Vert.: Im Privatleben hat sie nicht gelogen. Sie hat nur hier kein Geständnis abgelegt. Kein einziger Mensch hat gesagt, daß sie lügt. (Als ob die Verleumdung des jungen Piffl, er habe den Topf mit Opium und Phosphor herbeigeschafft, um seine Eltern zu vergiften, keine Lüge wäre.)

Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden erklärt die Zeugin, daß die Angeklagte als Schülerin der Stolz der Anstalt und außerordentlich beliebt war.

Vors.: War sie auch noch der Stolz der Anstalt, als sie noch in Haft war und dann verurteilt wurde?

Zeugin: Dann hat man natürlich verschiedenes gesprochen.

Vors.: Man lernt den Menschen oft erst später kennen, außer es war das Urteil von 1918 ein Fehlurteil.

Angekl.: Das Urteil braucht kein Fehlurteil gewesen zu sein, und man braucht den Menschen nicht erst später kennen zu lernen, aber man darf eben aus einer einzelnen Verzweiflungstat nicht den ganzen Menschen beurteilen, verwerfen und verurteilen.

Es entspinnt sich nun eine Diskussion über den Ankauf von Staubzucker. Die Angeklagte erklärt zu diesem Punkt, Stülpnagel hätte ihr den Auftrag gegeben, Zucker zu kaufen. Da habe sie vielleicht im Scherz gesagt: im übrigen ist es vielleicht besser, Staubzucker zu kaufen, denn die Buben fressen den Würfelzucker.

Zeugin: Das war ein Witz.

Sehr empfindlich wird die Angeklagte, sobald die Rede auf die geschäftliche Lage des Unternehmens kommt.

Vors.: Wie war die geschäftliche Lage des Unternehmens damals?