[75] Wahrscheinlich ist diese Bezeichnung nur aufzufassen als eine Kürzung von schiebes malochen (vgl. Groß’ Archiv, Bd. 46, S. 291, Anm. 2), das z. B. schon im W.-B. des Konst. Hans vorkommt (258: Jetzt maloch i’ schiabes = jetzt gehe ich fort). Zur Etymologie von malochen (aus dem hebr. melâ’kâ[h] = „Arbeit, Verrichtung“) s. Groß’ Archiv, B. 46, S. 289 ff.; vgl. auch Fischer, Schwäb. W.-B. IV, Sp. 1426.

[76] S. über schiebes: oben [S. 26], [Anm. 63], über bosten: oben [S. 26], [Anm. 69].

[77] S. unter „Dorf“.

[78] S. unter „Stadt“.

[79] Übereinstimmend hiermit hat schon das W.-B. des Konst. Hans 256, 257 (in den „Schmusereyen“) Palar u. Balar = Dorf, während das eigentl. Vokabular (254) dafür nur Ballar anführt, das auch der Dolm. der Gaunerspr. 91 hat; ganz ähnlich ferner Schöll 272 u. das Pfulld. J.-W.-B. 339 (Balar) sowie andere Quellen des 19. Jahrb. (so z. B. v. Grolman 5 u. T.-G. 90). Die Etymologie bleibt (nach Fischer, Schwäb. W.-B. I, Sp. 581) „unklar“. Einen Zusammenhang mit dem für „Wald“ vorkommenden kundensprachl. Ballat (s. z. B. Schwäb. Gaun.- u. Kundenspr. 77; vgl. auch Groß’ Archiv, Bd. 59, S. 264, 268 u. 281) oder Ballert (s. dazu Archiv, Bd. 50, S. 360, Anm. 1) anzunehmen, erscheint wohl zu gewagt.

[80] S. Näh. unter „Bauerndorf“.

[81] S. Näh. unter „Abort“, „arg“ und „Arrest“.

[82] S. im W.-B. „Arrest“, vgl. auch „Gefängnis“ und „Zuchthaus“; unter letzterem Wort ist jedoch Dofes nicht angeführt.

[83] S. unter „ausstehlen“.

[84] S. Näh. unter „Hure“.