Es wird nun festgestellt, daß in den Schulen zur Zeit, als die Giftmordversuche sich in der Familie Piffl ereigneten, Giftstoffe abhanden gekommen sind.

Der Gerichtschemiker gibt ferner an, daß die Giftpille, die in die Arzneischachtel der Frau Piffl hineingeschmuggelt war, aus gelbem, giftigem Phosphor hergestellt war. Sie ist nicht von einem Fachmann, sondern von einem Laien angefertigt, der sich einige Kenntnisse in der Chemie erworben hat. Es wird ferner festgestellt, daß aus der Flasche, die sich im Turnsaale der Schule in der Renngasse befand, einige Stücke von dem Phosphor abgetrennt waren. In dieser Schule hatte die V. zuletzt Unterricht erteilt.

Vors.: Die Lehrer sagten, daß dieser Flasche seit mindestens zwei bis drei Jahren kein Phosphor entnommen worden war.

Sachverständiger: So lange scheint es nicht gewesen zu sein, die Schnittflächen sind jüngeren Datums.

Der Indizienbeweis ist also hier dem Gerichte fast mit voller Sicherheit geglückt, denn wer soll noch in der letzten Zeit Stücke vom Phosphor abgeschnitten haben?

Nun äußert sich der Professor Haberda über die Arsenikvergiftung der Familie Piffl. Die Dosis, welche nach Konstatierung der Ärzte den einzelnen Speisen beigemengt war, hätte hingereicht, einen tötlichen Ausgang herbeizuführen. Nun hätten die betreffenden Personen einen widerlichen Geschmack verspürt und nur geringe Mengen davon gegessen. Woher dieser Geschmack rühre, könne er nicht sagen, denn Arsenik habe fast gar keinen Geschmack. Daher komme es, daß jemand eine Speise, der Arsenik auch in tötlicher Dosis beigemengt ist, arglos verzehren kann. Er faßt zusammen: bezüglich der Limonade lasse sich eine Vergiftung nicht behaupten, die Erkrankung der Frau Piffl könne auch aus natürlichen Ursachen erfolgt sein. Aber in den beiden anderen Fällen, Powidltascherln und Maiskuchen, lag sicher eine Arsenikvergiftung vor.

Der nächste Zeuge, der Chefredakteur der „Österreichischen Illustrierten Zeitung“, in dessen Blatt die Angeklagte Gedichte veröffentlicht hat, wird nun vernommen. Dieser Mann zeigt nun Zeichen einer außerordentlichen „Bezauberung“. So wie jetzt noch die Angeklagte auf ihn wirkt, hat sie früher auf das Ehepaar Piffl gewirkt. Auf diese eigenartige Kraft der Giftmischerinnen, Menschen bedingungslos an sich zu locken, zu bezaubern, komme ich später noch zurück. Der Zeuge versucht zuerst, die Verhandlung zu sabotieren; er erkenne das Recht des Schwurgerichtes, Verhandlungen zu führen, nicht mehr an, denn die Regierung von Österreich sei an den Deutschen Nationalrat übergegangen. Der Vorsitzende erwidert, daß die bestehenden Gesetze noch in Kraft seien. Der Zeuge gibt nun an, daß er die Angeklagte für unschuldig halte. Der Untersuchungsrichter hätte alles, was er, der Zeuge, zugunsten der Angeklagten erzählt habe, unterdrückt.

Präsident: Sie können sich hier vollkommen frei aussprechen.

Staatsanwalt: Ich beantrage schon jetzt die Vorladung des Untersuchungsrichters.

Der Zeuge erzählt hierauf, daß die Angeklagte gute Gedichte veröffentlicht hat und daß sie eine angenehme Mitarbeiterin war. Sie habe bloß in ganz belanglosen Dingen die Unwahrheit gesagt, sonst habe sie nie gelogen. Von den Vorfällen im Hause Piffl habe er keine Kenntnis.