Angekl.: Ich muß ein Wort sprechen. Ich hätte vieles aufgeklärt. Gerade diesem Untersuchungsrichter hätte ich vieles gesagt. Aber ich habe immer wieder das Gefühl gehabt, man versteht mich doch nicht, man hält alles für Heuchelei. Ich habe niemanden töten wollen, um des Himmels willen, und immer wieder kommt man mir mit der Mordsache. Es ist gräßlich! Ich kann nimmer!
Nach diesen Worten eilt die Angeklagte aus dem Saal.
Unter der Bezugnahme auf den Vorwurf der Angeklagten, daß die Mutter der Frau Stülpnagel die Familie beeinflußt habe, belastend auszusagen, verliest der Vorsitzende einen Brief der Frau Konegen an den Untersuchungsrichter. In dem langen Schreiben heißt es unter anderem:
„Da junge Leute ihre Leiden schnell vergessen, so möge bei passender Gelegenheit die Erinnerung aufgefrischt werden. Das Anhören ihrer Leiden ist lange nicht so erschütternd, als wenn man es erlebt. Ich habe die beiden Buben dahinsiechen sehen, während meine Tochter wimmernd darniederlag. Sie dürfen das nicht als Bosheit auslegen, wenn ich mich bemühe, auf welche Weise die V. überführt werden könnte. Es ist nämlich schrecklich, wenn es sich ereignen könnte, daß sie sich auch fernerhin unter dem Deckmantel der Gefälligkeit in eine Familie einschleicht und ihr gefährlich wird.“
Vors.: Nun, dieser Brief ist doch kein Verbrechen.
Zeugin Konegen ruft aus: Jede Mutter würde so handeln.
Der nächste Zeuge ist der Hausarzt in der Familie Vukobrankovics. Er berichtet: Der Vater war an Paralyse erkrankt, erlitt einen Tobsuchtsanfall. Milica war damals erst dreizehn Jahre alt und gerade in der Entwicklung begriffen. Sie hat durch die Anfälle ihres Vaters schwer gelitten, war aber trotzdem ruhig, energisch und hat den Kopf nicht verloren. Sie war intellektuell ihrer Mutter weit überlegen. Sie war wohl launenhaft und zurückhaltend, ihrem Vater gegenüber hatte sie aber viel Mitgefühl.
Am nächsten Verhandlungstage wurde das Zeugenverhör fortgesetzt und zuerst wurde die Ärztin Dora Teleki vernommen, welche die Angeklagte noch aus der Zeit kannte, da dieselbe noch in der Lehrerbildungsanstalt studierte. Sie bezeichnet die V. als hochintelligent, sie hätte auch später noch viel mit ihr verkehrt und gibt an, die Angeklagte sei immer sehr korrekt gewesen.
Vert.: Ist Ihnen Lügenhaftigkeit an der V. aufgefallen?
Vors.: Man lügt ja nicht bei jeder Gelegenheit.