Gerichtssitzung vor dem Mandarin.
Die Streiche fielen in außerordentlich rascher Folge, und das Geräusch der kurzen, trockenen Schläge, das in eigentümlichem Tonfall stattfindende Zählen derselben, das Stöhnen des unter jedem Schlage zuckenden Verurteilten vertrieben uns bald aus dem schwülen Raume. Wie ich nachher erfuhr, werden für größere Vergehen bis zu dreihundert Streiche verabfolgt. Gewöhnlich haben aber schon hundert Streiche ernste Verletzungen zur Folge, und wenn es immer möglich, wird der Verurteilte selbst oder durch seine Freunde die Hand des Schergen „schmieren”, um eine zartere Behandlung oder ein „Verzählen” während der Bestrafung zu erwirken. Thatsächlich sah ich später in Tschingkiang eine ähnliche Exekution. Der Schuldige schrie, als stecke er auf dem Spieß, aber dennoch bemerkte ich, daß ein großer Teil der Streiche auf die Bank, statt auf die Schenkel auffiel. Gerade dann war das Geschrei des Delinquenten am stärksten.
Ist die Bestechung der Richter und Schergen aus verschiedenen Ursachen nicht durchzuführen, oder will der Schuldige der entehrenden Strafe überhaupt entgehen, so wird er an seiner Statt einen Prügelknaben anwerben, der für ihn die Strafe empfängt. Aber nicht nur diesen Bastonnaden, auch Gefängnisstrafen, ja sogar der Erdrosselung oder Enthauptung kann der Verurteilte sich dadurch entziehen, daß er Stellvertreter anwirbt. Es giebt in China viele Tausende armer Teufel, deren trauriger Lebensberuf und Erwerb es ist, sich für andere prügeln und einsperren zu lassen, was ja mitunter im europäischen Zeitungswesen auch vorkommen soll. Mit der Zeit werden die in Mitleidenschaft gezogenen Körperteile derart hart und unempfindlich, daß die Sache für die berufsmäßigen Prügelknaben gar nicht so schlimm ist. Häufig kommt es aber, wie gesagt, auch vor, daß sich sogar Menschen finden, die sich aus Not und Verzweiflung köpfen lassen, um mit dem Lösegelde, das sie mit ihrem Leben bezahlen, ihre Familien, ihre Kinder vor Elend und Verhungern zu erretten. Diese Stellvertretung ist in China allgemein gebräuchlich und gesetzlich erlaubt. So werden beispielsweise Frauen selten wirklich bestraft, denn ihre Männer und Kinder geben sich zur Erduldung der Strafe her. Körperliche Züchtigung von Frauen findet gewöhnlich dadurch statt, daß die Streiche mit einem Stück zähem elastischen Leder auf Lippen und Backen der Betreffenden verabfolgt werden. Den meisten von ihnen wäre wohl die früher geschilderte Bastonnade lieber.
Die chinesischen Gefängnisse sind nicht etwa hohe, feste Gebäude mit vergitterten Fenstern und starken Umfassungsmauern, wie bei uns, sondern ebenerdige Räumlichkeiten, die sich auf viereckige Höfe öffnen. Das Entspringen der Sträflinge wird dadurch verhindert, daß gewöhnlich eine Hand und ein Fuß derselben aneinander gekettet werden. Außerdem sind alle Straßen in der Umgebung der Gefängnisse scharf bewacht. Beim Verlassen des Cantoner Gerichtshofes wurden wir von den freundlich grinsenden Gefangenwärtern, die sich natürlich ihren Kumscha erobern wollten, eingeladen, die anstoßenden Gefängnisse in Augenschein zu nehmen. Sie sind gar nicht so schlimm, als man erwarten sollte. Freilich fehlt es in den einzelnen, für etwa acht bis zwölf Gefangene bestimmten Räumen an jeglicher Einrichtung; sie schlafen auf Matten auf dem Boden und kochen sich ihren Reis auf offenen Herden im Hofe. Schmutz und Gestank sind auch nicht schlimmer als in den elenden Kuliwohnungen in Hongkong, dieser vielgepriesenen Kolonie der Engländer. Dafür sind aber die Sträflinge selbst, wenigstens ihrem Aussehen nach, das schlimmste, zerlumpteste Gesindel, das mir jemals vorgekommen ist. Schmutzstarrend, mit zerzaustem, wirr herabfallendem Haar, ausgehungert, mit Ungeziefer bedeckt, drängten sich die Gefangenen um uns, ungestüm ihren Kumscha fordernd, und angewidert beeilten wir uns davonzukommen. Die Gefängniswärter ließen uns indessen nicht so leicht aus den Händen. Wir mußten noch das Gefängnis der zum Tode Verurteilten in Augenschein nehmen, und niemals werde ich den entsetzlichen Anblick dieser Dutzende von Leuten vergessen, die in dem dunkeln, modrigen, von scheußlichen Gerüchen erfüllten Raume ihrem Tode entgegensahen: Piraten, Vatermörder, Straßenräuber, wahre Bestien, nicht nur ihren Verbrechen, sondern auch ihrem Aussehen und Benehmen nach. Hyänen in Menschengestalt, ihre schmutzstarrenden, mit Aussatz bedeckten Körper notdürftig in faulende Kleiderfetzen gehüllt; mit entsetzlichem Geheul erhoben sich diese Elenden bei unserem Eintritt von dem feuchten, unflätigen Boden und stürzten mit wirrem Haar und stierem Blick auf uns zu, um ein paar Kupfermünzen zu erhaschen. Erleichtert atmeten wir auf, als die geschlossene Thüre uns wieder von ihnen trennte. Welches Elend! welches Schicksal! Monatelang müssen sie hier warten, bis die Bestätigung ihres Todesurteils von Peking herabkommt, denn nur bei Aufständen, im Kriegsfalle oder bei außergewöhnlichen Verbrechen hat der Provinzgouverneur das Recht über Leben und Tod. Sonst gelangen alle Todesurteile, und es sind deren Tausende in jedem Jahre, vor den Kaiser, der sie gewöhnlich im Herbst zu prüfen pflegt. Um die Namen derjenigen, denen er das Leben schenkt, zieht er mit seinem roten Pinsel (der Kaiser schreibt nur mit solchen) einen Kreis. Die anderen verfallen dem Henker. Sind die Dokumente von Peking eingetroffen, so wird mit der Vollstreckung des Urteils nicht länger gezögert. Der Weg der Unglücklichen zum Richtplatz ist nicht lang. Sie werden in neue Kleider gesteckt und ohne weiteres geköpft oder erdrosselt.
Als wir das Gefängnis verließen, führte mich der Dolmetscher nach dem berüchtigten Töpfermarkt nahebei, dessen Boden mit dem Blute so vieler Tausende von Unglücklichen gedüngt ist. Eigentliche Richtplätze giebt es in China nicht. In Peking werden die Hinrichtungen öffentlich in der Nähe des Gemüsemarktes, in Canton auf dem Töpfermarkt vollzogen. Die Töpfer unterbrechen eben für einige Stunden die Arbeit, ein Plätzchen wird von Töpfen und Gefäßen aller Art freigemacht, und sind die Verurteilten hingerichtet, so wird die Arbeit wieder aufgenommen. Das Erdrosseln gilt als die weniger schmachvolle Art der Hinrichtung und ist den Verurteilten auch insofern lieber (der Tod selbst ist dem stoischen Chinesen durchaus nicht schrecklich), als er im Jenseits so seine Glieder beisammen behält. Der Geköpfte aber kommt ohne Kopf zu seinen Ahnen ins Jenseits, und wie können die Opfergebete seiner Nachkommen ihn finden, wenn sein Körper nicht zu erkennen ist! Deshalb werden die Verwandten oder Freunde des Geköpften, denen der entseelte Körper zur Beerdigung übergeben wird, den Kopf gewöhnlich wieder an den Rumpf befestigen. Dem Verurteilten gilt es als die schlimmste Verschärfung seiner Strafe, wenn ihm angekündigt wird, daß sein Kopf nach der Hinrichtung noch als warnendes Beispiel ausgestellt, also vom Körper getrennt bleiben soll.
Auf dem Töpfermarkt zeigte mein Führer mir ein Kreuz, auf welchem kurz zuvor ein Verbrecher gefoltert worden war, und daneben lag ein mit einer kleinen Strohmatte bedeckter Gegenstand. Als der Führer diese Matte wegzog, zeigte sich meinen entsetzten Blicken ein blutiger Menschenkopf, der von einer Hinrichtung herrührte. Nahebei lag ein etwa fußhoher, mit Blutspuren und zahlreichen tiefen Einschnitten versehener Holzklotz. Weil die zum Tode Verurteilten freiknieend enthauptet werden, so konnte ich mir die Bestimmung des Holzklotzes nicht erklären. Da erwähnte der Führer nur das Wort Lei-tschei und machte mit der Rechten die Bewegung des Zerhackens. Nun entsann ich mich, in Hongkong auf einer grauenvollen Photographie denselben Holzklotz bemerkt zu haben. Lei-tschei ist die gesetzliche Todesart für Elternmörder und besteht darin, daß der Verurteilte, wie die Vorschrift lautet, vor der Enthauptung in tausend Stücke zerhackt wird. Die Scharfrichter beginnen mit dem Abhauen der Weichteile ... doch, man möge mir die Schilderung dieser entsetzlichen Grausamkeit ersparen. Genug, das Lei-tschei wird jetzt noch alljährlich in Dutzenden von Fällen angewendet.
Hinrichtung.
Die drei genannten Todesarten, das Erdrosseln, Köpfen und Zerstückeln, sind noch nicht die schlimmsten. Sind sie auch die allein gesetzlichen, so giebt es noch viel grausamere, wenn auch nicht so blutige. In der großen Stadt Futschau wird der ausländische Stadtteil durch die berühmte Wan-schan-Kian, die Brücke der zehntausend Alter, mit dem chinesischen Stadtteil verbunden. Mitten unter den vielen Kramladen und Kaufständen, welche die Ränder der Brücke einnehmen, und über welchen häufig genug auf langen Stangen die Köpfe enthaupteter Verbrecher prangen, sieht der Spaziergänger zuweilen einen Käfig aus Bambusstäben, in welchem irgend ein Verbrecher unter den glühendsten Sonnenstrahlen schmachtet. Zwei den Hals umschließende Querbretter halten den Kopf so hoch, daß die Fußspitzen des aufrecht stehenden Unglücklichen kaum den Boden berühren. Papierstreifen, auf den Käfig geklebt, verkünden den Vorübergehenden sein Verbrechen. So bleibt er tagelang ausgestellt, bis endlich der Tod ihn von dieser langsamen Folter befreit. Aehnliche Käfige sah ich nachher bei meinen Reisen durch das Innere von China beinahe in allen Städten, gewöhnlich auf den belebtesten Verkehrspunkten, an Brücken, vor den Yamen der Mandarine und vor den Stadtthoren.