Am Abend des Hochzeitstages kleidet sich die Braut ganz in Weiß, in Japan die Farbe der Trauer, zum Zeichen, daß sie für ihre eigene Familie gestorben ist. Sobald sie das Elternhaus verlassen hat, wird dieses sorgfältig gekehrt, und in früheren Zeiten wurde vor demselben auch ein Feuer entzündet, Gebräuche, welche anzeigen, daß ein Leichnam aus dem Hause entfernt wurde. Sobald die Braut, begleitet von dem Heiratsvermittler und seiner Frau, im Hause des Bräutigams eingetroffen ist, vertauscht sie die weißen Kleider mit anderen, prunkvolleren, und begiebt sich in das Gemach des Bräutigams. Eine junge Freundin reicht dann eine mit Sake (Reiswein) gefüllte Schale abwechselnd der Braut und dem Bräutigam zum Trinken. Nach dreimaligem Nippen wird eine zweite, dann eine dritte Schale in derselben Weise dargeboten, und dieses dreimalige Darreichen der Weinschalen besiegelt den Ehebund. Bei wenigen Völkern der Erde vollzieht sich die Heirat einfacher und poesieloser wie hier.

In einem Nebengemache haben sich mittlerweile die Familien und Freunde des jungen Paares zu einem Festmahle versammelt, bei dem es gewöhnlich recht lustig zugeht. Die Familien und der Hausstand des Bräutigams sind in fröhlicher Stimmung, denn alle, bis zum letzten Diener und Stallknecht, werden von der Familie der Braut mit Geschenken bedacht; auch ist es in Japan gerade so wie bei uns Sitte, daß die geladenen Freunde des jungen Ehepaares diesem Geschenke, gewöhnlich Hausgerätschaften oder Kleiderstoffe, darbringen. Edelsteine und Schmucksachen sind ausgeschlossen, da die Japanerinnen keine tragen. Gewöhnlich bleibt die lustige Hochzeitsgesellschaft bei allerhand Leckereien und Reiswein bis spät in die Nacht hinein versammelt; Tänzerinnen und Sängerinnen tragen unter Begleitung von Samisen und Kotospiel das Ihrige zur Unterhaltung der Gäste bei, und haben sich diese endlich entfernt, so wird das Brautpaar von einem jungen Mädchen in das Brautgemach geführt; dort müssen Braut und Bräutigam nochmals je dreimal an drei Sakeschalen nippen, aber diesmal werden die Schalen dem Bräutigam zuerst gereicht. Nun sind die jungen Leute Mann und Weib, und die einzige Förmlichkeit, die noch erfüllt werden muß, ist eine schriftliche Anzeige des Vaters der Braut an die Polizeibehörde seines Stadtteils, daß seine Tochter aufgehört hat, bei ihm zu wohnen und in das Haus ihres Gatten übergesiedelt ist. Das letztere ist nicht immer ein eigenes Haus, das die jungen Leute allein bewohnen. Die Ehen werden in Japan gewöhnlich so früh geschlossen, daß der Gatte häufig noch gar keinen eigenen Erwerb oder irgend eine Stellung hat und deshalb im Hause seines Vaters wohnt. Die Braut ist dann einfach ein neues Mitglied der Familie, und dieser allein ist sie Ehrfurcht und Gehorsam schuldig.

Am dritten Tage nach der Heirat findet ein festlicher Empfang im Hause der Eltern der Braut statt, zu welchem alle Freunde der letzteren geladen werden. Gewöhnlich werden bei dieser Gelegenheit die an die Familie des Bräutigams gesandten Geschenke von dieser erwidert. Auch die jungen Eheleute sind durch uralten Gebrauch gehalten, zwei oder drei Monate später ein größeres Fest zu geben, entweder ein Festmahl oder eine Garden party, zu welchem der ganze Bekanntenkreis eingeladen wird. Für viele ist dieses Fest die erste Kunde von der vollzogenen Vermählung, denn Verlobungs- oder Vermählungskarten werden in Japan nicht ausgegeben. Die ganze Angelegenheit besitzt ja bei weitem nicht die Wichtigkeit wie bei uns. Die Frau wird in Japan nur als die erste Dienerin des Mannes angesehen, und ob es diese oder jene ist, die er heiratet, bleibt sich ziemlich gleich. Standes- und Familienrücksichten giebt es nur in beschränktem Maße, und besondere Veränderungen treten ja durch die Heirat nicht ein. Der Mann bleibt derselbe, ob Junggeselle oder Ehegatte; er hat keinerlei neue Pflichten, keinerlei Beschränkungen und kann thun und lassen, was er will. Er kann seine Abende außer dem Hause zubringen, wo er will, er kann andere Mädchen als Konkubinen in sein Haus aufnehmen, Liebe und Treue wird von ihm nicht erwartet. Seine Frau hat ihm in jeder Hinsicht zu gehorchen, hat alles ruhig und freundlich hinzunehmen, ihn zu pflegen, seine Mahlzeiten zu bereiten, seine Kleider zu nähen, sein Haus in Ordnung zu halten: sie ist mit einem Worte nicht viel mehr als eine Dienerin im Hause eines unserer Junggesellen, nur mit dem Unterschiede, daß sie bei uns ihren Monatslohn erhält und freiwillig ihren Dienst kündigen kann, wann sie will, während die japanische Frau diesen Dienst bis zu ihrem Tode versehen muß, ja, als Zeichen, daß sie gewillt ist, dies zu thun und keine Absicht hat, ihren Herrn zu wechseln, verunstaltet sie freiwillig ihr Aeußeres dadurch, daß sie sich die Zähne schwarz färbt und ihre Augenbrauen abrasiert. In den Großstädten verliert sich dieser Gebrauch immer mehr, in den Provinzstädten und Dörfern aber fand ich noch viele junge Frauen mit kohlschwarzen Gebissen.

Die geschilderten Gebräuche werden bei der europäischen Leserin kein geringes Entsetzen erwecken, und gewiß wird sie ihre japanischen Schwestern herzlich bedauern, hauptsächlich darüber, daß sie sich ohne Liebeswerbung, ohne Brautjungfern und gar erst ohne Hochzeitsreise in das anscheinend denkbar unglücklichste Ehejoch begeben müssen. Doch bei den untersten Volksklassen der Japaner liegen die Verhältnisse noch schlimmer. Die Arbeiter, Rickshawkulis, Hausdiener ersparen sich sogar die Festmahlzeiten und das zeremoniöse Saketrinken. Sie vermählen sich mit einer Frau, wenn es ihnen eben paßt, und vertauschen sie wieder mit einer anderen, mit ebensowenig Umständen, wie wir etwa unsere Kleider wechseln. Gar mancher in Japan wohnende Europäer wird beim Nachhausekommen durch die Anzeige seines Boy oder Betto (Pferdeknecht) überrascht, daß er sich eben vermählt habe. Einige Monate später ist er vielleicht wieder Junggeselle, und kommt ihm wieder einmal die Lust zu heiraten an, flugs bringt er sich eine neue Frau ins Haus, die ihm seine Kleider flickt, seine Mahlzeiten bereitet und ihn meistens viel besser bedient als er seinen Herrn.

Je höher man auf der gesellschaftlichen Stufenleiter emporsteigt, desto seltener begegnet man dem Wechsel der Frauen, oder, um ein in Europa geläufigeres Wort zu gebrauchen, den Ehescheidungen. Immerhin entfällt sogar in den von europäischer Kultur angehauchten Hauptstädten des Landes auf je drei Vermählungen eine Scheidung, und dieses Verhältnis würde sich vielleicht noch weiter ausgleichen, wenn in den wohlhabenderen Ständen nicht Umstände obwalten würden, welche die Scheidung überflüssig machen. Es sind nicht etwa ethische Momente, nicht größere Achtung oder Liebe für die eigene Frau, sondern es wird dort eben wegen der zahlreichen Japaner, welche die europäischen Verhältnisse kennen, immer weniger gern gesehen, daß man die Frau ohne weiteres aus dem Hause jagt. Ueberdies stammen die Frauen der höheren Stände doch aus besseren Familien, und man will sich durch eine nicht wohlbegründete Scheidung diese letzteren nicht zu Feinden machen. Deshalb behält man sie wohl im Hause, aber verheiratet sich dennoch mit einer Konkubine, vielleicht auch mit zwei oder noch mehr, je nach der Neigung oder den Mitteln. Möglicherweise wohnen diese Dämchen auch noch mit der legitimen Gattin in demselben Hause zusammen, und ihre Kinder wachsen gemeinschaftlich auf.

Man kann sich unter solchen Umständen die Lage der armen Frau wohl vorstellen, die all dies geduldig und lächelnd ertragen muß. Jeder Widerstand ihrerseits wäre vergeblich. Die Scheidung würde dann doch erfolgen, und sie müsste unter Zurücklassung ihrer Kinder in ihr väterliches Haus zurückkehren. Dazu ist die Liebe der japanischen Frauen zu ihren Kindern doch zu groß. In neuerer Zeit hat die Konkubinenwirtschaft in den besseren Ständen allerdings erheblich abgenommen, aber Professor Chamberlain von der kaiserlichen Universität in Tokio, vielleicht der beste Kenner des modernen Japan, sagt in seinem 1891 in Yokohama erschienenen Buche über Japan doch noch folgendes: „Warum sollte sich ein Mann überhaupt die Mühe geben, sich von einer ihm unsympathischen Frau scheiden zu lassen, wenn irgend eine Frau, die immer eine viel zu untergeordnete Stellung einnimmt, als daß sie ihm ernstlich lästig wäre, und wenn die Gesellschaft nichts dagegen hat, daß er sich irgendwelche Anzahl von Konkubinen hält?”

Derselbe Verfasser sagt weiter: „Die Scheidungsgründe in Japan sind: Ungehorsam, Unfruchtbarkeit, Lasterhaftigkeit, Eifersucht, Aussatz oder andere unheilbare Krankheiten, Geschwätzigkeit und Hang zum Stehlen, mit einem Worte, ein Mann kann seine Frau los werden, wenn immer er ihrer müde wird.”

Eine geistreiche Französin hat einmal gesagt: „Fille, on nous supprime; femme, on nous opprime” (als Mädchen unterdrückt man uns, als Frauen bedrückt man uns), aber in Japan giebt man sich dazu nicht einmal die Mühe. Der Mann hat zu befehlen, die Frau hat zu gehorchen; der Mann hat alle Rechte und Freiheiten, die Frau hat gar keine; der Mann ist der Herr der Schöpfung, die Frau ist ein untergeordnetes Wesen; und wenn sie irgendwelchen Einfluß in ernsten Dingen auf den Mann ausübt, so hat sie diesen Einfluß nicht sich selbst, sondern den Männern ihrer eigenen Familie, also ihrem Vater, ihren Brüdern zu verdanken, auf welche ihr Gatte Rücksicht nehmen muß, bevor er zum äußersten schreitet.

Als Beispiel dafür kann ein Fall gelten, der vor nicht langer Zeit in Tokio vorkam: Ein junger verheirateter Adeliger verliebte sich, im japanischen Sinne, auf dem Lande in ein junges Mädchen. Er brachte sie nach Tokio, nahm ihr eine Wohnung und vernachlässigte seine Frau. Die Schwiegermama entdeckte bald die Liaison, schrie Zeter und Mordio, die Zeitungen nahmen Notiz davon, und seine Freunde fürchteten, er würde am Ende seine offizielle Stellung bei der Regierung verlieren. Sie legten sich ins Mittel, und zwischen Mann und Frau, Schwiegermama und Konkubine wurde ein allseitig befriedigender Pakt geschlossen. Der Mann kündigte seiner Liebe die Wohnung, Frau und Schwiegermutter versprachen, keinen weiteren Lärm zu schlagen, das Mädchen kehrte zu ihren Eltern zurück, aber unter der Bedingung, daß sie den jungen Mann allmonatlich während mehrerer Tage in seinem Hause besuchen dürfe. Derlei Rücksichten werden aber, wohlverstanden, nur in den höheren Gesellschaftskreisen genommen. Selbst die Japan Mail, das von der Regierung subventionierte Organ, enthält in einer seiner Nummern folgenden Passus: „Streng genommen, wird Polygamie in Japan heute nicht getrieben. Thatsächlich war sie niemals legal, denn das Gesetz erkennt nur eine Frau an. Aber in vielen ehrbaren Haushaltungen giebt es eine Konkubine, vielleicht zwei oder selbst drei, neben der Hausfrau, ein elender Zustand, erniedrigend, unglücklich und mittelalterlich. Zur Ehre des Beamtenstandes, des Adels und der hervorragendsten Handelsherren muß es gesagt werden, daß dort mit wenigen Ausnahmen die Konkubinenwirtschaft nicht länger getrieben wird; ob aber die öffentliche Meinung reif genug ist, dieselbe als verbrecherisch zu verdammen, können wir nicht sagen.”