Angekl.: Der Brief hängt mit der Verleumdung zusammen, derentwegen ich ja schon befragt worden bin. Wollen Sie vielleicht, Herr Hofrat, hier eine zweite Verurteilung beantragen?
Hier ist zu bemerken, daß der Vorsitzende gewiß eine zweite Verurteilung hätte beantragen müssen. Denn im ersten Prozesse war die V. doch nur aus Mangel an schlüssigen Beweisen von den Giftmordversuchen gegenüber der Familie Piffl freigesprochen worden. Nach ihrem Verhalten gegen die Familie Stülpnagel hat sie es aber bewiesen und durch schriftliches Zeugnis bestätigt, daß sie Giftmischerin, wenn auch vielleicht nicht Giftmörderin ist. Dadurch gewannen alle Tatsachen des ersten Prozesses ein anderes Licht. Sie weiß dies genau, und hat schon in einem früheren Verhör mit dem angeblichen „Fehlurteil“ des ersten Prozesses gespielt: „Es muß kein Fehlurteil gewesen sein,“ das heißt, der Freispruch bezüglich des Giftmordes. Dagegen könne es ein Fehlurteil gewesen sein, bezüglich der Verleumdung, obwohl deren Beweise doch unumstößlich jedem vernünftigen Menschen vor Augen liegen. Aber für die V. gibt es nichts unumstößliches, sie spielt so gern, sie sagt selbst: ich „phantasiere“ so gern.
Im heutigen Verhör vergeht eine lange Zeit mit der Aufzählung der Beschuldigungen, Verdächtigungen und Vermutungen, die die Angeklagte zu Beginn ihrer neuerlichen Untersuchungshaft vorgebracht hat, um sich von dem Verdacht der Täterschaft zu reinigen. Aber sie hat auch damit nur gespielt, keine der Beschuldigungen ist systematisch ausgebaut worden, keine wurde auch nur einen Augenblick lang zwingend.
Hierzu kommt eine Schimpfwut, die man nur zum Teil den äußeren Umständen zugute halten kann, es ist mehr als Wut, es ist auch Gift in den Worten.
Vors.: Jetzt muß ich den Herren Geschworenen, um ihnen den Charakter der Angeklagten zu illustrieren, noch erzählen, daß sie auch alle Zeugen schwer beschimpft hat. So hat sie den Zeugen Schneider, der doch ihr guter Freund war, einen pathologischen Lügner genannt.
Angekl.: Herr Hofrat, Sie waren doch selbst einmal Untersuchungsrichter und wissen, daß ein Untersuchungsrichter, um einen in die Enge zu treiben, die belastenden Aussagen nur in kleinen Portionen eingibt. So war ich natürlich ungeheuer erregt, als Schneider die unwahre Behauptung abgegeben hat, das Buch „Psychologie des Giftmordes“ bei mir gesehen zu haben.
Vors.: Begründen läßt sich ja nachher jede Beschimpfung, wenn man den Mut dazu hat.
Angekl.: Ich bedaure diese Ausfälle und (!) bedaure auch schon ein Geständnis abgelegt zu haben.
Vors.: Über alle Personen, die mit der Untersuchung zu tun hatten, haben Sie sich in der empörendsten Weise geäußert. So über Dr. Markus: „Das ist ein würdiger Freund der Konegen.“ Über einen anderen Arzt haben Sie in einem Brief geschrieben: „Ein solches Hornvieh von einem Arzt, der die Vergiftung nicht sofort konstatieren konnte, hat es noch nicht gegeben.“
Angekl.: Im ersten Fall, bei Frau Piffl, wurde der seither leider verstorbene Primarius Dr. Swoboda geholt, der auf den ersten Blick die Vergiftung erkannt hat. Im zweiten Fall haben die Ärzte aber vollständig versagt. Hätte ich nicht das Rad aufgehalten ... (Welche groteske Situation: die Giftmischerin beklagt sich über die Ärzte, die ihre Untat so spät erkannt haben!)