Bestrafung von Kupplerinnen.
Häufiger noch als die Bastonnade kommt in China die Strafe des Kangtragens zur Anwendung. Auf meinen Wanderungen in chinesischen Städten fand ich fast überall derartige unglückliche Kangträger, besonders zahlreich in den Gefängnissen selbst. Der Kang besteht ans zwei Brettern, welche, an den Innenseiten mit Ausschnitten für den Hals versehen, dem Verurteilten als eine Art Halskrause angelegt und durch Ketten oder Riegel miteinander verbunden werden. Diese Halsbretter, etwa sechzig bis achtzig Centimeter im Geviert und bis zu zwei Finger dick, bleiben dem Sträfling während der ganzen Strafdauer, von ein bis drei Monaten. Sie wären an und für sich, obschon bis zu fünfzehn oder zwanzig Kilogramm wiegend, gar nicht so schrecklich. Die Schwere der Strafe kann man sich erst vorstellen, wenn man erfährt, daß der Kang Tag und Nacht auf dem Nacken des Unglücklichen ruht, daß er sich also niemals niederlegen kann, sondern stehend oder sitzend schlafen muß. Ebensowenig kann er seine Hände zum Kopfe führen oder Nahrung zu sich nehmen und muß also durch mitleidige Vorübergehende oder Freunde gefüttert werden. Auf die Bretter geklebte Papierstreifen enthalten seinen Namen, das Verbrechen und die Dauer der Strafe.
In manchen Werken über China wird behauptet, daß Frauen zum Tragen des Kangs niemals verurteilt würden. Ich habe aber selbst weibliche Kangträger gesehen und auch Photographien erworben, welche nicht nur einzelne, sondern auch drei Frauen zusammen in einem Kang mit drei Halslöchern steckend darstellen. Wie stark das weibliche Geschlecht unter den Gefangenen oder sonstigen Verurteilten in China vertreten ist, konnte ich trotz eifriger Nachfragen ebensowenig erfahren, wie die Zahl der letzteren überhaupt. Ja in den Gefängnissen der größten Städte konnte man mir nicht einmal die Zahl der Gefangenen während eines Jahres angeben. Mit der Statistik ist es in China schlecht bestellt, aber doch kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Zahl der Gerichtsfälle in dem Reiche der Mitte verhältnismäßig bedeutend geringer ist, ja vielleicht kaum die Hälfte jener in zivilisierten Ländern beträgt. Der Wunsch des Kaisers Kang-Hi in Bezug auf die Rechtspflege in China ist also in Erfüllung gegangen.
Verbrecher im Kang.
Schuhflicker.