An bestimmten plätzen in allen stadtvierteln sind feuerleitern, eimer, schäffel vertheilt, eigene feuermeister sind bestellt, welche die spritzen überwachen, die müller und badstubenbesitzer sind in das system der löschordnung in geschickter weise mit hineinzogen, laternen stehen in gewissen häusern bereit, um, wenn nachts ein brand ausbricht, das dunkel wenigstens einigermaßen zu erhellen, es sind prämien auf schleunige hilfeleistung gesetzt, kurz wir treffen systematisch durchgeführte anordnungen, die es erklärlich machen, daß von dem alten Nürnberg verhältnismäßig so viel erhalten ist, während so manche andere städte durch brand fast alle erinnerungen an frühere jahrhunderte verloren haben.[8]
Das wirksamste element in der reihe der löschanstalten ist natürlich das waßer. Auch darüber handelt Endres Tucher weitläufig. Die Pegnitz fließt durch die stadt, doch ist sie schwer zugänglich, da an den meisten stellen bis hart an ihre ufer gebaut ist. Dagegen bietet ein treffliches löschmaterial der Fischbach, der durch einen großen theil der straßen der Lorenzer seite fließt, bald offen, bald bedeckt. Über diesen wird denn ausführlich nach allen beziehungen berichtet, in denen die einwohner dankbaren sinnes zu diesem waßer stehen, das der hausfrau zum waschen und fegen, den verschiedensten gewerben zum betrieb ihrer arbeit dient und noch vor seiner mündung in die Pegnitz zwei mühlen treibt.[9] Nicht minder liegt die sorge für die zahlreichen brunnen dem baumeister ob. Wir erhalten von ihm eine höchst ausführliche und so sehr ins detail eingehende beschreibung der röhrenleitungen und radbrunnen der stadt, daß wir gar nicht mehr im stande sind, sie bis in das einzelne zu verfolgen.[10]
So glücklich die stadt sich durch ihren waßerreichthum schätzen darf, so hat sie anderseits auch die gefahr von überschwemmungen zu gewärtigen, die bei dem seichten bette der Pegnitz, welche aus dem hügellande herabkommt, sehr häufig und dann sehr schnell eintreten. Da hat man denn auch vorkehrungen getroffen. Die anwohner des oberen flußes, die von Hersbruck und Lauf geben schleunig durch boten nachricht von der drohenden gefahr.[11] Da mag dann der baumeister harte tage gehabt haben, denn auch das waßerbauwesen war ihm übertragen, brücken und stege, waschbänke und gräben, kurz alles, was mit waßerbauten irgendwie zusammenhängt, hatte er zu versehen.[12] Und nicht nur in der stadt, auch in der umgebung hatte er die wege in ordnung zu halten, die brücken in stand zu setzen, die gräben zu reinigen, endlich sogar die »landwehr« (verschanzungen rings um die stadt durch schranken gegen plötzliche überfälle) war ihm zur erhaltung anvertraut.[13] Nicht minder hatte er bei feierlichen gelegenheiten, hohen festen u. dgl. die straßen der stadt reinigen, den koth hinausführen, das pflaster ausbeßern zu laßen, wie er auch die aufsicht über die ketten und schlößer[14] führte, durch die man die straßen gegen fuhrwerk abzusperren pflegte. Das geschah wohl an hohen festen, besonders am tage der heilthumsweisung, an welchem die in Nürnberg aufbewahrten reichskleinodien dem volke gezeigt wurden. Die vorbereitungen dazu nahmen seine thätigkeit mehrere tage lang in anspruch, da unter seiner leitung das schaugerüst errichtet und manche andere maßregel getroffen wurde, die bei dem zusammenströmen der großen menschenmenge, die sich da jährlich am freitag nach der osteroctav in Nürnberg einfand, nöthig sein mochte.[15] Wie das buch gar manches enthält, was Endres Tucher nebenher beobachtet hat, so gibt er auch gelegentlich die zahl der wagen und karren an, die an diesem feste im jahre 1463 durch die stadtthore hereinkamen. Es waren 1266 wagen und 608 karren.[16]
Gleichwie zu dieser feier hatte Endres Tucher auch die einrichtung der veste zu treffen, als kaiser Friedrich III im jahre 1471 in Nürnberg erwartet wurde; eine aufzählung der mannichfachen geräthschaften, die da den burgberg hinaufgeschickt wurden, gestattet einen reizenden einblick in die verhältnisse jener zeit.[17]
Daß der baumeister nicht nur für das nothwendige, sondern auch für das angenehme sorgte, zeigt ein bericht über die anpflanzung einer großen menge von linden an verschiedenen plätzen der stadt,[18] für deren schatten ihm noch manche generation zu dank verpflichtet war. Doch nicht nur der technische betrieb der bauten war in seine hände gelegt, auch die handhabung der baupolizeigesetze war mit dem amte verbunden. Er führt in gröster weitläufigkeit alle verordnungen an, die der rath in dieser richtung hat ergehen laßen,[19] und die das verhältnis der bauherrn zu ihren nachbarn, zur straße u. s. w. bestimmen. Sie sind zum theil energisch genug. Wenn einer gegen des rathes willen einen theil seines hauses zu weit in die straße hineinbaut, wird er ohne erbarmen niedergerißen; dasselbe, mit ansehnlicher geldstrafe verbunden, geschieht, wenn man näher an die stadtmauer baut, als der rath bestimmt hat. Jedes haus muß mindestens 18 schuh davon entfernt sein.
Bestrebt, seine nachfolger über nichts im unklaren zu laßen, was mit dem amte in beziehung steht, gibt Endres im verlaufe seiner aufzeichnung auch angaben über die verhältnisse der handwerker, die von höchstem interesse sind.[20]
Die meister dürfen z. b. keine vorräthe aufkaufen, sondern nur so viel, als sie zu ihren nächsten arbeiten gebrauchen; bleibt davon übrig, so ist ihnen nicht gestattet, den rest zu verkaufen ohne die erlaubnis des rathes. Sie sollen keinem fremden gesellen über 8 tage arbeit geben und stets den einheimischen dem fremden vorziehen. Sie dürfen bei 10 pfund strafe nicht eine arbeit verlaßen, die sie einmal übernommen haben; wenn ein geselle von seinem meister weggeht, ohne die begonnene arbeit vollendet zu haben, der soll 1 pfund heller zur strafe zahlen und bei keinem andern meister in der stadt aufnahme finden. Kein meister darf dem anderen durch anbietung höheren lohnes seine gesellen abspenstig machen. Ohne des raths erlaubnis soll kein meister im sommer außerhalb der stadt arbeiten bei strafe 3jähriger verbannung. Es ist den meistern bei strenger strafe untersagt, ihren gesellen hinfür kost zu geben, sie sollen ihnen lediglich den gesetzten lohn bezahlen; und kein meister oder bauherr darf mehr lohn geben, als der rath für jedes handwerk bestimmt hat; nur bei »bosselarbeiten« ist ein kleines trinkgeld zuläßig, doch nur ein paar tage lang. Kein geselle darf ohne des meisters wißen eine arbeit übernehmen u. s. w. Da es vorgekommen ist, lautet ein eingeschalteter nachtrag, daß »liederliche meister« aufgenommen wurden, die ihr handwerk nicht verstanden, hat der rath für die zukunft meisterprüfungen angeordnet, welche vor zwei vereideten meistern desselben handwerks stattfinden sollen. Auch ein minimum der lehrzeit wird wenigstens für gewisse handwerke festgesetzt. Diese normen sind natürlich in ihrer specialisierung hier nur für die gewerbe vorgeführt, mit denen Endres Tucher durch sein amt in beziehungen steht. Es wird aber ein schluß durch analogie die ausdehnung derselben principien auf die verhältnisse auch der übrigen gewerbe gestatten.
Der baumeister gelobt alle jahre dem neuen rathe gehorsam und legt jährlich seine rechnung ab. Dieß geschieht in gegenwart der losunger und zweier der älteren herrn.[21] Einnahmen und ausgaben werden dann verglichen und der baumeister ist verpflichtet, über etwaige anstände auskunft zu geben. Nach der prüfung der rechnung erhält er sein solarium, 100 pfund neu; davon gibt er dem schreiber, welcher die rechnung abgeschrieben hat, 8 pfund alt, nebst »papier und copert«, dem hausknecht aber des rathhauses 8 groschen oder 60 pfennige zu trinkgeld. Hierauf wird vor versammeltem rathe darüber referiert und wenn der baumeister im rathe ist, muß er indess aus dem sitzungssaale abtreten. Nach dem vortrage pflegt ihn der rath zu bitten, für das nächste jahr das amt wieder zu versehen. Außer seiner fixen besoldung hat er dann auch noch andere bezüge.