Vors.: Was haben Sie dazu gesagt?
Angekl.: Ich habe ihm erzählt, er hat geschrieben und ich habe es unterfertigt.
Vors.: Was hat er mit dem Schriftstück gemacht?
Angekl.: In die Brieftasche hat er es gesteckt.
Vors.: Haben Sie sich Gedanken gemacht, ob er es vielleicht als Waffe gegen Sie verwenden will?
Angekl.: Mir war im Augenblick alles so egal.
Vors.: Sie haben sich also um das Schicksal dieses schriftlichen Geständnisses gar nicht mehr gekümmert?
Angekl.: Gar nicht, auch nicht, als ich verhaftet wurde.
Das Geständnis lautete folgendermaßen: „Ich bestätige hiermit, daß ich nicht mit Absicht und willens war, aber aus Leichtsinn Schuld an den im Juli 1922 im Hause Stülpnagel vorgekommenen Bleivergiftungen trage.“
Im weiteren Verlaufe des Verhöres verlangte die Angeklagte neuerlich den Ausschluß der Öffentlichkeit, da sie zu ihrer Rechtfertigung delikate Dinge vorbringen müsse.