Vors.: Wissen Sie, daß die Angeklagte gesagt hat, er hätte mich wahrscheinlich nicht geheiratet, weil er andere gehabt hat?
Vert.: Das Fräulein V. war nicht auf die Gattin eifersüchtig, sondern auf andere Mädchen.
Vors.: Herr Stülpnagel hat auch von den großen Leidenschaftsausbrüchen erzählt, die dieses Wort „niemals“ hervorgerufen hat.
Angekl.: Ich bitte, die Sache ist mir nicht gleichgültig. Sie ist für mich als Frau von großem Wert. Ich hätte genug Männer gefunden, die mich geheiratet hätten trotz meiner schrecklichen Vorstrafe, die ich ganz unschuldig bekommen habe. (Unruhe im Auditorium.) Ich habe es nicht notwendig gehabt, mich einem Mann an den Hals zu werfen. Ich bin Herrn Stülpnagel nie nachgerannt. Ich glaube, jeder Frau muß die Geduld reißen, wenn ihre Ehre systematisch in den Kot gezogen wird.
Als der Vorsitzende an den Zeugen die Frage stellt, ob er nicht mit der Angeklagten darüber gesprochen habe, wie sie zu dieser Tat gekommen sei, springt Milica Vukobrankovics auf und unter den Rufen: „Ich kann nicht! Ich kann nicht!“ eilt sie bei der Saaltüre hinaus. Zwei Justizsoldaten folgen ihr rasch nach. Im Einverständnis mit dem Verteidiger wird die Verhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten fortgesetzt. Nun wird eine kleine Pause eingerückt. Als der Gerichtshof wieder zusammentritt, wird auch die Angeklagte wieder hereingeführt, und der Verteidiger bittet für ihr Verhalten von vorhin um Entschuldigung. Es sei ein Nervenzusammenbruch gewesen, verständlich bei einer Frau, die nur von Brom lebt.
Vors.: Das wird zur Kenntnis genommen.
Nach Eröffnung der Verhandlung bittet dann am nächsten Tage die Angeklagte ums Wort und sagt: Ich möchte heute um etwas Nachsicht bitten. Ich habe die ganze Nacht erbrochen und habe mich nur hergeschleppt, weil ich wirklich nicht wünsche, daß die Verhandlung vertagt wird. Ich habe mich gestern auch nicht ganz richtig ausgedrückt. Ich habe gesagt, daß ich im Gefängnis hungerte und fror. Ich möchte nochmals betonen, daß ich gestern nur flüchtig gesagt habe: daß ich damit keinem der Herren aus dem Landesgericht II. einen Vorwurf machen wollte. Gerade der Herr Oberdirektor Schmidt ist mir außerordentlich liebenswürdig entgegengekommen. Er ist ein sehr humaner Mann, aber ein Gefängnis ist kein Sanatorium. Ich war damals schwer krank und hätte wohl eher in ein Sanatorium als in ein Gefängnis gehört. Der Herr Oberdirektor Schmidt konnte mir keine andere Kost als die Gefängniskost zur Verfügung stellen und die Gefängniskost konnte ich nicht genießen, weil ich Bleivergiftung hatte und alles erbrach. Infolgedessen habe ich wirklich buchstäblich manchmal gehungert. Ebenso war das mit dem Frieren. Die Herren wissen selber, daß es in den Amtsräumen kalt ist, auch im Sommer. Ich habe mir aber infolge der Bleivergiftung auch eine starke Blutarmut und einen Gelenkrheumatismus zugezogen und daher die Kälte sehr unangenehm empfunden. Am wenigsten möchte ich dem Herrn Untersuchungsrichter einen Vorwurf machen. Er war ungemein streng, aber er hat mich immer gerecht und human behandelt.
Vors.: Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, frage ich Sie: Wurden Sie von irgend jemand zu dieser Erklärung beeinflußt?
Angekl.: Nein. Ich hatte diese Erklärung schon gestern abgeben wollen, aber Herr Präsident werden sich erinnern, daß Sie mich unterbrochen haben.
Es erfolgt nun das Verhör mit der Gattin des Ernst Stülpnagel. Der Vorsitzende fragt Frau Stülpnagel, warum denn am 3. Juli ihre Lebensmittel plötzlich beseitigt worden seien.