Nun reißt zwar nicht dem Richter, aber dem Publikum bei dieser plumpen Äußerung die Geduld und man hört Rufe von den Tribünen: Sie ist selbst schuld.

Die alte Frau Konegen wendet sich zur Angeklagten: Sie haben ja keinen Begriff, was ich gelitten habe. Die Kinder, die Enkel, die ich aufgezogen habe, sah ich sich in Schmerzen winden, auf dem Fußboden liegen, die Wände emporkrallen. Fünfzehnmal in einer Nacht ist so ein armes Kind hinausgegangen.

Vors.: Bitte, keine Übertreibung. (!)

Zeugin: Ich übertreibe nicht, es war wirklich fürchterlich.

Angekl.: Auch ich habe in der Einzelzelle dieselben Schmerzen gelitten, und auch eine andere Mutter hat vielleicht noch mehr gelitten als diese alte Frau, die ich ja von Herzen bedauere.

Vors.: Mit Bedauern ist es nicht getan, hätten Sie kein Gift verwendet.

Angekl. (eindringlich): Seien Sie doch nur einmal fünf Minuten lang Mensch und nicht immer Richter.

Der Vorsitzende hält der Angeklagten verschiedene häßliche Äußerungen vor, die sie vor dem Untersuchungsrichter über die alte Frau Konegen gemacht hat.

Angekl.: Ich gebe das zu und bedaure, daß ich in meiner Verteidigung zu weit gegangen bin. Wenn Sie mich aber richtig beurteilen wollen, so müssen Sie erlauben, daß ich meinen Zustand schildere, aus dem heraus diese Verteidigung entstanden ist. Ich war selbst krank. Während aber die anderen Erkrankten ins Sanatorium gekommen sind oder zu Hause gut gepflegt wurden, kam ich in eine Einzelzelle, wo ich frieren und hungern mußte und ohne Pflege war. Durch Hintertüren habe ich erfahren, daß man über mich Böses geschrieben und gesprochen hat. Ich habe keinen einzigen Freund gehabt, mit meinem Verteidiger konnte ich nicht sprechen, (weinend) es war ein Zustand, wie eine Art Verfolgungswahn. Man sieht nur Feinde um sich, man haßt alle, man verflucht alle, auch sich selber.

Vors.: Ich habe Sie jetzt aussprechen lassen, damit die Herren Geschworenen nicht meinen, daß ich Ihre Redefreiheit beschränken will. Wir wissen, was Sie mitgemacht haben, vielleicht durch Ihre eigene Schuld.