Zeugin: Sie war so schrecklich zurückhaltend, ganz furchtbar.
Vors.: Erinnern Sie sich, was Sie ihr damals gesagt haben?
Zeugin: Ich habe ihr wahrgesagt, daß sie einen älteren, verheirateten Mann liebt (Stülpnagel lernte sie aber erst zwei Jahre später kennen), sie soll das aber sein lassen, weil sie ihn nicht erreichen wird.
Vors.: Und was hat die V. erwidert?
Zeugin: Sie war so untröstlich, hat geweint und hat gesagt: Ach, wenn man einen so liebt. Sie hat hinzugefügt, daß es eine rein geistige Liebe ist, die mehr ist als die geschlechtliche. Das war in einem Ton gesagt, daß sie mir schrecklich leid getan hat und ich sie trösten mußte.
Vors.: Fräulein V., sind Sie wirklich einmal bei der Zeugin gewesen?
Angekl.: Ja, warum nicht, einige Male.
Vors.: Vielleicht haben Sie sich damals in dem Zustande des parzellierten Bewußtseins befunden?
Angekl.: Mein Gott, was macht man denn nicht alles. Es sind Stimmungen ...
Es wird nicht aufgeklärt, auf wen sich diese geistige, nicht geschlechtliche, angeblich so tiefe Liebe bezieht. Als die Wahrsagerin der V. einen Zettel mit einem frommen Gebet in die Hand drückt, wird dies vom Vorsitzenden gerügt. Die Angeklagte sagt dann mit rotem Gesicht, bittend: Sie hat es doch gut gemeint, Herr Hofrat, und beginnt zu weinen. Es ist dies die erste Stelle, bei der der Prozeßbericht von wirklichen Tränen spricht.