Aus der Anklageschrift geht hervor, daß sie die Stellung einer Prokuristin einnahm, daß sie infolge ihres Ehrgeizes in kürzester Zeit die eigentliche Leitung des Geschäftes übernehmen durfte und den Chef vertrat, wenn er verreiste. Ihr Privatleben hielt sie vor anderen Angestellten geheim, machte aber ihrem Chef zeitweise, wenn sie schlechter Laune war, große Szenen, beschimpfte ihn, und es kam sogar zu Handgreiflichkeiten. Inzwischen hatte sie zur Familie des Stülpnagel Beziehungen angeknüpft, war häufig Gast in der in Ober-St. Veit gelegenen Wohnung und wurde so intim mit der Familie, daß sie schließlich auch den Einkauf der Lebensmittel übernahm. Diese Lebensmittel wurden im Büro im Heinrichshof gesammelt und dann durch einen Diener oder von einem der jungen Söhne des Stülpnagel im Rucksack in die Wohnung befördert. Im Mai 1922 fühlte sie sich Mutter werden und soll nun von ihrem Chef verlangt haben, daß er sich scheiden lasse und sie heiraten solle. Stülpnagel weigerte sich und das soll nun der Anlaß gewesen sein, Mittel und Wege zu finden, um die Familie aus dem Wege zu räumen.
Sie hatte sich eingehend mit Giftmordliteratur beschäftigt, schon deshalb, weil in ihrem ersten Prozesse ein Buch über Giftmorde eine große Rolle gespielt hatte. Dabei kam sie auf Bleiweiß, eine Chemikalie, die in nordischen Ländern häufig zur Fruchtabtreibung verwendet wird. Sie verschaffte sich also Bleiweiß, ein weißes, geschmack- und geruchloses Pulver, mischte es unter das Mehl, den Gries, das Salz und den Zucker, unter die Lebensmittel also, die sie im Büro ansammelte. Stülpnagel selbst soll nicht so sehr von dem Gift betroffen worden sein, weil er, wie die V. wußte, meist im Gasthause aß und am Sonntag Ausflüge unternahm. Drei Wochen hindurch wurden die vergifteten Lebensmittel verwendet. Die V. aß ziemlich regelmäßig mit und es scheint, daß ihre Erkrankung länger dauernde Folgen hatte als die der übrigen. Auf Anraten des Hausarztes wurden die Lebensmittel untersucht, Herr Stülpnagel nahm Proben in Säckchen und brachte sie mit in sein Kontor. Jetzt erfolgte das schon erwähnte schriftliche und mündliche Geständnis. Die Giftmischerin gab ihrem Geliebten ziemlich deutlich ihre Mordabsicht zu, denn sie flehte ihn an, sie zu schonen, sie müßte sich erschießen, auf ihre Tat stehe lebenslänglicher Kerker. Als der Vorsitzende ihr dies vorhält, antwortet die Angeklagte: „Das habe ich sicher nicht gesagt, ich hatte nur den einen Gedanken, die Sache aufzuhalten.“ Da sich die Verhandlung in diesem Augenblicke den sexuellen Beziehungen der Angeklagten zuwendet, wird aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit die weitere Verhandlung wieder für geheim erklärt und sodann die Sitzung geschlossen.
Dem zweiten Verhandlungstage ging in der Presse folgendes Stimmungsbild voraus: „Das Vorspiel hat lange gedauert. In der Sprache des Films nennt man es Präsentation ... Man sieht das einschmeichelndste Lächeln der Schauspieler, ihre wirkungsvollsten Attitüden. Die Tragödin zum Beispiel macht ein bezauberndes, am liebsten überraschend leichtsinniges Gesicht (wegen des Kontrastes). Damit alle Welt sagt: Ach, wie ist sie schön! Dann füllen sich ihre Augen ganz unversehens mit Glut, mit Leidenschaft, ihre Hände beginnen ein nerviges Spiel, sie atmet stark, höher belebt. – Die atmende, innerlich kraftvoll gespannte Frau ist zu tragischem Tun bereit, wobei alle erstaunlichen äußeren Eigenschaften der Darstellerin die Szene allein beherrschen. Ein paar besondere Augensterne, vollendete Linien ... Oft gerät die Schönheit im Laufe des Stückes in Unordnung, kann nicht mehr in gleichem Maße die Einbildungskraft umklammern. Aber die Präsentation hat sich tief in die Sinne des Zuschauers eingeschrieben, es gibt Leute, die sich hoffnungslos vergafft haben ... Nun kennt man die Klugheit der Angeklagten, ihre rassige Heftigkeit, ihre stupende Rednergabe. Es war Anschauungsunterricht.“
Im Laufe des zweiten Verhandlungstages wurde vor allem die Vernehmung des Ernst Stülpnagel, die schon am Abend vorher begonnen hatte, weitergeführt. Hing gestern der Blick der Angeklagten, wie der Berichterstatter schreibt, mit geradezu bezwingender Kraft und Schärfe an ihm, als er zu sprechen begann, so hat heute diese Spannung nachgelassen. Sie weiß, wie er auftritt und daß er sie nicht im Stiche läßt. Sie ist es, die ihm zu Hilfe eilt, als sie fürchtet, er sei zu schwach im Kampf mit dem entgegenkommenden Richter. Sie sekundiert.“
Nach den Angaben der Anklageschrift hatte die Angeklagte im Laufe der Untersuchung ihre Verantwortung fortwährend gewechselt und so hatte sie auch über ihre Beziehungen zu Stülpnagel ein wirres Durcheinander von Widersprüchen zu Protokoll gegeben. Sie leugnete einmal ihre intimen Beziehungen, um dann wieder von ihrer tiefen Neigung zu ihm zu sprechen. Nicht ohne Interesse ist der Umstand, daß der Zeuge seiner Frau gegenüber das Geständnis der V. verschwieg, obwohl er mit ihr in einer anscheinend ganz glücklichen Ehe gelebt hat.
Auch dem Untersuchungsrichter gegenüber hat Stülpnagel vorerst mit keinem Worte dieses schriftliche Geständnis erwähnt, obwohl er doch wissen mußte, daß er sich durch dieses Verschweigen zum Mitschuldigen machte. Er kommt bei seiner Aussage auf dieses schriftliche Geständnis zurück, und behauptet, daß er nur in seiner zerrissenen Gemütsverfassung an dieses Schriftstück nicht gedacht habe. Der Vorsitzende hält ihm vor, er solle nicht versuchen, seine Aussage zu verbessern. Er scheine sich nicht darüber klar zu sein, und auch im Publikum herrsche diese Ansicht (!), daß auch das Verschweigen gewisser Dinge für den Zeugen strafbar sei.
Zeuge Stülpnagel: Ich gebe ja ohne weiteres zu ...
Vors. (unterbricht ihn): Das brauchen Sie nicht zuzugeben, das war ein Fehler, den Sie gemacht haben.
Die Angeklagte erhebt sich und bittet ums Wort (!): Sie übersehen (zum Vorsitzenden gewendet), daß der Herr Zeuge eine gesetzliche Berechtigung hatte, gewisse Dinge nicht zu sagen.
Vors.: Einen gesetzlichen Grund kenne ich nicht.