Während die inneren Angelegenheiten dieser Republik, wie diejenigen von Hankau, Canton, Tientsin, in den Händen der Bürger selbst liegen, werden die äußeren Angelegenheiten, vornehmlich der Verkehr mit den Chinesen, durch die Konsuln vermittelt. Die chinesischen Behörden haben innerhalb der europäischen, genau abgegrenzten Ansiedelungen keine Rechte; sie dürfen sie nicht militärisch besetzen lassen, auch von den dortigen Einwohnern, selbst wenn sie Chinesen wären, keine Steuer erheben. Deshalb dienen die Settlements auch zahlreichen Chinesen als Asyl, wo sie, unbelästigt von den Mandarinen, in Frieden leben und schaffen können. So wohnen innerhalb der Grenzen des europäischen Settlements in Shanghai (abgesehen von der französischen Konzession) allein 260000 Chinesen, im Vergleich zu 75000 im Jahre 1870. Sie stehen in allen Dingen unter der europäischen Verwaltung der Settlements, und nur die Rechtspflege über sie wird von einem chinesischen Mandarin gehandhabt, dem aber abwechselnd ein Assessor des europäischen Konsulargerichts zur Seite steht, der thatsächlich der Richter ist. Die europäischen und amerikanischen Bewohner der Settlements sind exterritorial, gerade so, wie es die fremdländischen Gesandten in unseren Staaten sind; in Bezug auf die Rechtspflege stehen sie unter ihren Konsuln, denen Gerichtsassessoren beigegeben sind. Die Europäer können aber auch außerhalb der Konzessionen irgendwo in den Städten oder auf dem Lande Grund und Boden erwerben oder ihrem Beruf nachgehen und bleiben dennoch unter der Gerichtsbarkeit ihrer Konsuln. Chinesische Behörden dürfen sie nicht aburteilen, sondern müssen sie den betreffenden Konsuln abliefern. Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Europäern und Chinesen treten gemischte Gerichte in Thätigkeit.

Ein Thee- und Konzerthaus in Shanghai.

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GRÖSSERES BILD]

Die Konzessionen sind nicht etwa für ewige Zeiten auf den ursprünglich bestimmten Flächenraum beschränkt. Sind die vorhandenen Bauplätze vergeben, so daß neue Ankömmlinge keinen Grund und Boden mehr finden, sollen Gärten, Spielplätze, Fabrikanlagen geschaffen werden, so erwerben die Betreffenden durch Kauf die ihnen passenden, an die Konzession grenzenden Strecken, die Kaufbriefe werden von den chinesischen und europäischen Behörden bestätigt und in dem betreffenden Konsulate aufbewahrt. Das erworbene Land aber wird in die Fremdenkonzession einverleibt. Die Zentralregierung in Peking, selbst die Provinzbehörden haben damit nichts zu thun; in den meisten Fällen genügt die Bestätigung durch die Ortsbehörden.

Auch in Häfen, wo nur englische Konzessionen bestehen, bilden die dort lebenden Europäer der verschiedensten Nationen eine kleine Republik für sich, nur daß die Maßnahmen des Municipal Council, wie Steuerauflagen, Wege- und Hafeneinrichtungen, polizeiliche Anordnungen, der Bestätigung des Konsuls bedürfen. Ähnlich sind auch die neuen German Settlements in Tientsin und Hankau eingerichtet worden.

Vor Taingan-fu.

Chinesische Seide und ihre Metropole.