Staatsanwalt: Ich habe das Buch sofort bekommen.
Vert.: Ich konstatiere, Fräulein V. wurde auf der Straße verhaftet, nach der Verhaftung fand sofort eine Hausdurchsuchung statt, das Buch wurde aber bei ihr nicht gefunden.
Angekl.: Ich hätte das Buch damals noch ungeniert in meinem Besitz haben können. Mein erster Prozeß war ja doch erledigt. Was hätte denn mir der Besitz des Buches schaden können? Hätte ich das Buch gehabt, ich würde es ruhig eingestehen.
(Dabei ist es vollkommen nebensächlich, ob sie das Buch wirklich besessen hat oder nicht, da die Angeklagte ja spontan zugibt, es gekannt zu haben, und ich erwähne dieses kurze Verhör nur deshalb, weil sich daran eine sehr eigenartige Äußerung der V. anschließt. Meiner Ansicht nach die einzige, die die geistige Superiorität dieser Frau beweist. Mit dieser Äußerung scheint sie tatsächlich über der Sache zu stehen. Es handelt sich um folgende Äußerung):
Ein Geschworener: Fräulein Angeklagte, hat Sie dieses Buch von Wulffen wirklich interessiert?
Angekl. (eifrig): Aber natürlich. Nach dem Prozeß hatte ich doch ein großes Interesse daran, das Buch kennen zu lernen, das als Beweis gegen mich geführt wurde. Ja, ich habe es gelesen.
Vors.: Nun endlich. (Vor zehn Minuten hat die Angeklagte selbst zugegeben, daß sie das Buch von Dr. Seifert ausgeliehen und es gelesen habe. Die uns interessierende Äußerung ist aber folgende.)
Angekl.: Herr Hofrat, wenn eine Köchin einen Apfelstrudel machen will, kauft sie sich ein Kochbuch, sie wird sich aber kein Buch „Die Psychologie der Köchin“ kaufen. Wenn ich einen Giftmord plane, würde ich mir ein Buch über Gifte, aber nicht über die Psychologie des Giftmörders kaufen.
Darauf weiß der unbeholfene Vorsitzende natürlich nichts zu antworten. Hätte er aber einen Blick in ein derartiges Buch über die Psychologie des Giftmörders geworfen, mir selbst lag es leider nicht vor – so hätte er wohl auch in dem Buch über Gift-Psychologie Tatsachen und Berichte und Details aller Art über die reale Wirkung und die kluge Auswahl der Gifte gefunden.
Nun wird Ernst Stülpnagel vernommen, ob er von einem Selbstmordversuch der Angeklagten wisse. Auch dies ist sehr charakteristisch und es ist nur bedauerlich, daß diese Frage nicht richtig geklärt worden ist. Denn wie ich oben sagte, zeichnen sich die klassischen Giftmörderinnen durch eine außerordentliche Ruhe und Heiterkeit aus. Wenn die V. also einen ernstlichen Selbstmordversuch unternommen hätte, würde das mit dem typischen Charakterbild einer Brinvilliers oder Gottfried nicht übereinstimmen.