Nach dem Protokoll des Untersuchungsrichters hatte der Zeuge auch angegeben, daß die V. ihm homosexuell schien, und daß sie eine besondere Vorliebe für geistig tätige Personen und alte Herren hatte.
Eine Kollegin der Angeklagten erzählt, als Kameradin wäre die Angeklagte sehr liebenswürdig, stets hilfsbereit, im Wesen und Betragen stets gleichmäßig gewesen. Von der Familie Piffl hätte sie nur mit Achtung und Wärme gesprochen, krankhaften Ehrgeiz hätte sie nicht an ihr beobachtet.
Nun wird die vierzehnjährige Bürgerschülerin verhört, die auf Geheiß der Angeklagten seinerzeit das Gift in die Wohnung Piffls gebracht hatte. Die kleine Zeugin bestätigt, daß die V. ihr alles genau auseinandergesetzt habe, und daß sie nach dieser Anleitung vorgegangen sei. Sie habe ihr auch befohlen, im Notfalle falsche Angaben zu machen und selbst der eigenen Mutter gegenüber tiefstes Stillschweigen zu bewahren. Trotzdem habe sie daheim der Mutter alles erzählt.
Staatsanwalt zur Angeklagten: Was sagen Sie dazu?
Angekl.: Daß ich es heute tief bereue und daß dies mein einziger Fehltritt in der ganzen Geschichte war. In meiner Verzweiflung suchte ich nach einem Ausweg.
Staatsanwalt: Handelt man so, wenn man sich in einer großen Aufregung befindet, daß man einem Kind einen förmlichen Feldzugsplan bekannt gibt?
Angekl. (erregt): Ja, so handelt man, wenn man sinnlos vor Verzweiflung ist. (Dabei stand kein vitales Interesse der Angeklagten auf dem Spiel, da die erste Untersuchung niedergeschlagen war. Daß die Angeklagte während dieser Komödie heiter im Caféhause saß, wird von ihr offenbar gar nicht als Widerspruch zu dieser „sinnlosen Verzweiflung“ empfunden. Da sie selbst nicht logisch denkt und, typisch für eine Giftmischerin, planlos vorgeht, setzt sie auch bei anderen voraus, daß sie nicht logisch denken.)
Der Präsident konstatiert, daß der Vater der Angeklagten an Blödsinn gestorben ist.
Außerordentlich interessant und charakteristisch für das Hereindrängen der Giftmischerin in ihre Tat ist ein langer Brief, den die Angeklagte bald nach der Giftpillenaffäre an den Kardinal Fürst-Erzbischof Dr. Piffl geschrieben hat. Dieser war an der Sache selbst ganz unbeteiligt. Die M. V. beleuchtete die Vorgänge im Hause Piffl, verteidigt sich gegen den schweren Schuldverdacht und schreibt schließlich: „Eminenz, ich schwöre bei allem, was mir heilig ist, ich bin unschuldig. Ich bitte Sie, sich nicht eher ein Urteil über mich zu bilden, bevor Sie mich nicht gehört haben. Nicht um Gnade und Gefälligkeit bitte ich Sie, sondern um ein gerechtes Urteil, denn ich will rein dastehen. Wenn es einen gerechten Gott im Himmel gibt, muß meine Unschuld zutage kommen.“ Die Angeklagte verwahrt sich gegen die Anschauung, daß sie erblich belastet sei und bittet schließlich den Kardinal, mit dem Herrn Inspektor und seiner hochgradig hysterischen Frau ein ernstes Wort zu reden.
Staatsanwalt: Warum haben Sie diesen Brief geschrieben?