Angekl.: Ja, Herr Präsident, es geht ja nicht um Ihre Nerven, nicht um Ihre Schamhaftigkeit. Ich verlange Ausschluß der Öffentlichkeit.

Der Vorsitzende läßt den Saal räumen, und der Zeuge wird in geheimer Verhandlung einvernommen.

Ist es schon an sich sehr interessant, daß die Angeklagte ihr Hauptverbrechen unter ähnlichen Begleitumständen wiederholte und dem Hause Piffl ein Haus Stülpnagel folgen ließ, so ist es nicht minder merkwürdig, daß sie jetzt auch das Nebenverbrechen, die Verleumdung, derentwegen allein sie im ersten Prozeß verurteilt worden war, im zweiten Falle wiederholte.

Der Vorsitzende hält der Angeklagten vor, daß sie im Laufe der Untersuchung wiederholt dem Untersuchungsrichter beteuert habe, es müsse noch ein Zweiter Gift in die Lebensmittel gemengt haben, als sie bereits ihre Versuche eingestellt hatte.

Vors.: Wie konnten Sie, Fräulein, dem Richter solche ungeheuerliche Dinge erzählen?

Angekl.: Jeder kämpft um seine Existenz, Herr Hofrat, wenn Sie an meiner Stelle wären, würden Sie auch so handeln.

Vors.: Nein, ich würde die Wahrheit sagen.

Angekl.: Aus Ihnen spricht der Richter, aber nicht der Mensch.

Vors.: Auch als Mensch würde ich sagen, das habe ich getan und so habe ich gehandelt.

Vert.: Vielleicht hat sie sich geschämt, ein Geständnis abzulegen. (In Wirklichkeit war das Geständnis schriftlich schon vor Monaten erfolgt.)