Der Chinese kann sich nicht einmal nach Belieben sein Haus bauen. Er hat in der Anlage des Hauses, in der Richtung der Front, ja sogar in Bezug auf die Höhe bestimmte Vorschriften zu beobachten. Er darf es nicht höher bauen als das nächste Haus eines ihm im Range Höherstehenden, und neben den Gesetzen, welche die Lebenden ihm zur Befolgung auferlegen, darf er auch das Recht der Toten nicht verletzen. Den bösen Geistern, die Himmel und Erde bevölkern, muß er aus dem Wege gehen, oder wie es in China heißt, das Feng-Schui beobachten. Auf Schritt und Tritt, in seinem ganzen Thun und Lassen ist er durch Vorschriften und alte Traditionen eingeengt, besonders dann, wenn er in den kaiserlichen Dienst getreten ist. Auch der gewöhnliche Bürger muß sich dem Li-Pu willenlos unterwerfen. Die Farbe, Stoffgattung und der Zuschnitt der Kleider, die Anzahl der Knöpfe, die Hüte, die Farbe der Sänften, Sänftenstangen, ja sogar die Regen- und Sonnenschirme haben ihre bestimmte Bedeutung. Der chinesische Beamte darf nicht nach Belieben ein wärmeres Kleidungsstück anlegen oder es mit irgend einem beliebigen Pelz verbrämen lassen. Er mag in den kalten Provinzen des Nordens frieren, er mag bei der Annäherung des Sommers in dem tropischen Süden schwitzen, Sommerkleidung oder Pelz muß er anbehalten, solange nicht von Peking der Tag bezeichnet wird, an welchem Seine Majestät der Kaiser seinen Sommer- oder Winterhut aufgesetzt hat. An diesem Tage wechseln auch sämtliche Mandarine ihre Kleidung. Ist es Sommer geworden, so werden die Pelze, die aufgestülpten schwarzen Seidenhüte und die kleinen niedlichen Handöfchen, die jeder Beamte bis dahin zu tragen hat, eingepackt und mit seidenen Gewändern, leichten Bambushüten und Fächern vertauscht. Generalgouverneur, Tatarengeneral oder Minister können sich wohl in den Provinzen den Luxus von sechs oder mehr Sänftenträgern erlauben, in Peking aber dürfen ihre Sänften nur von vier Trägern getragen werden. Würdenträger geringeren Grades haben in Peking Anspruch auf zwei, außerhalb der Hauptstadt auf vier Sänftenträger; noch geringere dürfen sich in Peking der Sänfte nicht bedienen, können aber reiten. Zieht ein hoher Würdenträger diese Art der Fortbewegung vor, so muß er von zehn Stalldienern begleitet werden, von denen zwei vor ihm, acht hinter ihm einherschreiten. Je nach dem Range sinkt diese Anzahl der Begleiter auf sechs, vier und zwei herab, und Beamte des geringsten Grades haben nur einen Begleiter, wobei aber auch noch eine strenge Unterscheidung darin liegt, ob der Begleiter vor dem Reiter oder hinter ihm einherschreitet.
Mandarinshut im Winter.
Die gelbe Farbe darf nur von Mitgliedern des kaiserlichen Hofes oder von solchen Würdenträgern getragen werden, denen diese Auszeichnung besonders verliehen wird. Die eigentlichen Rangabzeichen sind die roten, weißen, blauen oder metallfarbenen Knöpfe auf den Hüten und die viereckigen, reich gestickten Schilder auf Brust und Rücken. Zeigen diese Schilder einen in Gold gestickten Storch, so sind die Träger Beamte des höchsten Ranges, zeigen sie einen Drachen mit vier Klauen an den Füßen, so sind die Träger Edelleute. Als besondere Auszeichnung dürfen manche von diesen einen Drachen mit fünf Klauen tragen. Näht sich jemand die fünfte Klaue auf, ohne die Berechtigung dazu zu haben, so wird er durch hundert Stockschläge bestraft und muß einen Monat den schrecklichen Holzkragen, Kang genannt, tragen. Nur gewisse privilegierte Klassen dürfen sich in Seide kleiden; wenn ein Bürger in die Stickereien seiner Kleider Goldfäden einflechten oder es wagen sollte, statt schwarzer Tuchschuhe solche aus Seide zu tragen, so wird er ebenfalls streng bestraft. Das gilt nicht allein von den Männern. Auch die Frauen sind diesen strengen Kleidungsvorschriften unterworfen, so daß man die Gattin eines Mandarins dritter Klasse beispielsweise von einer solchen vierter Klasse, die Beamtenfrau von der Offiziersfrau und von einer gewöhnlichen Bürgersfrau sofort unterscheiden kann.
Hände bei der Begrüßung
(der linke Daumen trägt einen Ring).
Die Chinesin kann sich nicht nach Belieben in Samt und Seide hüllen, Sonnenschirme, Spitzen, Federn von Qualität und Farbe tragen, wie ihre Mittel es erlauben oder wie ihr es am besten steht. Es wäre gewiß den gesellschaftlichen und Vermögensverhältnissen in anderen Ländern sehr zuträglich, wenn man dort ebenfalls einige Vorschriften ähnlicher Art machte. Außerhalb Chinas ist die Dame Mode souverän, in China nur der Kaiser.
Wie die Kleidung, so ist auch die Begrüßung bei den Chinesen strengen Regeln unterworfen. Europäische Reisende in China haben die gegenseitige Begrüßung der Chinesen unter dem Sammelnamen Kautau zusammengefaßt. Der Kautau besteht darin, daß man mit geschlossenen Beinen in die Knie fällt und mit der Stirn den Boden einmal berührt. Aber diese Begrüßung gebührt nicht jedermann. Der Li-Pu unterscheidet acht verschiedene Arten der Begrüßung. Die gewöhnlichste besteht darin, daß man die beiden zu Fäusten geballten Hände vor der Brust aneinanderhält. Das ist der Kung-schau. Die nächst höhere Begrüßung, Tso-yih genannt, besteht neben der eben beschriebenen noch in einer Verbeugung. Bei der dritten, Ta-tsien, hockt der Grüßende nieder, als ob er in die Knie fallen wollte; bei der vierten, Kwei genannt, fällt er wirklich auf die Knie. Erst die fünfte Begrüßung ist der einfache Kautau. Die sechste Art der Begrüßung besteht aus diesem Kautau, aber mit dreimaligem Aufschlagen der Stirne auf den Boden. Deshalb auch ihr Name San-kau, d. h. dreimal aufschlagen. Die siebente Begrüßung Lu-kau besteht aus zwei San-kaus und die achte und ehrfurchtsvollste Begrüßung aus drei San-kaus. Bei dieser, San-kwei-kin-kau genannt, muß also der Grüßende dreimal niederknien und jedesmal die Stirne dreimal auf den Boden schlagen. Dieser Gruß gebührt jedoch nur den höchsten Göttern und dem Kaiser, dem Vertreter dieser Götter auf Erden. Manchen Göttern wird nur die siebente oder sechste Begrüßung zu teil.
Die Kaiser der gegenwärtigen Dynastie haben bisher auf diese Begrüßungsart ungemein streng gehalten, und sie bildete auch den Gegenstand eines ernsten diplomatischen Zwischenfalles, als im Jahre 1873 der Empfang der Gesandten durch den Kaiser erörtert wurde. Das Li-Pu bestand darauf, daß auch die Gesandten der Großmächte vor dem Beherrscher des Reiches der Mitte sich dreimal niederwerfen und mit der Stirn den Boden neunmal berühren sollten. Die Gesandten weigerten sich natürlich, diese erniedrigende und keineswegs graziöse Begrüßung auszuführen, und erklärten sich nur bereit, dem Kaiser dieselben Ehren zu erweisen wie ihren eigenen, dem Kaiser im Range gleichstehenden Souveränen. Die Verhandlungen wurden während sechs Monaten fast täglich geführt, bis endlich den Diplomaten die Geduld riß und der amerikanische Gesandte erklärte, die diplomatischen Beziehungen abzubrechen und von seiner Regierung Instruktionen abzuwarten, welche dem Ernst der Situation entsprechen würden. Daraufhin gab der Kaiser gnädigst nach und begnügte sich mit drei tiefen Verbeugungen der Gesandten. Eine andere Schwierigkeit bildeten die harmlosen schwachen Degen, die zur diplomatischen Uniform gehören. In Gegenwart des Kaisers dürfen keinerlei Waffen getragen werden, und es dauerte lange, ehe die bezopften Zeremonienmeister der verbotenen Mode nachgaben.
Ebensowenig dürfen in Gegenwart des Kaisers Augengläser und Zwicker getragen werden. Nun war einer der Vertreter so kurzsichtig, daß er ohne Gläser vollständig hilflos war. Die Chinesen beschlossen, daraus keine diplomatische Frage zu machen, sondern an die Gutherzigkeit des betreffenden Gesandten zu appellieren. Er gab wirklich nach und wurde von zwei Kollegen in die Audienzhalle des Kaisers geführt.