Hinrichtung von Seeräubern.

Aber noch mehr. Als in den siebziger Jahren die furchtbarste Hungersnot in den nördlichen Provinzen herrschte, blieb Tausenden der darbenden Landleute nichts übrig als der Kannibalismus, und die Feder sträubt sich, die entsetzlichen Vorkommnisse niederzuschreiben, die der Geschichte angehören. Wurden derlei Unmenschen auf der That ertappt, so wurden sie in Tientsin in Käfigen an den Pranger gestellt und mußten verhungern; andere wurden lebendig an die Stadtmauern gepflöckt, und eine Anzahl Frauen, welche des Kannibalismus an ihren eigenen Kindern überwiesen wurden, ließen die Mandarine lebendig begraben.

In Kowloon, der Hongkong auf dem Festlande gegenüberliegenden Chinesenstadt, wurde mir die Stelle gezeigt, wo vor einigen Jahren fünfzehn Piraten, welche ein europäisches Schiff überfallen und die Mannschaft getötet hatten, summarisch geköpft wurden. Vertreter der europäischen Konsulate in Hongkong waren dabei zugegen, und ich erwarb in Hongkong Photographien dieser Exekution, welche die letztere in verschiedenen Momenten darstellen.

Die Köpfe waren mit erstaunlicher Sicherheit von den Körpern getrennt worden; kein einziger der letzteren zeigte die geringste Verletzung. Wie mir Chinesen erzählten, wird die Enthauptung selten vom Scharfrichter selbst, sondern gewöhnlich von einem Sträfling vollzogen, der sich vorher an Gurken für sein schauerliches Amt einübt. Er ist wohl zu derartigen Vorstudien gezwungen, denn trennt er das Haupt nicht auf den ersten Strich, so darf er keinen zweiten ausführen, sondern muß die Trennung durch Sägen vollenden.

Hat der chinesische Provinzmandarin auch nicht das Recht über Leben und Tod der Verbrecher, so hat er auf andere Weise die Mittel hierzu doch in seiner Hand. In China besteht nämlich heute noch die gesetzliche Folter. Kein Verbrecher darf verurteilt werden, ohne daß er sein Verbrechen selbst eingestanden hat, selbst wenn die Beweise erdrückend wären. Erst wenn er sein Geständnis selbst unterschrieben hat, und häufig genug unterschreibt auch der Unschuldige ein solches, um der Tortur zu entgehen, wird ihm die Strafe zugemessen. Die Foltern selbst, obschon grausam genug, sind lange nicht so entsetzlich wie jene, welche in früheren Zeiten in Europa gebräuchlich waren, und von denen in manchen unserer alten Burgen und in den Museen heute noch die Folterwerkzeuge Zeugnis ablegen.

Enthauptete Seeräuber.

Die gebräuchlichsten Foltern in China sind eine Art von Hand- und Fußschrauben, Knien auf Ketten, auf Glassplittern gemischt mit Salz und andere. Das Entsetzliche der Sache liegt hauptsächlich darin, daß nicht nur der Angeklagte, sondern auch Kläger und Zeugen häufig der Folter unterworfen werden, um weitere Geständnisse von ihnen zu erpressen. Ist der Drang der Geschäfte zu groß, so werden die Beschuldigten mit den Zeugen zusammen ins Gefängnis geworfen, bis der Mandarin Zeit hat, den Fall zu prüfen; und das allein erklärt schon die heilige Scheu der Chinesen vor dem Gesetz. Stirbt jemand an den Folgen dieser entsetzlichen Behandlung, so wird die Sache möglichst vertuscht; auch lassen die Mandarine mit sich reden, und gewöhnlich bekommt von zwei streitenden Parteien diejenige recht, welche den Mandarin durch Schmieren beeinflußt hat. Diese Bestechlichkeit der Richter ist in China geradezu sprichwörtlich und erklärt auch die bedeutenden Einkünfte derselben, sowie das Streben der chinesischen Litteraten, Beamtenposten zu ergattern. Freilich wird der Willkür der Mandarine teils durch die Furcht vor ihren Vorgesetzten, teils durch die öffentliche Meinung ein wirksamer Hemmschuh angelegt. Wird das Treiben eines Mandarins der Bevölkerung zu bunt, so wird er, besonders häufig in den Inlandstädten, von den Stadtältesten höflich eingeladen, die Stadt zu verlassen. Man stellt ihm die Sänfte vor die Thür, veranlaßt ihn sie zu besteigen und trägt ihn vor die Stadtthore. In solchen Fällen behält die Bevölkerung gewöhnlich recht, und der Provinzgouverneur oder die Zentralregierung ernennt einen anderen Mandarin auf den freigewordenen Posten.