Staatsanwalt: Beim Untersuchungsrichter sagten Sie aus, daß Sie den Eindruck hatten, M. V. sei Ihnen in gewissem Sinn nachgelaufen, sie habe die Tat begangen, um Ihre Frau zu werden.
Zeuge: Ja, das sagte ich und es ist auch möglich, daß es so war.
Die weiteren Verhöre bringen wenig Interessantes. Nur ein kleiner Zug, die philanthropische Heuchelei der V. wird an einer Stelle gestreift. Diese philanthropische und scheinbar humane Neigung ist bei sehr vielen Giftmischern zu finden. Ich komme darauf noch später zurück. Es handelt sich hier darum, ob die V. gewußt hat, daß die Schülerin, die von ihr zu der Familie P. gesandt wurde, verlogen und diebisch war. Eine Zeugin sagt aus, die V. sei einmal dabei gewesen, wie die Schülerin wegen eines Diebstahls eine Stunde lang verhört wurde. Darauf sagt die V.: Ich habe das nicht in Abrede gestellt. Mein Zweck war, dem Mädchen, von dem ich wußte, daß es sehr arm war, einen kleinen Verdienst zukommen zu lassen.
Interessant ist auch folgender Augenblick des Verhörs. Es soll die Novelle der V. „Das Armband“ verlesen werden. Nun erhebt sich die Angeklagte und wendet sich direkt an die Geschworenen, was prozeßtechnisch natürlich nicht zulässig ist. „Meine Herren Geschworenen! Gestatten Sie, daß ich der Verlesung einige erläuternde Worte vorausschicke. Ich habe in der Novelle lediglich die Erinnerungen verwertet, die ich in der ersten gegen mich geführten gerichtlichen Untersuchung gesammelt habe. Ich veränderte die Namen und die Tatsachen so, daß nur ganz eingeweihte den Zusammenhang verstehen konnten. Übrigens wird die Familie Piffl nicht im geringsten in der Novelle beleidigt.“
Nun wird die Novelle verlesen, sie soll stilistisch sehr hübsch gehalten sein, sie schildert die Geschichte einer Waise aus sehr gutem Hause, die in den Verdacht gerät, an dem Verschwinden eines kostbaren Armbandes beteiligt gewesen zu sein.
Hier drängt sich die Angeklagte in ihre Tat. Das ist verstandesmäßig gar nicht zu erklären, hängt aber mit dem Wesen des Giftkomplexes zusammen. Die Angeklagte mußte wissen, daß die Novelle gerade den Beteiligten in die Hände kommen würde.
Staatsanwalt: Sie haben die Novelle im September verfaßt, also zu einer Zeit, wo schon wieder freundschaftliche Beziehungen zu der Familie Piffl bestanden. Halten Sie das für angemessen?
Angekl.: Ich war im September, wie ich beweisen kann, in Waidhofen, es war also schon räumlich unmöglich, daß ich im Hause Piffl verkehrte. (Sachlich ist auch dies unrichtig, denn die Familie Piffl befand sich ganz in der Nähe.)
Staatsanwalt: Aber Sie hätten die Novelle doch zurückziehen können.
Angekl.: In meiner damaligen Aufregung habe ich daran gar nicht gedacht.