Wer jemals irgendwelche Gefängnisse in China gesehen oder dort Gerichtssitzungen beigewohnt hat, der wird es gewiß begreiflich finden, daß die Zopfträger des Reiches der Mitte nur in seltenen Fällen Schutz und Recht bei ihren Mandarinen suchen. Nicht daß die mit geringen Veränderungen seit Jahrtausenden bestehenden Gesetze etwa ungerecht oder unklar wären. Im Gegenteil. Kenner, wie beispielsweise die europäischen Beisitzer bei den gemischten Gerichten in Shanghai oder Tientsin, versicherten mir, sie wären vortrefflich, und die Gesetzbücher seien zutreffender, klarer und kürzer abgefaßt als jene so mancher europäischen Staaten. Es ist nur ihre Handhabung von seiten der Mandarine, die Bestechlichkeit und Nachlässigkeit der Beamten, die Grausamkeit der Foltern und Strafen, welche den Chinesen einen heillosen Respekt vor den Gerichten einflößen und sie nur in Fällen der äußersten Notwendigkeit bei diesen Schutz suchen lassen. Auch dann bedarf es immer noch eines gut gespickten Geldbeutels und großen Einflusses, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Fast hat es den Anschein, als sei die ganze Rechtspflege mit Absicht darauf zugespitzt, die Chinesen auf den gütlichen Ausgleich ihrer Streitigkeiten hinzuweisen. Der Kaiser Kang-Hi äußerte sich darüber folgendermaßen: „Es ist gut, daß die Menschen sich vor den Gerichten fürchten. Ich wünsche, daß jene, welche sich an die Richter wenden, ohne Mitleid behandelt werden. Mögen sich doch alle guten Bürger untereinander wie Brüder vertragen und Streitfälle dem Urteil der Greise und Ortsvorsteher vorlegen. Was die Streitsüchtigen, die Eigensinnigen und die Unverbesserlichen betrifft, so sollen sie nur von den Beamten zerschmettert werden. Das ist das einzige ihnen zukommende Recht”.

In diesen Kaiserworten werden die Rechtsbegriffe Chinas, wie sie noch heute obwalten, in kürzester und treffendster Weise gekennzeichnet. Thatsächlich werden in dem ganzen großen Reiche kleinere Streitfälle immer zuerst den Häuptern der Familie vorgelegt, welche ihr Urteil nach uralten Traditionen und Gebräuchen fällen. Ist doch das Familienleben wie das ganze Staatswesen Chinas nach patriarchalischen Grundsätzen geregelt, der Ortsvorsteher ist der Vater aller Einwohner, der Provinzgouverneur der Vater aller seiner Untergebenen, der Kaiser aber der Vater aller Chinesen. Derselbe Geist erfüllt auch die Rechtspflege. Das chinesische Gericht kennt keine Rechtsgelehrten, keine Advokaten und Staatsanwälte. Der Mandarin des Ortes, des Distriktes oder der Provinz ist der alleinige Richter, nur das Recht über Leben und Tod liegt in den Händen des Kaisers.

Bei den vielen Obliegenheiten des Mandarins gebricht es ihm selbstverständlich an Zeit, den verschiedenen Streitfällen, die ihm vorgelegt werden, besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das summarische Verfahren, mit welchem die Mandarine selbst bei wichtigen Fällen vorgehen, erinnerte mich lebhaft an ähnliches, das ich in verschiedenen anderen Ländern, hauptsächlich in Marokko, Tunis und in dem fernen Korea gesehen habe. Geradeso wie dort, giebt es auch hier kein langes Prozessieren, Vertagen der Verhandlungen, Hinausschleppen durch allerhand Kniffe der Anwälte, keine Geschworenen, Beisitzer u. dergl. Der Fall wird vorgetragen, und ist die Zeugenvernehmung vorüber, so erfolgen Urteilsspruch und Strafe auf der Stelle. Dann kommt der nächste Fall an die Reihe, und so geht es fort, bis der Mandarin die Sitzung abbricht.

Die Familie meines Gastfreundes in Canton.

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GRÖSSERES BILD]

Dabei ist das ganze Rechtsverfahren öffentlich. Es spielt sich sozusagen auf der Straße ab, und der Besucher chinesischer Städte hat auf seinen Wanderungen fast täglich Gelegenheit, etwas davon zu sehen, seien es Gefängnisse oder Bestrafungen, Gerichtssitzungen oder Foltern. Je größer die Stadt, desto häufiger sind diese keineswegs immer willkommenen Gelegenheiten. Schon am ersten Tage meines Aufenthaltes in Canton sah ich eine öffentliche Bestrafung. In der Nähe des Yamens (Residenz) des Tatarengenerals wurde meine Aufmerksamkeit durch laute Gongschläge auf einen seltsamen Aufzug gelenkt, wie er wohl in keinem anderen Lande der Welt vorkommen dürfte. Hinter dem Gongschläger, einem Polizisten, schritt ein Mensch einher, dessen Hände hinter seinem Rücken zusammengebunden waren. In seinen heftig blutenden Ohrläppchen steckten etwa dreißig Centimeter lange Stäbchen, und an diesen waren Papierstreifen, mit Schriftzeichen bedeckt, aufgeklebt. Hinter ihm marschierten zwei Soldaten der Wache. Auf meine Frage antwortete mir der mich begleitende Dolmetscher, dies wäre ein Dieb. „Auf den Papierchen”, so fuhr er fort, „stehen sein Name, seine Verbrechen und die Bestrafung. Ich lese eben, daß er zu fünfzig Stockstreichen verurteilt wurde. Wahrscheinlich führen sie ihn jetzt vor den Mandarin. Wollen Sie zusehen?” Wir schlossen uns dem Menschenhaufen an, der dem Zuge folgte. Bald waren wir vor dem Gerichtshofe angelangt. Soldaten hielten das bezopfte Gesindel an dem Eingange zurück, während wir uns durch ein „Kumscha” von einigen Sapeken den Einlaß erkauften. Der Kumscha ist in China dasselbe, was in Europa die Eintrittskarte, im ganzen Orient aber der Bakschisch ist. Kaum hatten die Gerichtswachen ihren Kumscha in der Hand, so stand uns alles offen. Wir befanden uns in einem Hofraum, auf drei Seiten mit Gefängnissen besetzt; durch einen Thorbogen gelangten wir in einen zweiten Gefängnishof, in dessen Hintergrund sich der nach dem Hofe offene Gerichtssaal befand.

Dorthin wurde auch der Dieb geführt. Im Hintergrunde saß hinter einem langen Tische der Mandarin, große runde Augengläser auf der Nase, den chinesischen Beamtenhut mit Knopf und Roßschweif auf dem bezopften Haupte. An kleinen Tischchen zu beiden Seiten saßen Beamte, die mit Pinseln allerhand Schriftzeichen auf Papierstreifen malten. Gerichtsschergen mit ruderartigen Stäben in der Hand standen im Hintergrunde. Die Wände waren mit Papierbogen, ähnlich den japanischen Kakemonos, behangen, und mein Dolmetscher erklärte mir, die großen Schriftzeichen auf denselben bedeuteten die Ehrentitel, Würden und Aemter des Mandarins, sowie allerhand auf die Gerichtspflege bezugnehmende Sprüche.

Beim Eintritt wurden dem Diebe die Handfesseln abgenommen, und er warf sich vor dem Mandarin auf die Knie, mit der Stirn auf den Boden schlagend. Nach einigen Worten des Mandarins wurde er von den Schergen auf eine lange, niedere Bank gelegt, seine Beinkleider wurden bis zu den Knien heruntergeschoben, so daß seine Schenkel entblößt waren, dann faßte ihn ein Scherge beim Haarzopfe, ein anderer bei den Füßen. Auf ein Zeichen des Mandarins trat der Strafvollstrecker auf ihn zu und begann mit einem dünnen Streifen Bambusholz auf den oberen Teil der Schenkel loszuschlagen. Wie der Dolmetscher mir sagte, giebt es zwei verschiedene Arten von Schlägern, nicht etwa Ruten oder Stöcke, wie bei den Bastonnaden, die ich im Orient gesehen habe, sondern dünne, ungemein zähe und elastische Streifen, aus armdicken Bambusrohren herausgespalten, die einen handbreit und etwa meterlang, die anderen schmäler und kürzer.