Vors.: Wir werden ja die ganzen fünf Tage von diesen Dingen reden müssen. Sie wissen ganz genau, daß wir irgendwelche Sachen, die delikat sind, nicht berühren werden.

Angekl.: Um Himmelswillen, Sie müssen doch denken, daß ich als Frau von dem anderen nicht reden konnte. Sind Sie denn kein Mensch, daß Sie das nicht verstehen?

Vors.: Das verstehe ich vollkommen.

Die Angeklagte erzählt dann, daß sie sich in dieser Zeit sehr krank gefühlt habe und in Anbetracht der Krankheit ihres Vaters für ihren Geisteszustand gefürchtet habe. Sie suchte damals Beziehung zu einer Wahrsagerin und diese, eine gewisse Frau Maresch, habe ihr ein nervenstärkendes Mittel gegeben, das ihr sehr gut tat. Außerdem habe ihr eine unbekannte Frau ein Abortivmittel ins Büro gebracht. Über die Farbe, die Beschaffenheit und die Packung dieses Abtreibungsmittels gibt die Angeklagte ganz unbestimmte Auskunft.

Vors.: Wie lange haben Sie das Mittel eingenommen?

Angekl.: Bis es mir einmal herunterfiel.

Vors.: In der Untersuchung haben Sie stets behauptet, daß dieses Mittel auf die Lebensmittel Stülpnagels gefallen ist. Ist das richtig?

Angekl.: Die Sache hat sich wirklich so zugetragen.

Vors.: Und dadurch, daß das Pulver auf die verpackten Lebensmittel herunterfiel, das Sie dann noch wegkehrten, sollen diese Lebensmittel vergiftet worden sein? Das werden die Geschworenen kaum glauben. Sagen Sie doch die Wahrheit. Fiel das Pulver wirklich auf die Lebensmittel?

Angekl.: Nein.