Ein Geschworener: Frau Zeugin, wie war denn Ihr Mann vor seiner Krankheit, war er auch so intelligent wie seine Tochter?
Zeugin: Nicht im entferntesten.
Ein Geschworener: Der Zeuge Schneider hat uns gesagt, daß er in Ihrer Wohnung das Buch „Psychologie des Giftmordes“ gesehen hat. Stimmt das, gnädige Frau?
Zeugin: In meinem Hause war das Buch nie.
Vors.: Ihres Wissens nicht, aber es war doch in Ihrem Hause. Die Angeklagte gibt das selbst zu.
Zeugin: Ich habe mich für alle Bücher meiner Tochter interessiert. Dieses Buch habe ich nie gesehen. Mit Rücksicht auf den ersten Vorfall hätte ein solches Buch mich doch sehr ängstlich gemacht. Aber es war wirklich nicht im Hause.
Das nun folgende Verhör findet mit einer Graphologin und Chiromantin statt, die von der Angeklagten trotz ihrer angeblichen „glänzenden Intelligenz“ des öfteren aufgesucht worden ist.
Vors.: Sie kennen die Angeklagte?
Zeugin: Sie war einigemal bei mir, um sich wahrsagen zu lassen. So etwa vor vier Jahren, als man von der ersten Sache noch nichts gewußt hat.
Vors.: Ist Ihnen etwas an ihr aufgefallen?