Der Zeuge erzählt, daß er eines Tages in die Wohnung der V. gekommen sei, er habe sie in großer Depression vorgefunden, die Handgelenke waren mit einem Verband umgeben, und auf seine Frage erfuhr er, daß sie sich in einer Badeanstalt mit einer Nagelschere stark verletzt hätte, hierbei umgefallen und vom Arzt, der sie verbunden hatte, nach Hause gebracht worden ist.

Vorsitzender (zum Zeugen): Wie sah der Verband aus?

Zeuge: Es war über Gaze Heftpflaster geklebt in großen Streifen.

Vors.: Was war die Ursache des Selbstmordversuchs nach Ihrer Meinung?

Zeuge: Das Fräulein V. befand sich damals, im April glaube ich, war es, in der ärgsten Gemütsverfassung. Es hatte tags vorher wieder Auseinandersetzungen gegeben wegen ihrer schiefen Stellung, wie sie sagte.

Vors.: Glauben Sie, daß es wirklich ein Selbstmordversuch war, oder war es vielleicht so ein Hungerstreik, bei dem sie doch gegessen hat?

Der Verteidiger erhob sich erregt: Wir können nicht verlangen, daß die Angeklagte sich hier entkleidet, aber sie ist nur Haut und Bein, und Sie, Herr Präsident, haben selbst gefürchtet, ob Sie die Verhandlung werden durchführen können, und haben ihr zugeredet, doch zu essen, sie werde sonst zusammenbrechen. –

Ferner wäre folgendes interessant als ein kleiner Beweis für die suggestive Kraft dieser Frau.

Der Zeuge Stülpnagel kommt noch einmal auf das telephonische Gespräch mit dem Arzt am 3. Juli zu sprechen. Er meint, er wisse es nicht genau, daß Fräulein V. die Anregung gegeben hat, die Lebensmittel zuhause zu beseitigen, und daß er auch mit dem Arzt über die Wegräumung dieser verdächtigen Lebensmittel gesprochen habe.

Angekl.: Ich möchte doch Herrn Stülpnagel bitten, sich an das zu erinnern, was ich ihm damals sagte: er möge die Lebensmittel wegräumen.