Nachdem sich die Ankläger müde gescholten, traten die beiden alten Medizinmänner heran, nahmen den Verurtheilten von dem Gestell und drehten ihn mehrmals im Kreise herum, sie thaten dies, um, wie sie sagen, das Gift besser im Körper wirken zu lassen. Kaum hatten sie ihn wieder seine frühere Stellung einnehmen lassen, näherten sich ihm wieder seine Freunde. »Freund, entledige Dich doch des schädlichen Stoffes, den Du getrunken, brich ihn aus, damit Du diesen bösen Menschen und dem Könige zeigst, daß Du unschuldig bist!« Freunde und Kläger wechseln so ab, bis das Gift betäubend oder wie ein Brechmittel zu wirken beginnt. In dem vorliegenden Falle wirkte es betäubend; etwa eine halbe Stunde, nachdem er das Gift zu sich genommen, fiel der Verurtheilte besinnungslos zur Erde. Bevor dies jedoch geschah, hatten schon einige seiner Ankläger ein kleines Feuer angezündet, auf welches sie bei ihren Spottreden hinwiesen. Kaum war der Verurtheilte zur Erde gefallen, erfaßten ihn die Diener des Scharfrichters und schleppten ihn zu dem Feuer. Vergebens rangen seine Angehörigen die Hände; mitleidslos ward er mit dem Kopfe in das kleine Feuer gehalten, so daß er mit halbverbranntem Gesichte, bevor noch das Feuer zur Flamme angefacht war, erstickte. Dann erst wurde trockenes Reisig herbeigetragen und eine Art Scheiterhaufen errichtet, auf welchem der Körper gänzlich verbrannt wurde.

Laut klagend und jammernd zogen die Angehörigen des Verurtheilten heim. In der Stadt verstummten sie, um nicht des Königs Mißfallen zu erregen. Sehr Viele trachteten sich, sowie sie nur eine Ahnung von einer etwaigen Vorladung erhielten, durch Flucht nach dem Süden über die beiden Ströme zu retten. Andere tödteten sich selbst, als sie sahen, daß sie trotz ihrer durch das Erbrechen des Giftes erwiesenen Unschuld, doch wieder angeklagt und verbrannt werden sollten. Die auf der Flucht Ergriffenen wurden theils von den Verfolgern niedergestoßen, theils wieder nach Schescheke zur Hinrichtung eingebracht. Verurtheilte, freiwillig Heimgekehrte und auf die Fürbitte der Weißen oder eines fremden, Sepopo befreundeten Eingebornenfürsten gestützt, um Nachsicht Flehende wurden bei ihrer Ankunft in Schescheke wohl begnadigt, allein wenige Tage darauf wieder verurtheilt.

Bei Diebstählen bestrafte der König oder der Würdenträger nur wenn der Schuldige der That geständig oder wenn er von mehreren Zeugen überwiesen war. Im Allgemeinen wird von der Obrigkeit nicht viel gethan, um des Diebes habhaft zu werden. »Bringe ihn und beweise, daß er Dich bestohlen hat, ich werde ihn schon empfindlich züchtigen,« heißt es zumeist.

Ich erwähnte bereits, das zwei vom Könige begnadigte Verbrecher in der Residenz, die Reinigung der Stadt zu besorgen hatten; bevor noch die Bewohner von Schescheke erwachen, sind diese Beiden schon auf ihren Füßen und walten ihres Amtes. Dabei ereignete es sich nun mehrmals im Jahre, daß menschliche Leichen an den Pfaden und in den Straßen lagen; auf Sepopo’s Geheiß, der jeden Todten, die Mitglieder des königlichen Hofes ausgenommen, als Unrath ansah, mußten dieselben gleich dem Kehricht behandelt werden.

Von nennenswerter Heilkunde fand ich in dem Marutse-Reiche mehr vor als in allen übrigen mir bekannten südafrikanischen Eingebornenländern. Diese Heilkunde bildete die Basis, auf der die schon öfters erwähnten Doctoren, die Mitglieder des engeren Rathes, ihr Wissen und Ansehen, späterhin ihre Zaubereien stützen konnten. Mehrere vegetabilische Heilmittel und Gifte kennend, suchten sie weiter in der Heilkunde nachzugrübeln, geriethen aber nur zu leicht, geleitet und durchdrungen von dem volksthümlichen Aberglauben in das verderbliche, den Geist umnachtende Chaos der Beschwörungsformeln.

Ich beobachtete, daß sie sich auf die Behandlung von Dysenterie, Fieberanfällen, Husten, Lungenkatarrh, Stillung von Blutungen und Schlangenbissen wohl verstehen. In der Regel werden jedoch die Arzneien mit vielen Zeremonien verabreicht, um eben den Kranken glauben zu machen, daß letztere den Löwenantheil an der Kur haben. Oertliche Blut-Entziehungen mit Metall-, Horn- und Knochenmessern bewirkt, und das Blut mit Hornsaugröhren ausgesogen, fand ich — wie unter den Betschuana’s — gemein und gewöhnlich an den Schläfen Wangen, Oberarmen, der Brust und den Schultern applicirt. Es soll Schmerzen an diesen Körpertheilen mildern, — wie ich bemerken konnte, meinte man hiemit Neuralgien sowohl als Entzündungsschmerzen der betreffenden oder der Nachbarorgane. — Die Vegetabilien werden zumeist getrocknet und dann im pulverisirten Zustande oder als Decoct, oder aber der bei ihrer Verbrennung erzielte Rauch und ihre Asche als Heilmittel gebraucht. Von thierischen Stoffen gebraucht man Knochenstaub, gebranntes Knochenpulver, die Schuppen des Schuppenthieres, die, Riechstoffe enthaltenden Drüsen gewisser Säugethiere und thierische Excremente etc. etc. Einen wesentlichen Unterschied zwischen den Heilkünstlern des Mabunda-Reiches und denen der meisten Betschuana’s, fand ich in dem äußeren Auftreten derselben; mit Ausnahme des hohen Alters kennzeichnen sich die Ersteren durch keine besonderen Abzeichen. Ebenso scheint die Doctorswürde im Mabunda-Reiche nicht erblich zu sein, während dies bei den Betschuana’s der Fall ist.

Der Aberglaube ist eine der bedauernswerten Erscheinungen, welche der geistigen Entwickelung der südafrikanischen Eingebornen im Wege stehen. Es war vor Allem Sepopo, der sich von seinen Unterthanen als Zauberer gefürchtet und groß zu machen verstand und sich endlich so tief in die Gaukelei hineinlebte, daß er selbst daran glaubte, wodurch es ihm möglich wurde, sich trotz seiner nichtswürdigen Grausamkeiten so lange am Throne zu behaupten. Die abergläubischen Lehren hatten durch die greisen Doctoren ein nicht geringes Ansehen beim Volke erlangt, dessen Zweifel oft durch die gewonnene Ueberzeugung der Heilkraft der als Heilmittel von den Aerzten gebrauchten vegetabilischen Producte, sowie in Hinblick auf die geheiligte Person des Königs geschwächt oder benommen wurden. Der Zaubermittel gibt es eine Legion; ich will blos einige anführen.

Beim Beginne eines Krieges, nach der Erbauung einer Stadt und bei anderen wichtigen Gelegenheiten, bei Landplagen etc. wurden bestimmte Theile des menschlichen Körpers geopfert, d. h. bei Lebzeiten vom menschlichen Körper abgetrennt und an bestimmten Orten in erlesenen Gefäßen aufbewahrt.