab.
Nachdem ich Schescheke verlassen, wurde auch die Frau des Häuptlings Mokoro, zum Tode verurtheilt. Sie war als unschuldig erklärt worden, der Scharfrichter aber theilte ihr mit, daß ihm der König den Befehl ertheilt, sie am folgenden Tage zu verbrennen. Um solch’ einem Tode zu entgehen, warf sie sich in den Fluß und wurde sofort von einem Krokodile ergriffen, doch von diesem längere Zeit hin- und hergezerrt, bevor das Thier mit ihr in die Tiefe versank und das grause Schauspiel ein Ende fand.