Schließlich wird ein Journalist vernommen, der oft im Hause V. verkehrt hat. Er hat die V. degeneriert genannt. Dies sei der Inhalt eines Gespräches gewesen. Fräulein V. habe unter starken seelischen Depressionen gelitten, da sie in dem Glauben war, daß sie den Fluch, der auf dem Geschlechte V. laste, „auszubaden“ habe.

Vors.: Haben Sie die V. für homosexuell gehalten?

Zeuge: Ja, aber ohne greifbaren Anlaß.

Vors.: Fräulein V. hat gern stark Witze gemacht?

Zeuge: Ja, aber nie unanständige.

Nach unwesentlichen Angaben und Verhören wird nun die Verhandlung vertagt.

Am vierten Verhandlungstage erfolgt der Schluß des Beweisverfahrens. Die Zeugen werden zu Ende verhört, die Gutachten erstattet. Inzwischen sind einige Briefe aus dem Publikum an die Geschworenen abgeliefert worden, in denen offenbar der Versuch gemacht werden soll, die Geschworenen zu beeinflussen. An einem der früheren Verhandlungstage hat sich übrigens der Verteidiger sehr scharf gegen eine weibliche Geschworene gewendet, die durch Zurufe und beredtes Mienenspiel ihren Abscheu ausgedrückt hat und er hat versucht, sie aus dem Geschworenenkollegium auszuscheiden. Der Antrag ist aber abgelehnt worden. Die eingelieferten Briefe werden übrigens ungelesen zu den Akten gelegt. Die Geschworenen wären zwar sehr vernünftigerweise dafür gewesen, der Vorsitzende möge sie öffnen und lesen, denn sie konnten doch auch sachliches, wesentliches enthalten, und wenn sie bloß die Geschworenen beeinflussen wollten, brauchte er ja den Inhalt nicht weiter zu geben. Aber der Vorsitzende ging nicht darauf ein.

Zuerst wird die Zeugenaussage einer Lehrerin verlesen, die auch in dem ersten Prozeß eine Rolle gespielt hat, und die allerhand belastende Dinge aus dem Vorleben der Angeklagten enthält. Unter anderen berichtet sie auch von Männern, die sich um die V. als Frau beworben haben sollen. Als nun ein Gerichtsbeamter bei der Verlesung auch den Namen eines solchen Mannes nennt, springt die V. erregt auf und ruft: Bitte, Namen nennt man doch nicht.

Vors.: Da hat sie recht. (Er gibt Auftrag bei der weiteren Verlesung die Namen fortzulassen.)

Bei der Verlesung einer anderen Aussage, die nicht günstig ist, und die von dem Verhalten der Angeklagten während ihrer Schulzeit spricht, ruft die V. dazwischen: Das geht zu weit! Sie haben die Frau Dr. Teleki gehört, die gesagt hat, wie sehr mich der Lehrkörper schätzte. Wenn Sie jetzt diesen Klatsch aufgewärmt haben, so ist das Geschmackssache.