Auf dem Lande und bei der Arbeiterschaft pflegt die unwillkommene Liebesfrucht meist den Entschluß zur Ehe zu erzwingen. Man heiratet sich, und das ist ehrlich. Damit bereitet man dem Kinde ein Nest, ein Heim, und die junge Mutter ist geschützt vor Sorgen und bösen Lästerzungen.

Aber in der Stadt besteht für alle „besseren Schichten“ die bequeme Einrichtung der „Alimente“. Die Vatersorgen und die anständige Gesinnung werden abgelöst durch ein geringes monatliches Geldopfer. Gewiß, der Gesetzgeber konnte vielleicht nicht anders. Er kann nur einige rechtliche Ordnung schaffen. Aber er hat uns zu viele Möglichkeiten geschaffen, Gemütswerte durch Geldwerte abzulösen.

Es wäre falsch, zu sagen, daß der Leichtsinn des „Verhältnisses“ die Pflicht zur Ehe in sich trägt, wenn das Kind dem sinnlichen Idyll ein jähes Ende bereitet. Denn dann könnte die Schwangerschaft eine Leimrute sein, mit der ein raffiniertes Weib einen Gimpel fängt. Ich will nur die Verwirrung beleuchten und die Rohheit zeigen, die oft mit dem unehelichen Kind sich entwickeln. Manche himmelstürmende Liebe endet durch die Abtötung der Frucht vor dem Strafrichter.

Die Zahl der Totgeburten übersteigt bei den unehelichen Kindern überall in Europa anderthalbmal diejenige bei den ehelichen. Manches eben geborene Kind wird von der ratlosen, verzweifelten Mutter getötet oder an Fremde abgegeben.

Das Höchste, Heiligste, was wir Menschen kennen, die Mutterschaft, wird besudelt, entehrt, wird zum Verbrechen. Grenzenloser Jammer erstickt das Gefühl des Mädchens, das Mutter wurde und verlassen wurde.

Rings um die großen Städte wohnt in ländlichen Bezirken ein Kreis von Menschen, die sich mit der Pflege unehelicher Kinder gegen einmalige oder periodische Vergütung systematisch und beruflich beschäftigen, systematisch und beruflich aber auch unter dem Deckmantel der Pflege die – Tötung besorgen. Manchmal weiß das die Mutter nicht, manchmal aber weiß sie es.

Das Leid des unehelichen Kindes ist zu oft gesungen worden, als daß ich dazu Mollakkorde geben müßte. Verbrechen und Unehelichkeit, Prostitution und Unehelichkeit, das sind fast unlösbare Zusammenhänge. Der Unterbau des Lebens und der Charakterbildung, die mit Liebe und Achtung durchzogene Ehe, fehlt dem unehelichen Kinde. Gerade in den Kinderjahren, den Jahren der Weichheit und Aufnahmefähigkeit, der Lenkbarkeit, fehlen oft die festen Grundsätze gesunder Erziehung, herrschen oft Willkür, Vernachlässigung und der verderbliche Einfluß der Straße. Der Vater fehlt, die Familie fehlt. Dem Genuß eines Augenblicks entsteigt ein neues Menschenleben, das verfehlt und verdorben ist, weil die Verantwortung fehlte.

Es ist oft, als sei im Geschlechtsleben das Rechtsgefühl vollkommen geschwunden, das doch beispielsweise in den kleinsten Geschäfts- und Geldsachen so fein entwickelt ist. Wer ein Geldstück stiehlt, kann ins Gefängnis kommen. Wer aber im Geschlechtsleichtsinn einem andern Menschen Glück und Namen, Ehre und Leben stiehlt, der kann sich auch ohne viel Geschick durch die Paragraphen hindurchwinden. Die gesetzeberatenden und gesetzemachenden Männer haben augenscheinlich zu wenig an das Weib gedacht; denn die Rechtsprechung aller zivilisierten Länder läßt dem Manne überall da Durchschlupfe, wo sich das Weib in den Irrgängen der sexuellen Doppelmoral fängt. Ja, die napoleonischen Gesetze Frankreichs zeigen eine offenbare Verachtung der Frau. Diese Verwirrung in Geschlechtsfragen hat scheußliche Zustände gezeitigt. Irgendein junger Mensch ist der Verführer. Seine sexuellen Wünsche sind lebendig geworden. Er lernt ein Mädchen kennen, und seine Sinnlichkeit treibt ihm betörende Lügen auf die Lippen. Sie glaubt ihm und wird verführt. In irgendeinem verschwiegenen Winkel kommt sie nieder. Alle Welt zeigt mit Fingern auf sie: „sie hat ein Kind.“ Warum nicht auch auf ihn? Es ist doch auch sein Kind. Ein uneheliches Kind kann die Ursache sein, daß die Mutter in Ächtung, Verzweiflung und Tod getrieben wird, daß sie ein Leben lang büßt für eine Stunde voll glühender Worte. Der Mann aber kann am nächsten Tage die gleiche Komödie wiederholen. Und wenn dieser brutale Egoismus soundso oft mal in das Leben von soundso vielen Frauen zerstörend eingegriffen hat, dann deckt leicht eine glänzende Heirat den Schleier der gesellschaftlichen Stellung über die innere Erbärmlichkeit.

Wo bleibt hier das Rechtsbewußtsein, die Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft? Wie viele Männer gibt es, Geschäftsleute, Direktoren von Theatern, Gesellschaften, Kaufhäusern usw., die ihre soziale Macht und die soziale Bedrängnis ihrer Angestellten dazu ausnutzen, die hübscheren jungen Mädchen in ihre Hand zu bekommen, die aber bei der Heirat sich doch nach einer Frau „von gutem Ruf“ umsehen.

Welch ein beschämender Mangel an einfachem Rechtsgefühl! Mancher Mann, der ein unschuldiges junges Mädchen zur Mutter gemacht hat, ist dadurch wie ein wildes Tier in das Glück und den Frieden einer ganzen Familie eingebrochen. Und doch geht uns die Phrase nicht aus den Ohren, die Geschlechtsbeziehungen des Mannes seien weniger verhängnisvoll als diejenigen des Weibes.