Zeuge: Sie hätte mir geschäftlich so viel schaden können, was mich viel mehr getroffen hätte, als vielleicht dieser Giftmordversuch.

Vors.: Der eine macht es eben so, der andere so.

Hatten Sie den Eindruck, daß die Angeklagte etwas Strafwürdiges begangen hat?

Zeuge: Daran hatte ich damals noch nicht gedacht.

Vors.: Für mich ist es wichtig, zu wissen, ob Sie aus dem Verhalten der Angeklagten entnommen haben, daß etwas Strafbares geschehen ist.

Zeuge: Das gewiß.

Angekl.: Ich muß leider feststellen, daß sich Herr Stülpnagel irrt. Von lebenslangem Kerker habe ich nie gesprochen. Ich bin auch heute noch der Ansicht, daß ich nicht hierher gehöre, sondern zu einem Arzt. Wenn jemand (es handelt sich um den Augenblick, in dem die V. den Stülpnagel um Mitleid anflehte) von lebenslangem Kerker gesprochen hat, dann ist es vielleicht meine Mutter, die damals mit Herrn Stülpnagel über die Sache gesprochen hat und das verwechselt er vielleicht.

Zeuge: Ich habe diesen Ausspruch der Angeklagten in meiner Erinnerung. Ich möchte ja gerne anders aussagen, aber ich halte mich an die Wahrheit.

Eine Geschworene: Herr Zeuge, warum wäre die Möglichkeit einer Ehe zwischen Ihnen und der V. ausgeschlossen gewesen?

Zeuge: Ich hätte nie wieder geheiratet.