In dem damaligen Prozeß hat nun ein Buch des Staatsanwalts Wulffen: „Psychologie des Giftmordes“ eine große Rolle gespielt. Nun wird ein Zeuge, ein Geschäftsdiener bei Stülpnagel, namens Schneider, vorgerufen, der im allgemeinen der V. das beste Zeugnis ausstellt.
Vors.: Als Fräulein V. im Dezember 1921 krank war, haben Sie sie in der Wohnung besucht. Dabei sollen Sie eine besondere Beobachtung gemacht haben.
Zeuge: Auf dem Tisch lag ein Buch, an den Titel kann ich mich nicht genau mehr erinnern, es war etwas mit Physiologie oder Psychologie.
Vors.: Vielleicht die Psychologie des Giftmordes?
Zeuge: Vielleicht hat es so geheißen, genau weiß ich das nicht mehr.
Vors.: (zur Angeklagten) Haben Sie das Buch damals auf dem Tisch liegen gehabt?
Angekl.: Ganz gewiß nicht. Nur einmal, nach dem Jahre 1918 habe ich mir dieses Buch, das in meinem ersten Prozeß eine so unselige Rolle gegen mich gespielt hat, von Dr. Seifert zum Lesen geliehen, habe es ihm aber bald zurückgegeben.
Vert.: Das Buch war in Wien vergriffen und ich habe tagelang arbeiten müssen, um es mir zu verschaffen.
Vors.: Die Angeklagte aber ist im Buchhandel versiert, und hat es sich leicht verschaffen können.
Angekl.: Wenn Sie mir schon das Kompliment machen, Herr Hofrat, daß ich hier versiert bin, dann lassen Sie sich auch darüber belehren, daß ein vergriffenes Buch auch für den Buchhändler nicht zu haben ist.