Ich komme zum Schluß.
Durch Jahre hin hat sich unser Bürgertum die Theorie von der Polizeiallmacht in unserem Land gefallen lassen, auch da, wo ihre Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden war. Seines guten Rechtes unbewußt hat dieses Bürgertum in unglaublicher Langmut der Betätigung immer schärferer Reaktion nur Klagen und Bitten entgegengestellt. Nun aber ist es, meine ich, Zeit, die willkürliche Beschränkung der bürgerlichen Rechte in unserem Land nicht mehr abzuwehren mit Klagen und Bitten, mit Beschwerden und Petitionen, sondern sie abzuwehren durch laute Anklage und scharfen Protest. Und angesichts der lange geübten Geduld muß nun, meine ich, diese Abwehr überall im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen:
Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?
auf deutsch, in etwas freier Übersetzung:
Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres Landes mißbrauchen?
wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von Fall zu Fall sich vorstellen will.
Den Widerstand gegen
die gesetzwidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen
unter diese Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den Anfang gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den Rechtsboden feststelle, auf dem der Schutz der Gerichte gegen die Übergriffe der Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten des Landes aber habe ich das Vertrauen, daß sie nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner Anklage Recht geben und dadurch die schimpfliche Bescholtenheit heilen werden, unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist durch die kecke Behauptung: in unserem Land könne kraft Polizeiallmacht den Bürgern alles verboten werden, was nicht durch ein besonderes Gesetz ihnen ausdrücklich erlaubt worden ist.